Hallo,
vorab möchte ich sagen dass ich einen englischen EU Führerschein besitze.
Ich habe vor ca. 2 Jahren eine 9 monatige Sperrfrist erhalten wegen Trunkenheit am Steuer. Mir wurde gesagt dass ich nach der Sperrfrist nicht einfach wieder fahren darf sondern erneut Antrag auf eine Fahrerlaubniss in Deutschland mit außländischem Führerschein stellen muss. Das hab ich bis heute nicht getan weil ich im Außland studiert hab und da ja noch fahren darf.
Jetzt war ich ein paar Tage in Deutschland und bin dort mit einem 50cc Roller gefahren der max. 45 km/h fährt und prompt von der Polizei aufgehalten worden die das jetzt natürlich weiterleiten.
Meine Frage also: Hat das Auswirkungen auf meinen neuen erhalt einer Fahrerlaubniss, auch wenn es nur ein Roller mit 50cc war? Und wenn ja, welche? Bekomme ich überhaupt nochmal eine Fahrerlaubniss? Vielen Dank schon mal im Vorraus.
Roller gefahren ohne Fahrerlaubniss
5. September 2008
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Frage vom 5. September 2008 | 02:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Roller gefahren ohne Fahrerlaubniss
#1
Antwort vom 5. September 2008 | 07:33
Von
Status: Junior-Partner (5995 Beiträge, 1955x hilfreich)
Wann endete die Sperrfrist?
Wann wurde die britische Fahrerlaubnis erworben und welche Klassen beinhaltet sie?
Und jetzt?
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