Hallo,
bin Roller gefahren unter Alk Einfluss, wurde angehalten, hatte 0,6 Promille.
Hab jetzt einen Brief bekommen Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot.
Im Brief steht drinnen:
Zitat:Wegen dieser Ordnungswidrigkeiten wird gegen Sie, nach Würdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich zur Sache geäußert haben,
1. ein Fahrverbot angeordnet auf die Dauer von 1 Monat.
weiter steht dort:
Zitat:Gemäß § 25 Abs. 2a StVG wird bestimmt, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Jetzt zu meiner Frage.
Ich würde gerne meinen Führerschein gleich abgeben, ist das möglich oder muss ich erst 2 Wochen warten bis die Rechtskraft eingetreten ist?
-- Editiert von Mietmaier am 09.08.2019 20:51