Roller ohne Führerschein gefahren

26. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
T-Fan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 16x hilfreich)
Roller ohne Führerschein gefahren

Hallo!

Also, ich bin gestern Nacht von einer Zivilstreife angehalten worden, als ich mit einem Kumpel, der einen Schein hat, auf seinem Roller gefahren. Ich bin in einer 30 Zone ca.60 gefahren, weil niemand zu sehen war. Bis auf die Streife, die ich nicht erkannt hab´. Ich bin also zu schnell unterwegs gewesen und habe keinen Führerschein. Was für Strafen muß ich erwarten? Ich bin 15.

Gruß
T-Fan




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
T-Fan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 16x hilfreich)

Der Roller war frisiert.

MFG
T-Fan

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Fahren ohne Füherschein
Fahren ohne Versicherungsschutz
Fahren ohne Betriebserlaubnis

Das wird wohl nicht mehr mit nem Bußgeldbeschid abgehen, sondern eine Verhandlung vorm Jugendrichter geben.
Strafe: kann man schwer sagen, vielleicht 10 -15 soziale Arbeitssunden (wenn Du vorher noch nie straffällig geworden bist)

Allerdings wirst Du Dir bestimmt ne Füherscheinsperre einfangen. (Schätze ab 3 Jahren aufwärts) Also mit 16 Roller-Schein, oder mit 18 Auto-Schein machen wird wohl nix.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
T-Fan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke erst ein Mal für die Antwort!

Hört die Strafe mit den Sozialstunden auf oder muss ich auch noch mit einer Geldstrafe rechnen? Wenn ja, in welchem Rahmen läge die den? Wie man TS berechnet weiß ich inzwischen, hab´s durch das Forum rausgekriegt...

Gruß
T-Fan

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Normalerweise werden gegen Jugendliche (unter 18) keine Geldstrafen verhängt, da sie meist kein Einkommen haben.

Du wirst doch mit 15 auch noch zur Schule gehen, und kein Einkommen haben?!

PS: Bußgeld und Geldstrafe ist übrigens nicht das gleiche. Wenn Du meintwegen mit 0,9 °/oo Alk. fahrend erwischt wirst, wird ein Bußgeld verhängt, daß dann auch ein Jugendlicher zahlen müßte. Aber in Deinem Fall wird es eine Verhandlung geben und kein Bußgeldverfahren.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
T-Fan
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo! Also, für alle die es interessiert:
Das Verfahren wurd eingestellt. Sowohl gegen mich, als auch gegen den Beifahrer!

Gruß
T-Fan

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Christoph Bruchheuser
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 9x hilfreich)

Mich haben sie am donnerstag angehalten weil ich mit 70 einen berg runter gefahren bin und der verdacht aufliegt das ich den roller manipuliert hätte.Die begründung der ziwiel beamten war das ich zu schnell gefahren bin was ich auch einsehe und weil ich von einer tiuning marke aufkleber drauf habe.Deshalb wurde der roller eingezogen.Das problem ist das mein führerschein für einen 50ccm roller bestimmt ist und ich habe den roller nicht getiunt und der roller laut prufstandt 65 bis 68 km\h schnell ist und desshalb wollte ich wissen was auf mich höchstens zu kommen kann

9x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Walter Hartmann
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn Du zu schnell gefahren bist, steht Dir der Führerscheinentzug und Sperre bevor. Ausserdem kann auf Dich eine Klage wegen Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug zu kommen. Dieses wäre das grössere Übel. Mein Roller ist als Mofa vom Werk gedrosselt worden, fährt aber trotzdem 45 Km/Std. Als Führer habe ich darauf zu achten, dass ich die 25 Km/Std einhalte, da ich mich ansonsten in den Punkten strafbar mache, wenn ich mich nicht daran halte und schneller fahre.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Erstmal muß das Gutachten der Polizei, bzw. des TÜV's abgewartet werden. Wenn dort herauskommt, daß an dem Roller manipuliert wurde, stehen "Fahren ohne Fahrerlaubnis", und "Fahren ohne Versicherungsschutz" im Raum. Dafür würdest Du ein Verfahren vor dem Jugendrichter bekommen, wenn nicht im Vorfeld das Verfahren von der Staatsanwaltschaft (evtl. unter Auflagen, z.B. Sozialstunden) eingestellt wird.

Wird festgestellt, daß am Roller nicht manipuliert wurde, wirst Du wohl auferlegt bekommen, eine andere (funktionierende!!) Drosselung einzubauen, die den Roller dann (wirklich) auf 45, bzw. 50 k/mh drosselt. Ob Du darüber hinaus noch eine Strafe fällig wird, ist Ermessensache. Denn -wie Walter Hartmann schon schrieb- bist Du als Führer Deines KFZ dafür verantwortlich, daß es nicht schneller läuft, als es darf.

Allein die Geschwindigkeitsüberschreitung -als solche- wird Dir keinen Ärger machen, denn Du bist ja nicht geblitzt oder sonstwie "gemessen" worden, oder ?

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jens Mergens
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo,
ich wurde am 9.2.2004 mit mein Roller angehalten. Ich habe keinen Führerschein, und keine Versicherung von den Roller, und der Roller hatte auch keine Papiere. Und dazu hatte ich noch Fahrerflucht gemacht. Ich fur Sonntags mit meinen 16- jährigen Kumpel durch Bedburg-Hau, ich bin 14. Wir hatten zuvor eine Kastenwagen gesehen, aber wir wollten trotzdem mit den Roller fahren. Ich fuhr. In einer Kurve, hatte ich meinen Roller werrend der Fahrt ausgemacht, um zukucken aub hier irgendwo ein Polizist ist. Ich sah auch ein Blitz Auto, was mich aber nicht geblitzt hatte, weil ich kaum Km/h drauf hatte. Es stand gegenüber auf der anderen Straßenseite um die Autos auf der B9 zu blitzen. Ich hätte Zeit genung gehabt um abzuhauen. Mein Freund hat den aber nicht gesehnen, und gesagt, ich sol den Roller anmachen und fahren. Das hatte ich dan auch getan. Leider. Der Polizist machte die Tür auf, und ging mit der Kelle raus. Da ich nicht wusste was ich machen solte, fuhr ich einfach weiter, und der Polizist schlug mein Freund dir Kelle in den Rippen. Das war ja noch Lustig. Aber dann sind wir in einer Bushalte stelle reingebogen, und wir sind abgehauen, aber sie haben mich gekriegt. Was ist jetzt, was für eine Strafe kommt auf mich zu ?

69x Hilfreiche Antwort

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