Schönen guten Tag,
angenommen A hat den Führerschein
B und fährt einen Roller der auf 50 km/h versichert ist.
Der Roller war mal als 25 km/h Mofa gedrosselt, worüber es noch eine Bescheinigung gibt.
Nun möchte Kind K, 15 Jahre alt, Prüfbescheinigung, auch Roller fahren.
Kann A den Roller wieder einfach Drosseln (mit der originalen Drossel) und ihn Kind K überlassen oder muss der Roller auch "umversichert" werden.
A möchte gerne die Option haben, wenn er den Roller mal wieder, einmal im Jahr, fahren will, ihn schnell zu enddrosseln und normal zu fahren (Soll ja auch besser für den Auspuff sein, ab und an mal wieder mit "vollem Druck" durchgeblasen zu werden, als immer nur mit halbgas.)
Sollte doch eigentlich kein Problem sein, solange er nicht zu schnell fährt, wenn K draufsitzt.
Roller 50km/h bzw. 25 km/h
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Und jedes mal die Betriebserlaubnis ändern?
Die Drosselung steht auf nem extra Blatt was man beim 50 km/h fahren nicht zeigen würde.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann lass Dich nicht wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis erwischen. Das Zusatzblatt gilt natürlich auch dann, wenn man "vergisst" es vorzuzeigen.
Naja, bis jetzt ging es ewig gut. Ein auf 50 km/h versicherter Rollen, gefahren von jemandem mit Autoführerschein hat bisher noch keinen Polizisten nachfragen lassen.
Mich interessieren eigentlich nur mögliche Folgen für K, wenn der Roller halt auf 50 versichert ist.
Bei einer Kontrolle ist das natürlich kaum zu entdecken, allenfalls dann, wenn die gleichen Polizisten A und K nacheinander kontrolliert haben und sich an die andere Kontrolle erinnern.
Wenn es jedoch zu einem Unfall kommt, dann kann eine Prüfung erfolgen, warum K denn einen Roller gefahren hat, der auf 50km/h versichert ist.
Die Frage ist ja eigentlich nur, kann K den Roller auf 25 km/h gedrosselt (mit Bescheinigung) fahren, wenn der Roller auf 50 km/h versichert ist.
Unter Garantie ist in den Versicherungsbedingungen der Satz "Versicherungsschutz nur mit gültiger ABE" zu finden u. da mit dem entfernen/einbauen der Drossel die ABE erlischt, ist auch kein Versicherungsschutz gegeben.
Fahren kann man die Huddel auf jeden Fall, muss aber damit rechnen das man, sofern es auffällt, zwei Strafverfahren (fahren ohne Versicherungsschutz u. fahren ohne ABE) an der Back hat.
Zitat:angenommen A hat den Führerschein B und fährt einen Roller der auf 50 km/h versichert ist.
Mir fällt gerade auf, dass A den ja gar nicht fahren darf, auch dann nicht, wenn er die alte Klasse 3 hatte und die nach dem 01.04.1980 ausgestellt wurde.
Meines Wissens enthält Klasse B die Klasse AM. OK, da steht 45 km/h, ABER der besagte Roller wurde erstmal
vor 2001 (2002?) in den Verkehr gebracht und darf noch 50 km/h fahren.
Macht mich jetzt nicht schwach.
Zitat:ABER der besagte Roller wurde erstmal vor 2001 (2002?) in den Verkehr gebracht und darf noch 50 km/h fahren.
Wenn der Roller vor dem 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, dann darfst Du ihn doch fahren. Ich hatte jetzt nicht erwartet, dass der Roller bereits mehr als 16 Jahre alt ist.
Zitat:Die Frage ist ja eigentlich nur, kann K den Roller auf 25 km/h gedrosselt (mit Bescheinigung) fahren, wenn der Roller auf 50 km/h versichert ist.
Die Frage kann ich leider nicht beantworten.
ZitatDie Frage ist ja eigentlich nur, kann K den Roller auf 25 km/h gedrosselt (mit Bescheinigung) fahren, wenn der Roller auf 50 km/h versichert ist. :
Eventuell die Versicherung wechseln?
Durch Zufall gesehen, dass es z.B. bei der mit den 4 grünen Buchstaben gar keine Möglichkeit gibt einen Roller auf 25 km/h zu versichern.
Der Versicherungsschein gibt nur 45, 50 und 60 km/h zur Auswahl.
Die 25km/h stehen nur bei Mofas (1 Sitzer) zur Verfügung.
Vom Preis und Umfang sind die 25 und 45 km/h Versicherungen identisch.
Ob das ein rechtlich sicheres "Schlupfloch" ist, keine Ahnung.
Ich nehme an, die Versicherung wird sich nicht dafür interessieren, wenn der Roller langsamer und leistungsärmer ist als versichert.
Betriebserlaubnis besteht sowohl gedrosselt als auch ungedrosselt.
Der springende Punkt ist eher der Fahrer. Wenn der Roller für 50 km/h versichert ist, geht die Versicherung von Fahrern ab 16 Jahren aus. Das könnte im Fall eines Unfalls Probleme geben.
Das sollte glatt gehen. Man kann bei der Versicherung zwei Altersgruppen auswählen.
Fahrer von 15 bis 22
und Fahrer ab 23 Jahren. (deutlich günstiger )
Die Kosten bei den Geschwindigkeiten unterscheiden sich nicht.
Kann man 15 bis 22 auch bei 50 km/h auswählen? Dann sollte es doch keine Probleme geben.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten