Roller entdrosselt, erwischt worden

5. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.07.2011 21:25:45
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Roller entdrosselt, erwischt worden

Hallo zusammen,

mein Sohn ( wird in 1 Monat 16 Jahre alt) hat letztes Jahr eine Mofaprüfbescheinigung gemacht und hat danach von uns einen Roller bekommen.Der Roller war gedrosselt auf 25, dafür hat er auch die Papiere.

Heute wurde er von der Polizei angehalten, diese mir später erzählt haben das mein Sohn mit 60 - 70 kmh gefahren ist, bevor er von Ihnen angehalten wurde. Er musste mit aus Revier und dort angeben was er an seinem Roller geändert hat.

Angegeben hat er nun : 1.Anbau eines Sportauspuffes zur Steigerung der Endgeschwindigkeit, 2. Entfernung der Distanzringe zum Umgehen der Drosselung und 3. Einbau eines Sportluftfilters zur Steigerung der Endgeschwindigkeit.

Der Roller muss nun zur Zulassungsstelle. Es wurde bereits heute alles wieder Rückgängig gemacht und morgen werde ich Ihn dann persönlich vorführen und die Karte mit dem Stempel dann persönlich bei der Polizei abgeben.

Meine frage ist nun was geschehen wird? Der Polizist sagte mir, das die Sache an die Staatsanwaltschaft geht, an die Versicherung und an die Führerscheinstelle. Da mein Sohn sich bisher nichts hat zu Schulden kommen lassen, wäre es möglich, das es nur eine Verwarnung gibt, aber ist das auch so?

Wir wollten Ihn bei der Fahrschule anmelden damit er den 125er Führerschein machen kann und in einem halben Jahr sollte er dann mit dem Autoführerschein anfangen, damit er mit 17. Jahren in Begleitung fahren darf.Geht das nun noch, oder kann er nun mit einer Sperre rechnen?
Tausend Dank für Ihre Antwort im Voraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34427 Beiträge, 17799x hilfreich)

Hi,

das wird wohl als "Fahren ohne Führerschein" gewertet werden. Dafür gibt es regelmäßig eine Erteilungssperre von so 6 bis 12 Monaten (ab der Rechtskraft des Urteils). Dazu gibt es Sozialstunden. Insofern könnte es mit dem 17. Geburtstag knapp werden...

Gruß vom mümmel

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1955x hilfreich)

Ich rechne hier bei einem Ersttäter eher nicht mit einer Sperrfrist. Das ganze wird wohl mit ein paar Sozialstunden und 6 Punkten erledigt sein. Allerdings wird er vor Abschluss des Verfahrens keine Fahrerlaubnis erwerben können. Da eine Sperrfrist auch nicht ausgeschlossen werden kann wird die FEB vorher keinen Prüfungsauftrag erteilen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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