Rechte bei Beschädigung Leitplanke

31. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
hobbyfahrer
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte bei Beschädigung Leitplanke

Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem und hoffe, dass jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat und mir helfen kann.
Ich habe leider mit dem Nachbarsauto und Anhänger einen Autounfall gehabt. Das war schon bitter genug. Beim Unfall ist das Auto nur mit dem Scheinwerferbereich, gegen die Leitplanke gekommen (Fachausdruck wohl Schutzplankenholm) und eine Delle im unteren und Kratzer im oberen Holm verursacht.
Die Polizei selbst hat Verständnis gezeigt und gemeint ich soll mal selbst zur Autobahnmeisterei fahren und mich melden und besprechen, ob man die Delle so reaprieren kann.
Ich war dort, hab unsere Situation dargelegt und dass keine Versicherung bezahlt. Alle Versändnisvoll dachte ich zumindest. Jetzt kommt die Info, dass beide Holme usw. ausgetauscht werden muss. Kosten erst bis zu 500 EUR. Nachdem ich wütend wurde, hiess es, wäre max. könnten auch 300 sein.
Meine Fragen
1. Gibt es ein Gesetz, dass Leitplanke mit Kratzer unbedingt ausgetauscht werden muss. Dann müsste ich jedoch die Strecke bei uns abfahren und Strafanzeige gegen die AB Meisterei stellen, da jeder weiss, dass es auf der AB so viele Stellen gibt, wo auch Leitplanken beschädigt sind und nie ausgeatuscht wurden. (Ich habe auch Fotos von der Leitplanke)
2. Wie kann ich durchsetzen, dass wirklich die Delle ausgebessert wird?
3. Wie kommt man auf die Kosten? Gibt es da eine Berechnungsgrundlage? Kann ja nicht sein von 300 - 500. Ist ja großer Unterschied? Wollen die mich nur betrügen?
4. Bin ich dann Eigentümer der Leitplanke? Ich bin am überlegen, ob ich einen Schrotthändler anrufe, die Leitplanke schenke und die AB Meisterei somit zwinge, es herauszurücken, damit die den Litplanken mit Kratzer nicht irgendwo wieder einbauen.

Ihr sieht ich bin richtig sauer, weil der Ehrliche doch wieder der Dumme ist.

Vielen Dank für Eure Ideen und Tips.
Gruss
hobbyfahrer

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

ähem - jetzt mal langsam. Wenn eine Leitplanke beschädigt wird, kann es gut sein, dass die Stabilität beeinträchtigt ist, auch wenn äußerlich nur ein paar Kratzer zu sehen sind. DAs ist ja auch bei Autos so - oberflächlich ist oft nichts zu sehen, doch dann stellt sich am Ende heraus, dass der Rahmen verzogen ist. Daher wird bei solchen Unfällen vorsorglich immer die Leitplanken ausgetauscht. Es ist kompletter Unsinn, dass man die kaputte Leitplanke dann woanders wieder einbauen würde (warum auch?). Zumindest bei uns ist es auch üblich, dass durch Unfälle beschädigte Leitplanken innerhalb der nächsten Wochen ausgetauscht werden. Nur weil du irgendwo defekte STellen in der Leitplanke siehst, heißt das noch lange nicht, dass du nicht für den angerichteten Schaden einstehen musst. Zahlt das nicht die KfZ-Haftpflicht ohnehin?

Du bist nicht der Dumme, weil du ehrlich bist. Sondern du musst den von dir verursachten Schaden wieder gut machen. Das ist doch wohl normal. Stell dir mal vor, du wärst einfach abgehauen und jemand hätte dich wegen FAhrerflucht angezeigt. Dann wärst du nicht ehrlich gewesen und jetzt erst recht dumm dran.

Gib mal hier in die Suchfunktion Leitplanke ein - da gab es schon mal einen ähnlichen Thread.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hobbyfahrer
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo karamel,
vielen dank für die schnelle Antwort. Ich habe auch die anderen Beiträge gelesen. Im Vergleich sind die Kosten, die mir genannt wurden, viel geringer.
Ich gebe Dir auch recht, dass der Schaden durch mich verursacht wurde und ich das wieder gutmachen muss, aber auch nur das was sein muss und kein bischen mehr.

Der Unfall ist mit dem Nachbarsauto passiert, wobei meine Versicherung und andere Leute gesagt haben, dass mein Nachbar rechtlich überhaupt nichts machen kann und wenn überhaupt mind. Teilschuld von Ihm auch vorliegt. Aus MORALISCHEN Gründen haben wir uns entschieden, da er uns einen Gefallen tun wollte, dennoch alle Kosten zu übernehmen (und natürlich damit die Nachbarschaft nicht für viele Jahre darunter leidet). Die Versicherung zahlt nichts. Die Leitplanke müsste wahrscheinlich die KFZ Haftpflicht zahlen, nur möchte ich jetzt nicht den Nachbarn darauf ansprechen, da evtl. seine Vers. höher gestuft wird.
Daher hatte ich auch auf Menschlichkeit von der AB Meisterei erhofft. Zum Glück wollen, die nicht die ganze AB Spur erneuern.
Das ist auch was mich ärgert, dass die versuchen Leute abzuzocken.
Daher brauche ich die Info, ob die nur aus reiner Vorsichtsnahme auswechseln oder wirklich gesetzlich dazu gezwungen sind, was ich dann akzeptieren muss, dass wirklich im Ernst wegen Kratzern Leitplanken ausgewechselt werden, wo wirklich ich jeden Tag ich diesen AB Abschnitt fahre und wirklich in dieser kurzen Strecke seit Jahren verbogene Leitplanken sehe, die nie ausgetauscht wurden. Sosnt wäre ich ja auch wirklich nicht so verärgert. Es kann ja nicht sein, dass dies anders gehandhabt wird. Entweder es gibt ein Gesetz, dann muss ich bezahlen und werde jedoch Anzeige wegen Betrugsversuch erstatten, falls diese oder die anderen Leitplanken bei uns auf der AB nicht innerhalb eines Jahres oder so ausgetauscht werden.
Oder es gibt kein Gesetz, dann habe ich das Recht drauf, dass wirklich geprüft wird, ob diese aus Sicherheitsgründen getauscht werden müssen. In einem Beitrag hast Du auch sicherlich gelesen, dass wirklich einer die Leitplanken gar nicht berührt hatte und dennoch eine Rechnung wegen Austausch kam.
Vergiss nicht, dass auch dort Betrugspotential vorhanden ist, da bestimmt keiner nachfragt und sowieso die Versicherung bezahlt. Entweder wird die Leitplanke gar nicht getauscht oder damit es keiner merkt woanders eingebaut, weil der noch in Ordnung ist.
Alles was ich will ist Gerechtigkeit.

Gruss
hobbyfahrer

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zunächst einmal ist die Leitplanke von Dir beschädigt worden. Dass der Schaden ersetzt werden muss, daran besteht doch kein Zweifel.

Dass eine Leitplanke ausgebeult wird, ist nach meiner Kenntnis nicht zulässig, daher bleibt nur der Austausch des beschädigten Stücks.

Nun verhält sich die Straßenmeisterei doch nicht anders als die meisten anderen verkehrsteilnehmer, die bei einem Unfall ohne eigenes Verschulden geschädigt wurden.

Lies Dir doch einmal die Fragen auch hier im Forum durch. Jeder versucht die Maximalsumme rauszuholen. Hier nur ein paar Beispiel, gegen die man auch nichts machen könnte:
- Nutzungsausfall, obwohl das Auto gar nicht gebraucht worden wäre.
- pauschaler Auslagenersatz obwohl man gar keine Auslagen hatte.
- Abrechnung nach Kostenvoranschlag und dann gar nicht oder viel billiger reparieren lassen
- usw.

Da ist dann die Straßenmeisterei noch sehr kulant. Sie leitet nämlich "nur" die Rechnung der Leitplankenfirma weiter.

Sie berechnet keine Kosten dafür, dass man
- diese Firma ja beauftragen musste
- den Schaden vorher begutachten musste
- die erfolgreiche Reparatur anschließend abnehmen musste.

Damit sind Mitarbeiter der Straßenmeisterei beschäftigt, die schließlich auch Geld kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

... und deren Arbeitsstunden sind normalerweise auf der Rechnung ebenfalls aufgeführt. Das war zumindest bei mir mal der Fall

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

...und rechtlich wäre das auch nicht zu beanstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hobbyfahrer
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute,

natürlich habt Ihr auch Recht, dass jeder versucht das Maximale rauszuholen. Nur ich war 2 mal in einer Situation, wo es Bagatellsachen waren und ich dann auf Schadenersatz verzichtet hatte, anstatt das ganze Auto lackieren zu lassen. Ich dachte immer, dass ich selber froh wäre, wenn mir das auch mal passiert und der andere genauso aus einer Fliege einen Elefanten macht.
Gott sei dank hatte ich zufällig vor kurzem diese Erfahrung gemacht, wo es positiv ausging.
Das ist halt bei der AB Meisterei halt Pech. Da darf man nicht auf Verständnis hoffen. Motto: Wenn jemand so dumm war wie ich, dann muss man halt auch bluten lassen.
Ich habe am Freitag einen Termin und schreib Euch, ob wir uns aussergerichtlich und ohne Anwalt einigen konnten.
Es geht mir ja wirklich nicht um die Leitplanke mit der 5-10cm Delle, sondern um die, die lediglich verkratzt ist. Das ist auch mein Problem, dass ich vor der Besprechung nicht weiss, in welchem Gesetz dies geregelt wird. So könnte ich auch argumentieren, dass kein Gesetz vorschreibt, dass eine Leitplanke mit Kratzern keine Verkehrsgefährdung darstellt und ausgewechselt werden muss. Dann wäre es wenigstens günstiger, da nur eine Leitplanke betroffen wäre.
Vielen dank für Eure Meinungen.
Gruss
hobbyfahrer

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Ungeachtet dessen könntest du trotzdem mal nachfragen, warum an anderen Stellen (die du dann allerdings genau benennen können solltest) die Leitplanken nicht ausgetauscht werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hobbyfahrer
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

wie versprochen die Schilderung zu der Besprechung mit der AB Meisterei. Der Leiter hat wirklich einen guten Eindruck gemacht. Das Problem ist wohl, dass er von der höheren Dienststelle die Anordnung hat, alles auszutauschen. Es ist wohl öfter vorgekommen, dass Autofahrer gegen die prozessiert haben, dass die Leitplanken nicht in Ordnung oder beschädigt waren, die selbst einen Unfall verursachten.
Daher gibt es wohl die Anweisung, um diesen Ärger nicht zu haben, dass nur noch gesamte Systeme ausgetauscht werden. D.h. in meinem Fall der untere Schutzplankenholm (Fachbezeichnung für Leitplanke) hat duch den Scheinwerfer eine kleine Delle, der obere paar Kratzer, soll jedoch 2 Schutzplanken und der Pfosten ausgetauscht werden.
Dass es in meinem Fall wirklich blöd und zum Teil nicht gerechtfertigt ist, hat er auch so indirekt zugegeben. Er hätte jedoch keine Möglichkeiten.
Er hat mir jedoch Nahe gelegt, falls ich eine Rechtschutzversicherung habe, dagegen Einspruch zu legen.
Was sagt Ihr dazu? Was würdet Ihr machen? Ich werde erstmal die Kostenaufstellung abwarten, damit ich sehe wie hoch die Kosten sind und abschätzen kann, ob sich ein Rechtsstreit lohnt. Was ich mir auch denke ist, dass es keine Gesetzliche Bestimmung gibt, einen Leitplanke mit Kratzern oder eine Delle nicht ausgebessert werden darf, sondern ausgetauscht werden muss, da er auch meinte, dass letztes Jahr noch, solche Sachen ausgebessert und ein Pfosten gerichtet wurde. Somit ist es nur eine interne Richtlinie und kein Gesetz.
Vielen Dank für Eure bisherige Unterstützung.

Gruss hobbyfahrer

0x Hilfreiche Antwort

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