Rettungsgasse missachtet?

4. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bierpatriot83
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 4x hilfreich)
Rettungsgasse missachtet?

Ich wollte von meinem Heimatort auf die Umgehungsstraße nach links fahren vor mir war noch ein zweites Fahrzeug und neben mir eine verkehrsinsel. als ich an der Ampel stand kam hinter mir ein Polizeiwagen mit Blaulicht angerauscht den ich erst sehr spät bemerkte der Wagen vor mir stellte sich quer vor den Wagen der nach rechts wollte. ich hätte auf die Insel fahren können aber hatte es zu spät bemerkt das die Polizei kam und sie sind ungebremst auf die leere linke Gegenfahrbahn gefahren und konnten nach rechts abbiegen. Jetzt zu meiner Frage: Droht mir jetzt eine Strafe weil ich keine Gasse gebildet habe oder nicht?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50193 Beiträge, 17576x hilfreich)

Du weißt aber schon, was eine Rettungsgasse ist und unter welchen Umständen die zu bilden ist?

Offenbar nicht.

Nein, es droht Dir keine Strafe.

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#2
 Von 
Karla76
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)
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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50193 Beiträge, 17576x hilfreich)

Zitat:
Scheinbar sind sie ja an dir vorbeigekommen. Wieso sollte dich da eine Strafe erwarten?


Eine Rettungsgasse muss nach § 11 Abs. 2 StVO nur auf Autobahnen und 4-spurigen außerörtlichen Straßen gebildet werden und zwar auch ganz ohne, dass gerade ein Einsatzfahrzeug von hinten kommt.

Wenn man verkehrsbedingt vor einer Ampel halten muss, ist das Bilden einer Rettungsgasse dagegen nicht erforderlich. Allerdings muss man dann unverzüglich Platz machen, wenn ein Einsatzfahrzeug kommt. In dem Fall gilt § 38 Abs. 1 StVO .

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#4
 Von 
recht1993
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 33x hilfreich)

vorallem wenn sie sich dein kennzeichen nicht markiert haben wissen sie ja garnicht, wer sie angeblich blockiert" hat

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130084 Beiträge, 41476x hilfreich)

Zitat (von recht1993):
vorallem wenn sie sich dein kennzeichen nicht markiert haben wissen sie ja garnicht, wer sie angeblich blockiert" hat

Die Polizei markiert in solchen Situationen keine Kennzeichen ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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