Mein Sohn stand auf einem Parkplatz mit seinem Roller, die Polizei hat auch auf dem Parkplatz angehalten mit dem Satz Fahrzeug Kontrolle. Der Roller ist gestanden und nur der Motor lief noch.
Darf die Polizei den Roller dann einfach mitnehmen?
Roller von der Polizei mitgenommen
Darf die Polizei den Roller dann einfach mitnehmen? Hat sie den Roller denn mitgenommen? Und wenn ja, wie hat sie das begründet?
Nein, einfach so ist das nicht zulässig.
Dazu bedarf es schon eines konkreten Anlass
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Da hat sich wohl im Rahmen der Kontrolle ergeben das das Kfz nicht über alle Zweifel erhaben war ...
Zitat :Darf die Polizei den Roller dann einfach mitnehmen?
Was genau versteht man denn unter "einfach mitnehmen"?
Ein KFZ mit laufendem Motor auf einem (öffentlichem) Parkplatz nimmt auch wenn es steht am Verkehr teil. Aber auch ohne laufendem Motor wäre die Kontrolle - und bei entsprechendem Verdacht die Mitnahme - erlaubt.Zitat :Der Roller ist gestanden und nur der Motor lief noch.
Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster: Die Drosselung wurde aufgehoben oder anderweitig die Betriebserlaubnis verwirkt?
Gibt es denn nach den vielen nachfragen noch weitere Infos von der Thread-Erstellerin?
Zitat :Darf die Polizei den Roller dann einfach mitnehmen? Hat sie den Roller denn mitgenommen? Und wenn ja, wie hat sie das begründet?
Mit der Begründung Verkehrs Kontrolle
Zitat:Mit der Begründung Verkehrs Kontrolle
Das hilft nicht weiter.
Mit der Begründung "Verkehrs Kontrolle" darf der Roller kontolliert werden.
Wenn(!) sich während der "Verkehrs Kontrolle" Hinweise auf Unregelmäßigkeiten ergeben, dann darf der Roller auch mitgenommen werden. Also muss sich bei der "Verkehrs Kontrolle" irgendein Verdacht ergeben haben.
Einfach so nimmt die Polizei nämlich keine Roller mit.
Entgegen landläufiger Ansicht verhalten sich Polizisten nämlich auch nicht anders als der Rest der arbeitenden Bevölkerung - sie haben keine Lust auf unnötige Arbeit.
Wenn sich die Polizisten also die Mühe gamacht haben, den Roller mitzunehmen, werden sie also einen Grund gefunden haben. Und den gilt es herauszufinden ...
Also muss sich bei der "Verkehrs Kontrolle" irgendein Verdacht ergeben haben. Nur hat der Sohn den Teil offenbar weggelassen, als er dem/der TE davon erzählte...
Hallo,
was steht denn auf dem Beschlagnahme- / Sicherstellungsprotokoll? (2 orange-gelbe Zettel).
Das Protokoll muss ausgehändigt werden. Hat Ihr Sohn keines bekommen?
Araval
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