Rechts überholen links schneiden

17. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Focustown
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechts überholen links schneiden

Hallo zusammen,
ich bin ganz neu hier und habe ne Frage zum Verkehrsrecht.
Ich bin am Wochenende auf der Autobahn gefahren. War auf der linken Spur und 2 Autos waren vor mir um einen LKW zu überholen. Rechts neben mir war frei. Da kam von rechts ein Mercedes angeschossen, der zuvor von der linken Spur kam und hat mich zügig überholt. Hab mir nur gedacht, der muss ja jetzt eh bremsen. Statt dies zu tun hat er direkt vor mir reingezogen (hab ja Abstand gelassen), mich richtig geschnitten, so dass ich voll in die Eisen musste. Hab aus Reflex leider sofort gehupt und 2 mal schnell die Lichthupe betätigt um Ihm zu zeigen wie knapp ich hinter ihm bin (weniger als 1m). Der Mercedes Fahrer hat nach ca 30 s, als er vor dem LKW auf der rechten Spur war, wieder stark gebremst ist nach rechts ausgescherrt und hat sich hinter mich fallen lassen. Im Rückspiegel hab ich seine Scheinwerfer anschließend nicht mehr gesehen, so dicht war er auf meiner Stoßstange. Stattdessen hab ich im Fahrzeug von Ihm ein gelbes Licht und einen anschließenden Blitz gesehen. Danach ist er wieder rechts raus und hat mich von der Seite fotografiert. Anschliesend hat er wie von der Tarantel gestochen die nächsten 2 Fahrzeuge die sich mittlerweile auf der linken Spur angestaut hatten (nächster LKW rechts)rechts überholt. Das Tempo des Linksverkehrs lag so bei 110.Wie sieht das aus, ich wollte ihm ja nix böses, die Lichthupe war ja kein drängeln sondern ein Warnsignal. Ob er einen Beifahre hatte kann ich nicht sagen, war dunkel.

-- Editiert von Focustown am 17.01.2008 19:48:50




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Schöne Story. Und jetzt?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1955x hilfreich)

Danke für die Info. Hast Du auch eine Frage, und wenn ja wie lautet sie?

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#3
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 307x hilfreich)

Hast Du das Kennzeichen? Wenn das so stimmt wie Du es beschrieben hast, dann hat der Mensch im Straßenverkehr nichts verloren.
Du hast Dir auch nichts vorzuwerfen. Hupen ist in Gefahrensituationen durchaus erlaubt. Dafür ist die Hupe nun einnmal da.

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#4
 Von 
Olliminator
Status:
Lehrling
(1353 Beiträge, 329x hilfreich)

Wie, er ist Dir danach auf die Pelle gerueckt und hat ein Foto gemacht? Was besseres kann Dir doch gar nicht passieren! Auf dem Foto wird man ja den 'Sicherheits'abstand dieses Psychopathen abschaetzen koennen, der sollte seinen Lappen (sofern vorhanden) fuer einige Zeit los sein. Ich glaube nicht, dass er Dich damit anzeigen wird, zumal, was beweist das Foto?

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" Kopf gut schütteln vor Gebrauch!"

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#5
 Von 
Focustown
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die antworten. Mich hat interessiert ob er mich wegen der Lichthupe und dem Hupen anzeigen kann. Leider hab ich nur ein Teil des Kennzeichens, die Zahlen fehlen. War auch verunsichert, weil ich nicht gesehen hat ob er einen Beifahrer hatte, der könnte doch mit einem Zeugen sonst was behaupten.

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#6
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 464x hilfreich)

Hallo,

die geschilderte Darstellung ist so nicht zweifelsfrei nachvollziehbar.

Von aussen und als Unbeteiligter kann man(n) keine konkrete Einschätzung abgeben.

Haben Sie von anderen Fahrzeugen eventuell Kennzeichen.

Aus den Aufnahmen könnte sich der andere Beteiligte selbst ein Strick drehen, wie bereits schon vorher angedeutet.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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