Roller abgestellt im öffentlichen Verkehrsraum

15. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
amz513227-41
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Roller abgestellt im öffentlichen Verkehrsraum

Hallo zusammen!
Im Februar hatte ich meinen Roller, der zuvor in einer Garage abgestellt war vorübergehend vor meinem Arbeitsplatz in einer Parkbucht abgestellt, um ihn zu verkaufen.
Das Versicherungskennzeichen war abgelaufen und er hatte 1-2 kleinere Schäden, wie z.B. ein abgebrochener Rückspiegel.
Nun erhielt ich ein Schreiben der Stadtverwaltung mit der Aufforderung zur Beseitigung und gleichzeitig mit der Aufforderung der Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 25€.
Am 31.01. wurde ein gelber Zettel angebracht mit Frist zur Entfernung bis zum 8.2., also gerade einmal 8 Tage.
Da ich noch keinen Käufer gefunden hatte, am nächsten Tag in den Urlaub ging und mir keine bessere Lösung eingefallen ist, hatte ich den Roller während der Frist auf die andere Straßenseite geschoben und erneut in einer Parkbucht abgestellt.
Besagtes Schreiben hat als Datum den 18.2., am 11.2. wurde angeblich eine Nachkontrolle durchgeführt, wo der Roller als immer noch abgestellt aufgenommen wurde.
In der Zwischenzeit ist der Roller verkauft, besagte Straße ist übrigens im Industriegebiet und ein Erschweren des Verkehrs war für micht nicht nachvollziehbar, stand der Roller doch in einer Parkbucht.

Nun meine Frage: Muss ich die Verwaltungsgebühr auf jeden Fall bezahlen? Sind 8 Tage Frist hier wirklich ausreichend? Hat das Bewegen des Rollers auf die anderen Straßenseite und die Beseitigung des gelben Zettels hier keine fristverlängernde Wirkung? Hätte die Stadt mich nicht zunächst ohne Verwaltungsgebühr per Post informieren müssen?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Jaykob

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26 Antworten
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#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von amz513227-41):
Muss ich die Verwaltungsgebühr auf jeden Fall bezahlen? Sind 8 Tage Frist hier wirklich ausreichend? Hat das Bewegen des Rollers auf die anderen Straßenseite und die Beseitigung des gelben Zettels hier keine fristverlängernde Wirkung? Hätte die Stadt mich nicht zunächst ohne Verwaltungsgebühr per Post informieren müssen?

Ja. Ja. Nein. Nein.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sind 8 Tage Frist hier wirklich ausreichend?
Es muss überhaupt keine Frist gesetzt werden, ein nicht zugelassenes Fahrzeug hat im öffentlichen Verkehrsraum nichts zu suchen.

Zitat:
Hat das Bewegen des Rollers auf die anderen Straßenseite und die Beseitigung des gelben Zettels hier keine fristverlängernde Wirkung?
Wie gesagt, eine Frist gibt es nicht (jedenfalls laut Gesetz, üblich ist es aber dennoch). Und das Versetzen hätte die Strafe* auch verdoppeln können (wegen Vorsatz).

*wenn es eine Strafe wäre und nicht nur Verwaltungsgebühren

Stefan

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#3
 Von 
amz513227-41
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Das Urteil besagt, dass der Sofortvollzug im Rahmen der Geafhrenabwehr rechtswidrig ist und dem Halter die Möglichkeit gegeben werden muss, das Fahrzeug zu entfernen. Beides spielt in diesem Beispiel keine Rolle, da der Halter ja kontaktiert wurde.

Zitat:
Für die Stadt Düsseldorf wäre es möglich und zumutbar gewesen, anhand der noch vorhandenen entstempelten Kennzeichen zunächst den vorrangig verantwortlichen Halter zu ermitteln und ihn zum Entfernen des Fahrzeugs aufzufordern.

Das ist hier auch passiert. Von einer Frist ist nirgends die Rede.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

wie schon gesagt geht es in dem Urteil darum, ob abgeschleppt werden darf; bei dir wurde aber gar nicht abgeschleppt. Über die Frist möchte ich aber auch gar nicht streiten, darum geht es ja gar nicht, Gebühren fallen bereits am ersten Tag an.
Viel entscheidender ist die Dreistigkeit, das Fahrzeug einfach umzuparken, da hätte dann - auch wenn man dem zitierten Urteil folgt - sofort abgeschleppt werden dürfen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amz513227-41
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Wahnsinnige Dreistigkeit, einen Roller in einer Parkbucht zum Zwecke des Verkaufs abzustellen. Und dann noch auf die wahnwitzige Idee zu kommen ihn noch auf die andere Straßenseite zu stellen. Ich muss schon sagen, im Nachhinein bin ich echt froh dass hier keiner umgekommen ist bei dieser gemeingefährlichen Aktion!

Ich glaube ihr solltet mal ein bisschen die Welt erkunden und lernen, dass es wichtigere Probleme zu lösen gilt als Roller abzuschleppen, die in einem Industriegebiet vorübergehend abgestellt sind, wo der einzige Mängel ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen darstellt. Im Übrigen wurde der Roller auch mehrmals von jemand anderem umgestellt, warum auch immer.
Mich wundert's auch nicht mehr warum die Steuern in D zu den höchsten weit und breit gehören, wenn wir es für so wichtig halten so viel Geld und Energie in solche Kleinigkeiten zu stecken. Also nicht falsch verstehen, ihr macht ja auch nicht die Gesetze, aber das musste ich an der Stelle mal loswerden...

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#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von amz513227-41):
und lernen, dass es wichtigere Probleme zu lösen gilt als Roller abzuschleppen
Er wurde doch gar nicht abgeschleppt.

Zitat (von amz513227-41):
wo der einzige Mängel ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen darstellt.
Weswegen hier eine unerlaubte Sondernutzung vorliegt. Bei uns hat das einen Bußgeldbescheid in Höhe von 500€ zzgl. Gebühren und Auslagen der Behörde zur Folge.

Zitat (von amz513227-41):
Im Übrigen wurde der Roller auch mehrmals von jemand anderem umgestellt, warum auch immer.
Vielleicht weil er im Weg stand? Der Roller hat ohne gültiges Kennzeichen in der Parkbucht nichts zu suchen und behindert andere Verkehrsteilnehmer, die mit ihrem zugelassenen Fahrzeug gesetzeskonform parken wollen.

Zitat (von amz513227-41):
Mich wundert's auch nicht mehr warum die Steuern in D zu den höchsten weit und breit gehören
Och, mir fallen viele Länder in Europa mit weitaus höheren Steuern ein.

Zitat (von amz513227-41):
wenn wir es für so wichtig halten so viel Geld und Energie in solche Kleinigkeiten zu stecken.
Dafür hast Du ja den Kostenbescheid bekommen.

Zitat (von amz513227-41):
Also nicht falsch verstehen, ihr macht ja auch nicht die Gesetze
Stimmt. Aber manche gesetze sind dennoch nicht schlecht. Fändest Du es wirklich gut, wenn jeder seine nicht mehr zugelassenen Fahrzeuge einfach irgendwo abstellt, und das Ordnungsamt nichts dagegen unternehmen könnte?

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#8
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Es gibt ja genügend Länder auf dieser Welt, in denen ein nicht zugelassener Roller niemanden interessiert. Das sind dann zwar häufig auch die Länder, wo sich im wahrsten Sinne noch mit Holzknüppeln die Köpfe eingeschlagen werden, aber hey dein Roller kann dort stehen, bis er in seine Einzelteile zerfällt.

Ich für meinen Teil bin jedenfalls froh, dass nicht jeder seinen Müll einfach in Parkbuchten abstellt. Der nächste würde dann vielleicht seinen Rattanstrandkorb da vorübergehend lagern. Was soll es auch, eine Gefahr geht ja nicht von aus (sogar noch weniger als von einem Roller, denn die Rattanstrandkörbe die ich kenne haben weitaus weniger Betriebsstoffe auf Erdölbasis in sich) und es gibt ja nun wirklich wichtigere Dinge hier im Lande.

Vielen Kleingeistern fehlt dabei leider der Sinn und das Verständnis fürs große ganze. Ein Roller stört wirklich niemanden. Bei 10 Rollern schon eher. Da es so etwas wie Gleichbehandlung gibt, muss man halt irgendwo eine Grenze ziehen. Also entweder stellt jeder seinen Müll einfach ab, wo es ihm gerade passt (in dem Land möchte ich nicht unbedingt leben), oder niemand tut es. Solche Tugenden haben Deutschland übrigens zu dem gemacht, was es in der Welt ist, bzw. lange Zeit war (ich habe leider das Gefühl in der letzten Zeit findet diesbezüglich eine sehr destruktive Entwicklung statt,... aber jetzt wird es sehr philosophisch)

-- Editiert von Guruhu am 16.04.2019 17:37

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#9
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Sie haben recht ... in anderen Ländern hätten Sie für dieses Vergehen nichts zahlen müssen. In Griechenland und er Türkei z.B. wäre der Roller einfach von der Müllabfuhr entsorgt worden. Wäre wohl die bessere Lösung für Sie.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
amz513227-41
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Nochmal: Es ging hier um ein vorübergehendes Abstellen zum Zwecke des Verkaufs in einem Industriegebiet. Der Roller stand da nicht einmal 2 Wochen! 1 Woche später hatte ich ihn verkauft.
Der Roller hat ungefähr 30cm einer 200m langen Parkbucht belegt, er stand ganz am hinteren Ende der Bucht. Er stand also sicher Niemandem im Weg.
Wenn wir es so genau nehmen könnte ich auch denjenigen, der mein Privateigentum unerlaubt bewegt hat anzeigen. Wenn man sich schon peinlichst genau an Gesetze hält dann bitte auch hier!
Im Übrigen hatte das Kennzeichen zufälligerweise die richtige Farbe, es war also für einen Nicht-Beamten überhaupt nicht zu erkennen, dass es abgelaufen war.

Noch als Anmerkung, vielleicht versteht der ein oder andere dann warum ich mich so aufrege: Während meiner Studentenzeit stand in 1. Parkreihe an der Uni (direkt in der Altstadt) ein Auto ohne Kennzeichen. Es hat ungefähr ein halbes Jahr gebraucht, bis ein gelber Zettel drauf klebte. Dann noch einmal 1,5 Jahre bis das Teil abgeschleppt wurde. Und mir wird nach noch nicht einmal 2 Wochen mit Abschleppen gedroht? Das soll fair sein?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
amz513227-41
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Sie haben recht ... in anderen Ländern hätten Sie für dieses Vergehen nichts zahlen müssen. In Griechenland und er Türkei z.B. wäre der Roller einfach von der Müllabfuhr entsorgt worden. Wäre wohl die bessere Lösung für Sie.


Das wissen Sie so genau, weil Sie in diesen Ländern schon mal gelebt haben? Oder hat hier der deutsche Bürger vielleicht eher ein gewisses Vorurteil im Kopf? Ich glaube eher nicht, dass man in den genannten vergleichsweise ärmeren Ländern einen funktionierenden Roller einfach entsorgen würde ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Zitat (von amz513227-41):
Es hat ungefähr ein halbes Jahr gebraucht, bis ein gelber Zettel drauf klebte.

Echt? Einhalbes Jahr haben die nach Deiner Anzeige bebraucht? Bei uns brauchen die nur 48h für sowas.



Zitat (von amz513227-41):
Das soll fair sein?

Fair ist irrelevant.
Gesetze hat man einzuhalten, ob diese oder deren Anwendung einem zusagen oder nicht ist egal.



Zitat (von amz513227-41):
ein Erschweren des Verkehrs war für micht nicht nachvollziehbar,

Das ist außerordentlich irrelvant.



Zitat (von amz513227-41):
Nun meine Frage: Muss ich die Verwaltungsgebühr auf jeden Fall bezahlen?

Nö, auf solchen Bescheiden pflegt in der Regel drauf zu stehen, was man machen muss, wenn man damit nicht einverstanden ist.



Zitat (von amz513227-41):
könnte ich auch denjenigen, der mein Privateigentum unerlaubt bewegt hat anzeigen.

Da das kein Straftatbestand ist, wäre die Lebensdauer der Anzeige relavtiv kurz ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wahnsinnige Dreistigkeit, einen Roller in einer Parkbucht zum Zwecke des Verkaufs abzustellen. Und dann noch auf die wahnwitzige Idee zu kommen ihn noch auf die andere Straßenseite zu stellen.
Noch nicht einmal richtig lesen kannst du.
Dreist war nicht das abstellen (das machen so einige, und die Behörden sind da meist auch gnädig - so auch bei dir), dreist ist vielmehr, dass du den Roller dann einfach nur umgestellt hast. Wie oft wolltest du dieses Katz-und-Maus-Spiel denn noch fortsetzen?

Zitat:
Im Übrigen hatte das Kennzeichen zufälligerweise die richtige Farbe, es war also für einen Nicht-Beamten überhaupt nicht zu erkennen, dass es abgelaufen war.
Achso, du hast also nicht etwa vergessen das Kennzeichen zu wechseln, sondern vorsätzlich ein altes aus einem genau passenden Jahr angebracht. Damit wären wir wieder bei Vorsatz, was zur doppelten Strafe führen könnte.
Manche würden daraus sogar eine Urkundenfälschung konstruieren.

Zitat:
Wenn wir es so genau nehmen könnte ich auch denjenigen, der mein Privateigentum unerlaubt bewegt hat anzeigen.
Kannst du gerne machen, wobei du natürlich schon mal wissen müsstest wer es war.
Und an den Vorwürfen gegen dich ändert das sowieso nichts (sogar selbst wenn du vorher legal geparkt hättest).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von amz513227-41):
Wenn wir es so genau nehmen könnte ich auch denjenigen, der mein Privateigentum unerlaubt bewegt hat anzeigen.
Man kann ja alles Mögliche anzeigen. Es ist aber nicht verboten fremdes Eigentum zu berühren und zu bewegen.

Zitat (von amz513227-41):
Im Übrigen hatte das Kennzeichen zufälligerweise die richtige Farbe, es war also für einen Nicht-Beamten überhaupt nicht zu erkennen, dass es abgelaufen war.
Für wie dumm hältst Du den nicht beamteten Teil der deutschen Bevölkerung? Da steht doch eine Jahreszahl drauf.

Zitat (von amz513227-41):
Während meiner Studentenzeit stand in 1. Parkreihe an der Uni (direkt in der Altstadt) ein Auto ohne Kennzeichen. Es hat ungefähr ein halbes Jahr gebraucht, bis ein gelber Zettel drauf klebte.
Es gibt kein Recht im Unrecht. Es ist letzten Endes die Entscheidung der Kommune, wie sie mit solchen Angelegenheiten verfährt. Ob der Halter des Schrottwagens ein Bußgeld zahlen musste weißt Du nicht. Du hast jetzt gerade mal einen Kostenbescheid über 20€ bekommen. Da verstehe ich die Aufregung wirklich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von amz513227-41):
Im Übrigen hatte das Kennzeichen zufälligerweise die richtige Farbe, es war also für einen Nicht-Beamten überhaupt nicht zu erkennen, dass es abgelaufen war.
Muss ein nicht-Beamter auch nicht erkennen können. Reicht da durchaus schon, wenn der normale dt. Bürger einen entsprechenden Verdacht an den Beamten äußert und dieser sich dann, Kraft seines Amtes, der Sache annimmt.

Zitat (von amz513227-41):
Das soll fair sein?
Na da hat man ja jetzt wenigstens die Möglichkeit eine wichtige Lektion im Leben zu lernen: Nämlich, dass das Leben nicht fair ist. Oder anders gesagt: "Mal verliert man, mal gewinnen die Anderen"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
amz513227-41
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Noch nicht einmal richtig lesen kannst du.
Dreist war nicht das abstellen (das machen so einige, und die Behörden sind da meist auch gnädig - so auch bei dir), dreist ist vielmehr, dass du den Roller dann einfach nur umgestellt hast. Wie oft wolltest du dieses Katz-und-Maus-Spiel denn noch fortsetzen?


Was ist daran genau dreist? Damit habe ich lediglich gezeigt dass ich meinen Roller im Blick habe und nicht z.B. schon verzogen bin und ihn vergessen habe. Hätte ich ihn in einem anderen Viertel abgestellt wäre das vielleicht dreist, da gebe ich dir recht.
Wie lang ich dieses Spiel spielen wollte? Solltest du vielleicht mittlerweile rausgelesen haben. Solange bis ich einen Käufer gefunden habe, was genau 1 Woche später der Fall war. Was hätte ich deiner Meinung nach ohne verfügbarem Privatgrundstück tun sollen? Ihn anmelden für 60€ im Jahr um ihn zu verkaufen? Einen Parkplatz mieten für 60€ im Monat? Bei einem Verkaufswert von 100€?

Zitat:
Achso, du hast also nicht etwa vergessen das Kennzeichen zu wechseln, sondern vorsätzlich ein altes aus einem genau passenden Jahr angebracht. Damit wären wir wieder bei Vorsatz, was zur doppelten Strafe führen könnte.
Manche würden daraus sogar eine Urkundenfälschung konstruieren.

Noch nicht einmal richtig lesen kannst du. Oder weißt du nicht was zufällig bedeutet? Der Roller stand einige Jahre in einer Garage bei einem Freund, als dieser die Garage kündigte musste der Roller raus. Das Kennzeichen war blau, wie auch das aktuelle im letzten Jahr. Richtig, das war ein Zufall und sicher kein Vorsatz. So arg klein ist der Zufall übrigens nicht, 33% um genau zu sein ;-)
Mir hier jetzt noch Urkundenfälschung vorzuwerfen ist ja so langsam echt schon lächerlich und einfach nur frech. Hätte ich die Jahreszahl unten noch weggekratzt würde das vielleicht schon eher hinkommen.

Zitat:
Kannst du gerne machen, wobei du natürlich schon mal wissen müsstest wer es war.
Und an den Vorwürfen gegen dich ändert das sowieso nichts (sogar selbst wenn du vorher legal geparkt hättest).

Bezgl. dem angeblich nicht vorhanden Verbot, eher von anderen Usern geäußert: Denjenigen will ich mal sehen, der trotz Lenkradsperre einen Roller so bewegt, ohne nicht zumindest der Gefahr zu unterlaufen, den Roller dabei umzuschmeißen. Das hat übrigens auch etwas mit Respekt und Anstand zu tun. Aber scheinbar ist den meisten hier ja nur wichtig, was im Gesetz steht.
Einen fremden Roller dann mitten auf den Gehweg zu stellen (wie ein braver für Recht sorgender Bürger in meinem Fall getan hat) findet ihr dann nicht schlimm? Hier geht dann nämlich wirklich eine Gefahr für den Verkehr aus, wenn ein Behinderter oder Kinder dann den Gehweg verlassen müssen, weil sie nicht am Roller vorbeikommen.


Zitat:
Reicht da durchaus schon, wenn der normale dt. Bürger einen entsprechenden Verdacht an den Beamten äußert und dieser sich dann, Kraft seines Amtes, der Sache annimmt

Vielleicht sollte sich der normale dt. Bürger Kraft seines nicht vorhandenen Amtes mal um seinen eigenen sch.... kümmern und nicht überall meinen, die Polizei spielen zu müssen.

Dazu passt dann:
Zitat:
Echt? Einhalbes Jahr haben die nach Deiner Anzeige bebraucht? Bei uns brauchen die nur 48h für sowas.

Obwohl ich mich an dem offensichtlich abgestellten Auto geärgert hat bin ich nämlich nicht wie ein kleines Kind zur Polizei gelaufen und hab jemanden angeschwärzt. Da hab ich ehrlich gesagt besseres mit meiner Zeit zu tun und da bin ich dann tolerant, in der Hoffnung dass das dann bei gegebener Situation (wie der jetzigen) vielleicht auch mal zurückkommt. Denn ich kenne nicht die Situation des Besitzers und was dazu geführt hat das zu tun. Vielleicht ist sein Verwandter aus dem Ausland, wo er herkommt schwer erkrankt und er ist Hals- über Kopf zu ihm? Hier möchte ich dann nicht der tolle dt. Bürger sein, der ihm dann noch eine schöne Bescherung für die Rückkehr besorgt hat.

Aber dank euch hab ich
Zitat:
jetzt wenigstens die Möglichkeit eine wichtige Lektion im Leben zu lernen

Nämlich dass Toleranz, Respekt, Fairness, Anstand und gesunder Menschenverstand scheinbar keinen hohen Stellenwert mehr genießen. Viel wichtiger ist es scheinbar, das Gesetz penibel genau zu beachten, ohne jegliche Ausnahme und jeden der das nicht tut zu verurteilen und zur Anzeige zu bringen. Danke armes Deutschland!



-- Editiert von amz513227-41 am 17.04.2019 13:38

-- Editiert von amz513227-41 am 17.04.2019 13:40

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Was hätte ich deiner Meinung nach ohne verfügbarem Privatgrundstück tun sollen? Ihn anmelden für 60€ im Jahr um ihn zu verkaufen? Einen Parkplatz mieten für 60€ im Monat? Bei einem Verkaufswert von 100€?
Der Verkaufswert interessiert nicht!!! Und ja, genau so hättest du dich verhalten müssen! Wenn man kein eigenes Grundstück hat um so etwas abzustellen, dann muss man das Teil halt entweder zumk verschrotten bringen, sich etwas mieten, oder anmelden! (Diese kosten hättest du wohl noch von deinem K zusätzlich bekommen)!

Zitat:
Noch nicht einmal richtig lesen kannst du. Oder weißt du nicht was zufällig bedeutet? Der Roller stand einige Jahre in einer Garage bei einem Freund, als dieser die Garage kündigte musste der Roller raus. Das Kennzeichen war blau, wie auch das aktuelle im letzten Jahr. Richtig, das war ein Zufall und sicher kein Vorsatz
Doch das war Vorsatz, denn du hast die Schilder dran gelassen! Wäre es kein Vorsatz, hättest du die Schilder abgenommen!

Zitat:
Nämlich dass Toleranz, Respekt, Fairness, Anstand und gesunder Menschenverstand scheinbar keinen hohen Stellenwert mehr genießen.
Du sprichst gerade von Dir oder???
Zu Respekt und Anstand: Dazu gehört auch die Gesetze des Landes zu achten!
Zu Toleranz und Fairness: Weder müssen andere die Gefahr tolerieren die sich durch deinen Roller ergibt, noch ist es fair andere Leute so einer Gefahr auszusetzen!
Zu Menschenverstand: Der gesunde Menschenverstand würde einem sagen, du hast dich Jahre lang nicht um einen Verkauf gekümmert, dass Ding hätte jetzt einfach auf den Schrott gebracht werden sollen...

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von amz513227-41):
Was ist daran genau dreist?
Dreist ist es, in vollem Bewusstsein gegen ein Gesetz/eine Verordnung, oder was auch immer zu verstoßen. Spätestens mit der Aufforderung der Beseitigung hätte man sich des eigenen unrechtmäßigen Handelns ja bewusst werden können.

Zitat (von amz513227-41):
Was hätte ich deiner Meinung nach ohne verfügbarem Privatgrundstück tun sollen? Ihn anmelden für 60€ im Jahr um ihn zu verkaufen? Einen Parkplatz mieten für 60€ im Monat?
Sind ja schon mal gute Ansatzpunkte...

Zitat (von amz513227-41):
Das Kennzeichen war blau, wie auch das aktuelle im letzten Jahr. Richtig, das war ein Zufall und sicher kein Vorsatz. So arg klein ist der Zufall übrigens nicht, 33% um genau zu sein ;-)
Man weiß also ganz genau um die Regelungen der Kennzeichen bescheid und verstößt in vollem Bewusstsein dagegen. vielleicht sollte man sich nochmal der Bedeutung des Wortes "Vorsatz" annehmen. P.S. Urkundenfälschung ist nicht all zu abwegig, wenn man sich auch da mal etwas schlau macht. "(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine (...) eine unechte (...) Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Eine abgelaufene Metallplatte mag durchaus den Eindruck einer gefälschten Urkunde erwecken. Es geht mitnichten darum, ob die Urkunde als solche bis ins letzte Detail originalgetreu (richtige Jahreszahl) aussieht.

Zitat (von amz513227-41):
ohne nicht zumindest der Gefahr zu unterlaufen, den Roller dabei umzuschmeißen.
Eine abstrakte Gefahr ist in diesem Zusammenhang halt nicht strafbar, sondern erst deren Realisierung.

Zitat (von amz513227-41):
Das hat übrigens auch etwas mit Respekt und Anstand zu tun
Sich an Gesetze zu halten hat etwas mit Respekt und Anstand zu tun? Welch Ironie... Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.

Zitat (von amz513227-41):
Einen fremden Roller dann mitten auf den Gehweg zu stellen (wie ein braver für Recht sorgender Bürger in meinem Fall getan hat) findet ihr dann nicht schlimm?
Kommt auf die Situation an. Kommt der Rollstuhlfahrer nciht mehr durch, finde ich es sogar "schlimmer", als am Ende eine Parkbucht. Wenn ich mich recht entsinne ging es darum aber in der Fragestellung gar nicht.

Zitat (von amz513227-41):
Da hab ich ehrlich gesagt besseres mit meiner Zeit zu tun
Ich auch. Da setzt aber nunmal jeder seine Prioritäten in anderen Nuancen um. Ich habe besseres zu Tun als das Ordnungsamt zu rufen, weil der Bordsteinübergang zur Straße (also die Rinne) nicht vom Unkraut befreit ist. Dennoch stand ich 14 Tage später dort und habe ausgekratzt. Warum? Weil es das Gesetz (bzw. in dem Fall die Kommunale Ordnung) so vorschrieb. Möchte ich dessen Sinnhaftigkeit hinterfragen, habe ich min. alle 5 Jahre dazu die Gelegenheit.

Zitat (von amz513227-41):
Nämlich dass Toleranz, Respekt, Fairness, Anstand und gesunder Menschenverstand scheinbar keinen hohen Stellenwert mehr genießen.
Stimmt. Keine der genannten Eigenschaften trifft auf jemanden zu, der ein nicht mehr zugelassenes (bzw. in meinen Augen in erster Linie sogar versichertes Kraftfahrzeug) auf öffentlichen Grund und Boden abstellt.

Zitat (von amz513227-41):
Viel wichtiger ist es scheinbar, das Gesetz penibel genau zu beachten, ohne jegliche Ausnahme und jeden der das nicht tut zu verurteilen und zur Anzeige zu bringen.
Stimmt. Besser wäre es, wenn jeder nur die Gesetze beachtet, die ihm genehm sind. Würde auch einiges an Kosten sparen. Eine teure Staatsanwaltschaft müsste man dann ja gar nicht mehr unterhalten.

Zitat (von amz513227-41):
Danke armes Deutschland!
Bitte sehr!

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Wenn das Versicherungskennzeichen seinerzeit für diesen Roller ausgegeben wurde, dann ist weit und breit keine Urkundenfälschung erkennbar.

Bei all der berechtigten Kritik, sollte man die Kirche aber auch einmal im Dorf lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Nach Hilfe rufen und dann rumpöbeln ... ich bin raus.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Nach Hilfe rufen und dann rumpöbeln ... ich bin raus.
Die richtige Antwort hast Du doch schon in der ersten Antwort gegeben, also liegt es am TE was er draus macht. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
amz513227-41
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hört ihr euch eigentlich selber zu?

Zitat:
Eine abstrakte Gefahr ist in diesem Zusammenhang halt nicht strafbar, sondern erst deren Realisierung.


Zitat:
Zu Toleranz und Fairness: Weder müssen andere die Gefahr tolerieren die sich durch deinen Roller ergibt, noch ist es fair andere Leute so einer Gefahr auszusetzen!


Was für eine Gefahr geht denn konkret von einem unangemeldeten Roller der in einer Parkbucht steht aus? Ihr tut ja grad so als springt das Teil jeden Moment los und beißt Kinder und Frauen! Wenn was äußerst abstrakt ist, dann wohl dass von dem Teil jemals eine Gefahr aus ging. Und nein, Öl oder Benzin verloren hat das Teil nicht, ganz schrottreif war es ja nicht, sonst hätte ich mir den Stress ja sicher nicht gegeben und das Teil gleich entsorgt bevor ich es in einer Garage lagere.

Zitat:
Der Verkaufswert interessiert nicht!!

Wenn man in Geld schwimmt tatsächlich nicht...

Zitat:

Zu Menschenverstand: Der gesunde Menschenverstand würde einem sagen, du hast dich Jahre lang nicht um einen Verkauf gekümmert, dass Ding hätte jetzt einfach auf den Schrott gebracht werden sollen...

Klar, hauen wir das Teil doch einfach auf den Schrott und bauen ein neues! Mein gesunder Menschenverstand sagt mir dass wir grad auch überhaupt kein Klimaproblem haben. Da kann man sowas ja ruhig machen und noch mehr CO2 rausblasen. Hauptsache es wird kein Gesetz gebrochen!

Ich bin dann auch mal raus, weil auf solche "Hilfe" kann ich getrost verzichten. Danke für die wenigen kleinen Kommentare, die die Kirche im wahrsten Sinne des Wortes im Dorf lassen und verstanden haben, dass es vielleicht wichtigere Dinge gibt um die man sich kümmern könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Immer wieder schön zu sehen, wie Leute reagieren, wenn es nicht die Antworten gibt, die man gerne gelesen hätte.

Zitat (von amz513227-41):
Was für eine Gefahr geht denn konkret von einem unangemeldeten Roller der in einer Parkbucht steht aus?
Es spielt keine Rolle. Welche Gefahr geht von mir aus, wenn ich auf einer menschenleeren Autobahn zu schnell fahre? Vermutlich die gleiche wie von einem Roller. Quintessenz ist und bleibt aber, dass es verboten ist und man sich nicht entsprechend nur an Sachen halten kann, die einem gerade sinnvoll vorkommen (oder man trägt eben aufrecht die Konsequenzen).
Es ist nicht die Gefahr deines Rollers, sondern deine sture Ignoranz. Es zeugt nicht von besonderer Intelligenz, eine solche glasklare Situation noch wegdiskutieren zu wollen.
Zum Thema Gefahr: Allerhand ist da vorstellbar. Er kippt um und verliert Öl, ein Schlaucht löst sich und verliert Öl, ... alles Gefahren, die der Allgemeinheit aufgebürdet werden, wofür eigentlich eine Pflichtversicherung bestünde.

Zitat (von amz513227-41):
Ich bin dann auch mal raus, weil auf solche "Hilfe" kann ich getrost verzichten.

Ich habe das Gefühl, dein Wegbleiben stellt nicht den größten Verlust hier dar. Machs gut!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Was ist daran genau dreist? Damit habe ich lediglich gezeigt dass ich meinen Roller im Blick habe und nicht z.B. schon verzogen bin und ihn vergessen habe.
Was für ein Unsinn. Wenn dann hättest du erwidern müssen, dass ein Verkauf kurz bevor steht, und den Roller genau dort belassen sollen wo er stand (hätte natürlich auch nichts geholfen, wäre aber nicht so dreist).
Würdest du wenn du eine Mängelkarte mit "linkes Bremslicht defekt" bekommst auch einfach die Lampen zwischen rechts und links tauschen?

Und hier mit Respekt zu argumentieren, obwohl du absolut respektlos gegenüber der Behörde bist, man man man.


Zitat:
Was hätte ich deiner Meinung nach ohne verfügbarem Privatgrundstück tun sollen?
Ich wette, dass du ganz schnell gleich mehrere Möglichkeiten hättest finden können (Familie, Freunde, Arbeitgeber, Tankstellen u.s.w.).

Stefan


-- Editiert von reckoner am 17.04.2019 17:49

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#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Zitat (von amz513227-41):
Vielleicht sollte sich der normale dt. Bürger Kraft seines nicht vorhandenen Amtes

Wer sagt denn, das es ein Bürger mit nicht vorhandenem Amt war?
Im übrigen braucht ein Bürger kein vorhandenes Amt um Bürgerpflichten / Bürgerrechte wahrzunehmen.



Zitat (von amz513227-41):
mal um seinen eigenen sch.... kümmern

Es ist "sein eigener sch..." wenn er sich darum kümmert das seine und unserer aller Steuergelder nicht geopfert werden, Gefahren beseitigt werden.
Wenn das dann Leute trifft die zu dumm , zu faul oder schlicht zu "egal" sind sich an Gesetzte zu halten, ist das der überaus unbeliebte Faktor "selber schuld" der da zu tragen kommt.



Zitat (von amz513227-41):
Obwohl ich mich an dem offensichtlich abgestellten Auto geärgert hat bin ich nämlich nicht wie ein kleines Kind zur Polizei gelaufen und hab jemanden angeschwärzt.

Wo mit man sein Argument mit dem Zeitfaktor ad absurdum führt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#26
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Hey Leute, jetzt kommt mal wieder runter.

Der eine oder andere User hier sollte sich vielleicht mal diesen Hinweis durchlesen.

Wo ist eigentlich die Moderation?

1x Hilfreiche Antwort

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