Roller gefahren unter Alkoholeinfluss, Bußgeldbescheid gekommen, 1 Monat Fahrverbot

9. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)
Roller gefahren unter Alkoholeinfluss, Bußgeldbescheid gekommen, 1 Monat Fahrverbot

Hallo,

bin Roller gefahren unter Alk Einfluss, wurde angehalten, hatte 0,6 Promille.
Hab jetzt einen Brief bekommen Bußgeldbescheid mit 1 Monat Fahrverbot.

Im Brief steht drinnen:

Zitat:
Wegen dieser Ordnungswidrigkeiten wird gegen Sie, nach Würdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich zur Sache geäußert haben,

1. ein Fahrverbot angeordnet auf die Dauer von 1 Monat.


weiter steht dort:

Zitat:
Gemäß § 25 Abs. 2a StVG wird bestimmt, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.



Jetzt zu meiner Frage.

Ich würde gerne meinen Führerschein gleich abgeben, ist das möglich oder muss ich erst 2 Wochen warten bis die Rechtskraft eingetreten ist?





-- Editiert von Mietmaier am 09.08.2019 20:51

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

durch abgeben des Führerscheins sollte die rechtskraft direkt eintreten...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Wie ist es dann mit dem Bußgeld, muss die dann auch gleich beglichen werden?
Sonst hat man ja 2 Wochen und dann nochmal 2 Wochen bis man den Betrag bezahlen kann.
Hab Momentan kein Geld daher erst in einem Monat wieder.

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#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Mietmaier):
Ich würde gerne meinen Führerschein gleich abgeben, ist das möglich oder muss ich erst 2 Wochen warten bis die Rechtskraft eingetreten ist?
So lange der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig ist, kann man das Fahrverbot nicht antreten. Rechtskraft erlangt der Bußgeldbescheid entweder nach Ablauf der 2 Wochen, oder schon früher, wenn man gegenüber der Bußgeldstelle den Verzicht auf Rechtsmittel erklärt.

-- Editiert von Demonio am 12.08.2019 09:03

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#4
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Danke sind dann die 540€ auch gleich fällig?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Danke sind dann die 540€ auch gleich fällig?


Nicht gleich, aber 14 Tage nach Rechtskraft. Wenn Du den Führerschein morgen abgibst und einen Rechtsmittelverzicht erklärst, dann muss das Bußgeld bis zum 27.08. bezahlt werden.

0x Hilfreiche Antwort

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