Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Reflektoren an LKW Anhängern. Es gibt ja die sogenannten Katzenaugen die in bestimmten Abständen an die Anhänger geklebt oder verschraubt sind.
In letzter Zeit sind jetzt reflektierende Klebebänder immer weiter verbreitet. Meine Frage ist jetzt, ob diese reflektierenden aufgeklebten Bänder die alten Katzenaugen aus Plastik ersetzen, oder nur ergänzen. Wenn mir das jemand beantworten kann währe es für mich sehr hilfreich, wenn ich einen entsprechenden Paragrafen hätte...
Vielen Dank schonmal.
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Reflektoren am LKW Anhänger
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
§ 51a StVZO.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Ok vielen Dank, dass hat mir schonmal sehr weitergeholfen. Nur eins ist mir noch nicht 100%ig klar. Der Wortlaut:
(4) Retroreflektierende gelbe waagerechte Streifen, die unterbrochen sein können, an den Längsseiten von Fahrzeugen sind zulässig. Sie dürfen nicht die Form von Schriftzügen oder Emblemen haben. § 53 Abs. 10 Nr. 3 ist anzuwenden.
Dort steht dass die Klebestreifen zulässig sind. Frage: Sind diese als Ersatz oder als Ergänzung zu den Rückstrahlern (Reflektoren) zulässig.
Habe leider null Erfahrung in der Interpretation solcher Praragrafentexte...
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die Reflektorfolien erfüllen die gleiche Aufgabe wie ein "normaler" Reflektor,
sie können alternativ zu "Katzenaugen" angebracht werden
aber Nummer 6 beachten, hier sind wieder die berühmten Einschränkungen
-- Editiert am 30.09.2010 08:56
Ein Anhänger muss hinten zwei rote, dreieckige Rückstrahler haben.
Ab EZ 01.01.81 müssen seitliche Rückstrahler vorhanden sein.
Ab EZ 01.10.94 müssen Seitenmarkierungsleuchten vorhanden sein.
Konturmarkierungen sind zulässig, ersetzen aber nicht die vorgeschriebenen Rückstrahler.
mfg
Stefan
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