Radfahrerin auf Fußweg in Auto gefahren-Wer trägt den Schaden?

15. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
zora
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Radfahrerin auf Fußweg in Auto gefahren-Wer trägt den Schaden?

hallo! nehmen wir mal an, ein auto parkt rechtsmäßig am straßenrand, die beifahrerin öffnet die tür, und eine radfahrerin (erwachsen!) fährt von hinten in die tür hinein, stürzt. die radfahrerin steht auf und fährt davon, in der tür ist ein nicht unerheblicher schaden aufgetreten. wer müsste für diesen geradestehen? die radfahrerin darf nicht auf dem gehweg fahren, aber die beifahrerin hätte auch gucken müssen.
vielen dank im voraus für eure antworten!
zora

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Der Schaden würde geteilt.

Über das Verhältnis kann ich nichts fundiertes sagen, würde aber auf die Größenordnung 60:40 bis 75:25 zuungunsten des Beifahrers tippen.

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#2
 Von 
delayar
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 40x hilfreich)

quote:
fährt von hinten in die tür hinein, stürzt. die radfahrerin steht auf und fährt davon

Womit SIe den Tatbestand der Unfallflucht erfüllt.
Insofern würde ich annehmen das Sie die kosten Komplett zahlen müsste wenn es vor Gericht geht

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#3
 Von 
zora
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

okay, das ist super, sie kam danach nämlich nochmals mit dem rad vom einkaufen zurück, ich rief ihr zu anzuhalten und ihre adresse da zu lassen, worauf sie uns einen vogel zeigte und einfach weiter fuhr.

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#4
 Von 
delayar
Status:
Schüler
(307 Beiträge, 40x hilfreich)

ab zur polizei und anzeige machen
kann ich da nur raten, wenn du gute einen führerschein und pech hat ist sie evtl. bald ganz fußgängerin.

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Insofern würde ich annehmen das Sie die kosten Komplett zahlen müsste wenn es vor Gericht geht

Die Frage der Unfallflucht ist eine strafrechtliche, die mit der Schuldfrage und der Verteilung der Quoten nichts zu tun hat.

Denn auch ein am Unfall völlig unschuldiger Beteiligter erfüllt die Voraussetzungen des §142 StGB , wenn er sich vom Unfallort entfernt.
Das bedeutet aber nicht, daß er deswegen auf einmal einen Schaden tragen muß, den er ohne Unfallflucht nicht hätte tragen müssen.

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#6
 Von 
actihippo
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 61x hilfreich)

Weisst du denn, wer die Radfahrerin ist? Ein Rad hat ja kein Kennzeichen oder so :-(

Dann Anzeige!

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#7
 Von 
zora
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo!
anzeige gegen unbekannt wurde schon erstattet, ich muss morgen aussagen, dass die frau uns sogar im vorbeifahren einen vogel gezeigt und ihre fahrerflucht auch quasi zugegeben hat, indem sie sagte, sie wäre ja nicht schuld an dem unfall.
wer die frau ist, wissen wir nicht genau, aber das kaff hier ist nicht groß, und wir wissen, in welche richtung sie gen heimat gefahren ist, nachdem wir sie kurz verfolgt hatten. die geht bestimmt öfter hier einkaufen, irgendwann sehe ich die wieder.
aber danke für eure tipps, hat mir schon etwas weiter geholfen.
grüße!
silke

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