Recht haben, recht bekommen?

2. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
schnetty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht haben, recht bekommen?

Zur Sache, ich ordnete mich in einer zweispurigen Einbahnstraße links ein weil ich in der zweiten Ausfahrt links die Straße verlassen wollte. In Höhe der ersten linken Ausfahrt, fuhr mir eine Frau hinten rechts ins Auto. Ich war erst mal total schockiert weil ich gar nicht wusste was passiert war und es mein erster Unfall war. Da wir auf einer Hauptverkehrsstraße waren und es auch noch Feierabendverkehr war fuhren wir an die Seite. Erst da habe ich mitbekommen das die Polizei schon da war, muss wohl im Stau gestanden haben. Jedenfalls hat mich die Polizei gefragt wie es passiert ist, woher sollte ich das wissen. Ich sagte keine Ahnung erklärte wie ich gefahren bin, es knallte usw.

Sie zeigten mir eine Skizze ich sagte ja und das war´s, ich noch Fotos von den Autos gemacht und Versicherungen ausgetauscht. Ich zum Autohaus, Kostenvoranschlag 1800,-€ Schaden, gleich zur Versicherung und vorsorgehalber zum Anwalt da die Frau sagte, sie wüste nicht wie es passiert ist. Soweit so gut, meine Anwältin sich gefreut, einfache Sache bekommen wir hin, Gutachter bestellt, er Unfall angesehen, alles am gleichen Tag.

Resultat, 50% schuld. Meine Anwältin gefragt warum das wäre so, die Versicherung hätten sich geeinigt. Schön von 50% auf 60% gestiegen, wegen so einer blinden die den Ruf verstärkt Frauen können nicht Autofahren, ich bin so sauer das war mein erster Unfall, 12 Jahre unfallfrei und dann kommt so ein blindes Huhn.

Ich bin gerade aus gefahren, der Gutachter hat mir bestätigt das ihre Reifenspuren an meiner Felge, Tür und Schweller ist, eindeutig das sie rüber gelenkt hat, Polizei Hat die Skizze so gezeichnet wie wir nach dem Unfall standen, klar stand ich vorne leicht nach rechts sie hat mich ja mit dem Heck nach links geschoben. Ein Bekannter hat gesagt dass ohne Gerichturteil, ich die Sache drei Jahre nach dem Unfalltag nochmal aufnehmen kann.

Meine Frage stimmt das und hätte ich eine Change,


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Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Wenn Du angibst nicht zu wissen wie es zu dem Unfall kam und Deine Unfallgegnerin diesbezüglich auch keine Angaben machen kann oder will bleibt ja eigentlich nur der Schluß, dass ihr beide im Tiefschlaf unterwegs gewesen seid. Dann ist eine Schuldteilung eigentlich eine recht logische Konsequenz.

Wenn Du damit nicht einverstanden bist wirst Du vor Gericht ziehen müssen. Ob Du das mit der Anwältin machen solltest, die mit "einem einfachen Fall" überfordert war ist aber fraglich. Ist diese Anwältin Fachanwältin für Verkehrsrecht?

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schnetty
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Moment, ich war fast mit der ganzen Autolänge vor ihr, fahre ein Ford Mondeo, also keine Erdbeerkiste wo sie fast neben mir ist. Auch war ich auf der linken, sie auf der rechten Spur, vor uns fliesender Verkehr, kein Bus der stand, Stau oder sonstiges, ich schaute auch in den spiegel, da war alles in Ordnung, also keine Veranlassung das sie eventuell auf meine Spur wolle, sie muss mich ja auch gesehen haben, mein Auto ist ja nicht grad klein.
Ich verstehe auch die Aussage nicht das ich im Tiefschlaf seien soll, wenn ich nicht sagen kann wie es zu diesen Unfall gekommen ist. Mein Kopf geht schon wie eine Rundumleuchte, habe auch schon viele Unfälle verhindern können mit vorausschauenden fahren. Aber das habe ich gesehen, da konnte ich reagieren. Diesen Unfall kann ich bis heute nicht nachvollziehen, weil ich keine Veranlassung sehe warum sie auf meine Spur wollte. Wie gesagt es war vor uns alles frei.
Und leider ist diese Anwältin kein Fachanwalt, ich hatte aber keine Ahnung weil ich noch kein Anwalt für Verkehrsrecht brauchte, heute bin ich schlauer.

Wollte eigentlich nur wissen ob jemand schon mal Erfahrung damit hatte, oder ob es möglich ist, zwei Jahre nach dem Unfalltag noch mal zum Anwalt (Fachanwalt) zu gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Wann wurden Dir denn die 60% angeboten und hast Du sie angenommen?

Im Prinzip verjähren die Ansprüche erst nach 3 Jahren, aber nicht dann, wenn man vorher bereits sein Einverständnis erklärt hat oder durch sein Verhalten signalisiert hat.

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