Roller 50km/h bzw. 25 km/h

29. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)
Roller 50km/h bzw. 25 km/h

Schönen guten Tag,
angenommen A hat den Führerschein B und fährt einen Roller der auf 50 km/h versichert ist.
Der Roller war mal als 25 km/h Mofa gedrosselt, worüber es noch eine Bescheinigung gibt.
Nun möchte Kind K, 15 Jahre alt, Prüfbescheinigung, auch Roller fahren.
Kann A den Roller wieder einfach Drosseln (mit der originalen Drossel) und ihn Kind K überlassen oder muss der Roller auch "umversichert" werden.

A möchte gerne die Option haben, wenn er den Roller mal wieder, einmal im Jahr, fahren will, ihn schnell zu enddrosseln und normal zu fahren (Soll ja auch besser für den Auspuff sein, ab und an mal wieder mit "vollem Druck" durchgeblasen zu werden, als immer nur mit halbgas.)
Sollte doch eigentlich kein Problem sein, solange er nicht zu schnell fährt, wenn K draufsitzt.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Und jedes mal die Betriebserlaubnis ändern?

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#2
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

Die Drosselung steht auf nem extra Blatt was man beim 50 km/h fahren nicht zeigen würde.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Dann lass Dich nicht wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis erwischen. Das Zusatzblatt gilt natürlich auch dann, wenn man "vergisst" es vorzuzeigen.

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#4
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

Naja, bis jetzt ging es ewig gut. Ein auf 50 km/h versicherter Rollen, gefahren von jemandem mit Autoführerschein hat bisher noch keinen Polizisten nachfragen lassen.
Mich interessieren eigentlich nur mögliche Folgen für K, wenn der Roller halt auf 50 versichert ist.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Bei einer Kontrolle ist das natürlich kaum zu entdecken, allenfalls dann, wenn die gleichen Polizisten A und K nacheinander kontrolliert haben und sich an die andere Kontrolle erinnern.

Wenn es jedoch zu einem Unfall kommt, dann kann eine Prüfung erfolgen, warum K denn einen Roller gefahren hat, der auf 50km/h versichert ist.

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#6
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

Die Frage ist ja eigentlich nur, kann K den Roller auf 25 km/h gedrosselt (mit Bescheinigung) fahren, wenn der Roller auf 50 km/h versichert ist.

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#7
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Unter Garantie ist in den Versicherungsbedingungen der Satz "Versicherungsschutz nur mit gültiger ABE" zu finden u. da mit dem entfernen/einbauen der Drossel die ABE erlischt, ist auch kein Versicherungsschutz gegeben.

Fahren kann man die Huddel auf jeden Fall, muss aber damit rechnen das man, sofern es auffällt, zwei Strafverfahren (fahren ohne Versicherungsschutz u. fahren ohne ABE) an der Back hat.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Zitat:
angenommen A hat den Führerschein B und fährt einen Roller der auf 50 km/h versichert ist.


Mir fällt gerade auf, dass A den ja gar nicht fahren darf, auch dann nicht, wenn er die alte Klasse 3 hatte und die nach dem 01.04.1980 ausgestellt wurde.

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#9
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

Meines Wissens enthält Klasse B die Klasse AM. OK, da steht 45 km/h, ABER der besagte Roller wurde erstmal
vor 2001 (2002?) in den Verkehr gebracht und darf noch 50 km/h fahren.

Macht mich jetzt nicht schwach.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Zitat:
ABER der besagte Roller wurde erstmal vor 2001 (2002?) in den Verkehr gebracht und darf noch 50 km/h fahren.


Wenn der Roller vor dem 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, dann darfst Du ihn doch fahren. Ich hatte jetzt nicht erwartet, dass der Roller bereits mehr als 16 Jahre alt ist.

Zitat:
Die Frage ist ja eigentlich nur, kann K den Roller auf 25 km/h gedrosselt (mit Bescheinigung) fahren, wenn der Roller auf 50 km/h versichert ist.


Die Frage kann ich leider nicht beantworten.

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#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10690 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von daxus):
Die Frage ist ja eigentlich nur, kann K den Roller auf 25 km/h gedrosselt (mit Bescheinigung) fahren, wenn der Roller auf 50 km/h versichert ist.


Eventuell die Versicherung wechseln?

Durch Zufall gesehen, dass es z.B. bei der mit den 4 grünen Buchstaben gar keine Möglichkeit gibt einen Roller auf 25 km/h zu versichern.
Der Versicherungsschein gibt nur 45, 50 und 60 km/h zur Auswahl.
Die 25km/h stehen nur bei Mofas (1 Sitzer) zur Verfügung.

Vom Preis und Umfang sind die 25 und 45 km/h Versicherungen identisch.

Ob das ein rechtlich sicheres "Schlupfloch" ist, keine Ahnung.

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#12
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ich nehme an, die Versicherung wird sich nicht dafür interessieren, wenn der Roller langsamer und leistungsärmer ist als versichert.

Betriebserlaubnis besteht sowohl gedrosselt als auch ungedrosselt.

Der springende Punkt ist eher der Fahrer. Wenn der Roller für 50 km/h versichert ist, geht die Versicherung von Fahrern ab 16 Jahren aus. Das könnte im Fall eines Unfalls Probleme geben.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

Das sollte glatt gehen. Man kann bei der Versicherung zwei Altersgruppen auswählen.
Fahrer von 15 bis 22
und Fahrer ab 23 Jahren. (deutlich günstiger )

Die Kosten bei den Geschwindigkeiten unterscheiden sich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Kann man 15 bis 22 auch bei 50 km/h auswählen? Dann sollte es doch keine Probleme geben.

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