Roller, umgebaut und falsches Kennzeichen

5. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Klaus87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Roller, umgebaut und falsches Kennzeichen

Hallo!

Mir und meinen Freunden ist da eine dumme Sache passiert, folgender Sachverhalt:

Wir machen einmal im Jahr eine Tour mit 50cc Roller (die kleinen mit dem Versicherungskennzeichen). Dieses Jahr musste ich einen von einem Kumpel leihen. Bei diesem war die Drossel ausgebaut und ein Sportauspuff dran. Da er diesen nicht angemeldet hatte war noch ein Nummernschild von 2004 drauf. Wider jeglicher Vernunft sind wir dennnoch losgefahren und wurden auch erwischt. Nun kommen wohl folgende Dinge auf mich zu; Fahren ohne Fahrerlaubnis (der Roller lief 80km/h auf der Prüfstation und ich habe nur einen Führerschein Klasse B), Fahren ohne Betriebserlaubnis (wegen den Umbauten), Fahren ohne Versicherungsschutz und Urkundenfälschung (wenigstens sind die kleinen Kennzeichen keine amtlichen Kennzeichen).

Ich bin weder Vorbestraft noch sonst einmal mit dem Gesetz in Kontakt gekommen, ist quasi Prämiere. Bin 23 und Student, die Geschichte ist schon eine Weile her und ich habe noch keine Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Ich würde gerne wissen, mit was ich in etwa rechnen kann. Geldstrafe wirds wohl nicht geben, da ich nichts habe, also gemeinnützig Arbeiten, was kein Problem ist, will ja in Reue dafür büßen :)

Die wichtige Frage ist nun für mich, ob ich vorbestraft bin bzw. über die 90 tagessätze bzw. 3 Monate Freiheitsstrafe komme und ob das Auswirkung auf den Erhalt meines Bachelors hat, den ich Anfang nächsten Jahres abschließen möchte.

Vielen dank schonmal für eine Antwort.

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ja.
quote:
Fahren ohne Betriebserlaubnis
Ja. Allerdings handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die in Anbetracht der Straftaten kaum eine Rolle spielen wird.
quote:
Fahren ohne Versicherungsschutz
Ja.
quote:
Urkundenfälschung
Nein.

quote:
Geldstrafe wirds wohl nicht geben, da ich nichts habe
Doch, es wird auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Von Luft und Liebe alleine wirst Du wohl kaum leben. Also hast Du ein Einkommen. Die Tagessatzhöhe wird nach dem Einkommen bemessen. Bei einem geringen Einkommen wird die Tagessatzhöhe entsprechend niedrig angesetzt. Zur Zahlung der Geldstrafe kann mit der Staatsanwaltschaft Ratenzahlung vereinbart werden. In Ausnahmefällen kann die Geldstrafe nachträglich in Sozialstunden umgewandelt werden.

quote:
Die wichtige Frage ist nun für mich, ob ich vorbestraft bin
Es wird einen Eintrag im BZR geben. Damit bist Du genau genommen vorbestraft. So lange es der einzige Eintrag bleibt und die Strafe 90 Tagessätze nicht übersteigt gibt es aber keinen Eintrag im Führungszeugnis. Daher darfst Du dann von Dir behaupten nicht vorbestraft zu sein.

Bei einem Ersttäter ist keine Freiheitsstrafe zu erwarten. Die Geldstrafe wird sich meiner Einschätzung nach im Bereich von 60-80 Tagessätzen bewegen (vermutlich eher 60 als 80), 90 Tagessätze jedenfalls nicht überschreiten. Mit einem Eintrag im Führungszeugnis ist daher nicht zu rechnen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

zu ergänzen wäre noch, daß die Strafe im Bundeszentralregister steht, was bei neuen Straftaten sowie bei Tätigkeiten im öff. Dienst oder in Sicherheitsbereichen (z. B. Flughäfen) von Nachteil ist.
Die Umwandlung einer Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit ist bei Leuten mit Niedrigeinkommen kein Problem, lohnt sich aber auch nicht. Mal als Beispiel: Sie kriegen 60 Tagessätze zu 10 Euro. Einen Tagessatz arbeiten Sie in 6 Stunden ab - das macht 1,66 pro Stunde. Klüger ist es, wenn Sie sich einen Nebenjob suchen und dann in Raten zahlen oder Sie leihen sich das Geld halt irgendwo.
Falls es neben der Geldstrafe noch ein Bußgeld wg. Fahrens ohne BE gibt, kann diese NICHT abgearbeitet werden.

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
Klaus87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Vielen Dank für die Antworten. Nur wieso soll es keine urkundenfälschung sein? ich meine das anbringen eines alten Kennzeichens (damit man nicht so auffällt) erfüllt doch alle Tatbestände die im § zur Urkundenfälschung stehen.
Wie lange blibt diese blöde Sache denn im BZR?

Viele Grüße!

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Nur wieso soll es keine urkundenfälschung sein?


Du hast geschrieben, es waren "noch" die alten Kennzeichen drauf. D.h. niemand hat die alten Kennzeichen fälschlich drauf gemacht, damit hat auch niemand eine zusammengesetzte Urkunde verfälscht, es liegt keine gefälschte Urkunde vor. Damit fallen Herstellung wie auch Verwendung im Rechtsverkehr weg.

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Falls es neben der Geldstrafe noch ein Bußgeld wg. Fahrens ohne BE gibt, kann diese NICHT abgearbeitet werden.
Ein zusätzliches Bußgeld wird es nicht geben. Alle Zuwiderhandlungen (Straftaten und Ordnungswidrigkeit) wurden in Tateinheit begangen. Somit wird es auch nur eine Strafe geben. Ein zusätzliches Bußgeld wäre eine unrechtmäßige Doppelbestrafung.

quote:
Nur wieso soll es keine urkundenfälschung sein?
Weil, wie Dr. Who schon bemerkte keine Urkunde gefälscht wurde. Allenfalls käme ein Kennzeichenmissbrauch in Frage. Bei einem alten Versicherungskennzeichen sehe ich diesen Tatbestand aber auch nicht verwirklicht.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Klaus87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wow, vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten!

Nur leider habe ich mich wohl zu umständlich ausgedrückt. Mit "..war noch ein Nummerschild von 2004 drauf" meinte ich bei der Kontrolle. Es wurde nachträglich montiert :(

Nun ist es doch Urkundenfälschung und ich sitze wohl in der Tinte!

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

quote:
Nun ist es doch Urkundenfälschung und ich sitze wohl in der Tinte!
Wer sagt das? Ich kann weit und breit keine Urkundenfäschung erkennen. Schließlich hat niemand 2010 auf das Versicherungskennzeichen aus dem Jahre 2004 gepinselt.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#8
 Von 
Klaus87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, dass habe nun sogar ich begriffen :) nur ungeschoren werde ich da wohl nicht davonkommen, will ich auch gar nicht.
Um was für eine Strafe handelt es sich denn, wenn ich ein anderes, veraltetes Kennzeichen anbringen um im Grunde alle anderen zu Täuschen?

Gruß

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#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Wie oben schon erwähnt käme der Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs in Betracht, der bei einem Versicherungskennzeichen imho aber nicht erfüllt ist.

Ungeschoren kommst Du natürlich nicht davon. Schließlich geht es auch noch um Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz. Auch das sind zwei handfeste Straftatbestände. Das Fahren ohne BE geht in Anbetracht der Straftaten unter und wird sich bei der Strafzumessung kaum bemerkbar machen.

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#10
 Von 
Klaus87
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin Moin!

Die rechtlichen Mühlen mahlen langsam und so ist das auch in meinem Fall.

Heute kam also der Strafbefehl. Mir wird zur Last gelegt, dass ich wissentlich mit einem Roller fuhr der schneller als 45km/h fährt und kein gültiges Kennzeichen hat. Auch die Urkundenfälschung wird mir vorgeworfen, ja es trifft zu Roller und Schild ist (jedenfalls für die bayrische Staatsanwaltschaft) eine zusammengesetzte Urkunde.

Da im Polizeibericht steht, wie vorbildlich ich mich benommen habe fiel die Strafe für mich glimpflich aus.

40 Tagessätze á 20 €. Keine Vorstrafe und ich bin wirklich erleichtert, dass die Sache vom Tisch ist!

Vielen Dank hier nochmal für die Antworten!

Gruß,

Klaus

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