Riesenknall an Silvester (autounfall)

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Shadowofthedamn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Riesenknall an Silvester (autounfall)

Einen schönen guten Abend wünsch ich euch.

Angenommen einen kumpel und mir ist folgendes geschehen ein Kumpel und ich haben zu zweit den abend begossen. nun sind wir dann leider ohne eigentlichen grund ins auto gestiegen ich beifahrer, war dicht wie ne haubitze nach ner 3/4 flasche vodka und ich trinke NICHT oft deswegen hab ich mich auch dementsprechend gefühlt, nun der fahrer hatte 2.0 promill.

wir sind daraufhin auf ein parkendes auto aufgefahren. Da mein kumpel KO war habe ich den krankenwagen gerufen. woraufhin auch die polizei mitkam.

nun haben die netten Personen sich nur meinen namen aufgeschrieben und eine telefonnr. sie haben sich keinen perso zeigen lassen oder pusten lassen noch haben sie im Krankenhaus einen bluttest gemacht (deswegen ist meine promill auch nicht bekannt) am nächsten tag waren mein kumpel und ich ausgenüchter bei der Polizei und haben seinen Führerschein ausgehändigt.

jetzt meine frage was passiert meinen kumpel und was kann mir passieren.


Mfg

Shadow

-- Editiert von Shadowofthedamn am 04.01.2009 00:15

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6 Antworten
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#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Deine Story ist grob unvollständig bis unglaubwürdig.

Es ist schlechterdings unvorstellbar, daß die Polizei bei einem Unfall unter Alkoholeinfluß den "KO seienden" Fahrer nicht zur medizinischen Untersuchung/Hilfeleistung und Personalienfeststellung verbringt und auch vom ebenfalls alkoholisierten Beifahrer sich lediglich mit dessen Angaben zu Personalien zufrieden gibt.

Noch unvorstellbarer ist, daß man dem alkoholisierten Fahrer am Folgetag den Führerschein wieder ausgehändigt haben soll.

Was hast du also weggelassen?

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Wer ist denn Fahrzeughalter? Dir kann nur etwas passieren wenn Du der Halter des Wagens sein solltest. Dann hätten die Beamten aber auch entsprechend reagiert. Daher nehme ich an, dass Du nicht der Fahrzeughalter bist und ungeschoren davon kommen wirst.

Deinen Kumpel erwartet eine Geldstrafe in Höhe von ca. 40-60 TS, wobei ein TS 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens entspricht. Sollte Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen gibt es Sozialstunden statt Geldstrafe. Weiterhin wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt werden. Vor Ablauf von 12-15 Monaten wird er keine neuer Fahrerlaubnis erhalten können.

Ab 2‰ wird häufig eine vorsätzliche Tatbegehung angenommen. Dies würde bedeuten, dass die Rechtsschutzversicherung, sofern überhaupt vorhanden, von der Leistung befreit wäre.

Eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis wird erst nach bestandener MPU möglich sein. Dein Kumpel sollte sich, sobald es sein Gesundheitszustand zuläßt, mit der Vorbereitung anfangen. Zudem sollte er die Finger vom Alkohol lassen. Letzteres wäre im Übrigen auch Dir zu empfehlen. Wer eine 3/4 Flasche Vodka schafft ohne aus den Latschen zu kippen braucht mir nicht erzählen, dass er nur selten und wenig trinkt.

Die Vollkaskoversicherung ist, sofern denn überhaupt vorhanden, von der Leistung befreit. Das heißt der Eigenschaden muß selbst getragen werden.

Den Fremdschaden wird die Haftpflichtversicherung zunächst regulieren, aber bei Deinem Kumpel bis zu 5000€ Regress nehmen.

Nachtrag:
@Wellkamp: Ich halte die Story nicht für Unglaubwürdig. Der Kumpel hat der Polizei am nächsten Tag den Führerschein ausgehändigt. Nicht umgekehrt. Weiterhin wurde dem TE als Beifahrer kein Blut entnommen. Ist ja auch nicht nötig, da er nicht gefahren ist. Es ist ja nicht verboten sich besoffen als Beifahrer in ein Auto zu setzen. Die BAK des Fahrers wurde wohl ermittelt. Allerdings denke ich, dass der Wert von 2‰ nur das Ergebnis eines krankenhausinternen Schnelltests ist. Die gerichtsverwertbare BAK wird noch nicht vorliegen. Diese kann in der Regel nach ca. 1 Woche bei der Polizei erfragt werden. Aufgrund der Feiertage kann es auch etwas länger dauern.

-- Editiert von Freudenfeuer am 04.01.2009 02:16

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#3
 Von 
Shadowofthedamn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja @ freuden feuer er hat den führerschein freiwillich abgegeben und es war sein fahrzeug (hätte er ja so oder so weil die herr polizisten ihn sonst besucht hätten)

von alkohol hab ich jetzt wirklich erstmal die schnauze voll....

nur jetzt ein hat bekannter von mir gesagt das ich ihn trotz vollrausch davon abhalten hätte sollen zu fahren was mir im nach hinein auch logisch vorkam...

danke für die infos

shadow.


-- Editiert von Shadowofthedamn am 04.01.2009 02:51

-- Editiert von Shadowofthedamn am 04.01.2009 02:53

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Moralisch wärst Du möglicherweise dazu verpflichtet gewesen diese Trunkenheitsfahrt zu verhindern. Gegen Recht und Gesetz hast Du aber nicht verstoßen. Somit erwarten Dich auch keine straf- oder zivilrechtlichen Konsequenzen.

In meiner ersten Antwort habe ich ja bereits darauf hingewiesen, dass Dein Kumpel zur MPU muss. Davon wird im Strafbefehl / Urteil nichts stehen. Er muß aber dennoch hin wenn er in den nächsten 15 Jahren einen neuen Führerschein haben möchte. Viele denken fälschlicherweise dass es im Strafbefehl / Urteil stehen müsse und sind dann ganz überrascht wenn im Zuge der Neubeantragung einer Fahrerlaubnis zur Aufforderung zur MPU kommt.

Noch etwas Moralin zum Schluß: Du sagst, dass Du im Moment die Schnauze voll vom Alkohol hast. Das ist aber eben nur die Schockwirkung im Moment. In ein paar Wochen oder Monaten sieht die Sache schon wieder anders aus. Wer eine 3/4 Flasche Vodka verträgt betreibt Alkoholmißbrauch. Dein Kumpel hatte um die 2 ‰, und bei Dir dürfte das nicht viel anders gewesen sein. Deiner Art wie Du schreibst (das ist jetzt nicht negativ oder böse gemeint) entnehme ich, dass Du noch recht jung bist. Du solltest Dir ernsthafte Gedanken über Deinen Alkoholkonsum machen, sonst ist in Zukunft mächtig die ***** am dampfen. Wenn Dein Kumpel die MPU bestehen möchte muß er sich solche Gedanken machen und seinen Umgang mit Alkohol deutlich verändern. Du bist dazu momentan nicht gezwungen, solltest aber die Gunst der Stunde nutzen und Deinen Konsum langfristig ändern. Ist nur ein gut gemeinter Rat.

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#5
 Von 
Shadowofthedamn
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

und bevor ichs vergesse ich bin 20 und selber im besitz eines führerscheins darf ich ihn dann trotzdem behalten ? :???:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Sicher darfst Du den behalten. Du bist ja schließlich nicht gefahren. Ich sagte doch schon, dass Du weder straf- noch zivilrechtliche Folgen zu erwarten hast.

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