Roller von der Polizei mitgenommen

21. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Perle74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Roller von der Polizei mitgenommen

Mein Sohn stand auf einem Parkplatz mit seinem Roller, die Polizei hat auch auf dem Parkplatz angehalten mit dem Satz Fahrzeug Kontrolle. Der Roller ist gestanden und nur der Motor lief noch.
Darf die Polizei den Roller dann einfach mitnehmen?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34444 Beiträge, 17809x hilfreich)

Darf die Polizei den Roller dann einfach mitnehmen? Hat sie den Roller denn mitgenommen? Und wenn ja, wie hat sie das begründet?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5941 Beiträge, 2617x hilfreich)

Nein, einfach so ist das nicht zulässig.

Dazu bedarf es schon eines konkreten Anlass

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130071 Beiträge, 41474x hilfreich)

Da hat sich wohl im Rahmen der Kontrolle ergeben das das Kfz nicht über alle Zweifel erhaben war ...



Zitat (von Perle74):
Darf die Polizei den Roller dann einfach mitnehmen?

Was genau versteht man denn unter "einfach mitnehmen"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von Perle74):
Der Roller ist gestanden und nur der Motor lief noch.
Ein KFZ mit laufendem Motor auf einem (öffentlichem) Parkplatz nimmt auch wenn es steht am Verkehr teil. Aber auch ohne laufendem Motor wäre die Kontrolle - und bei entsprechendem Verdacht die Mitnahme - erlaubt.

Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster: Die Drosselung wurde aufgehoben oder anderweitig die Betriebserlaubnis verwirkt?

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 2081x hilfreich)

Gibt es denn nach den vielen nachfragen noch weitere Infos von der Thread-Erstellerin?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
Perle74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Darf die Polizei den Roller dann einfach mitnehmen? Hat sie den Roller denn mitgenommen? Und wenn ja, wie hat sie das begründet?

Mit der Begründung Verkehrs Kontrolle

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19198 Beiträge, 10336x hilfreich)

Zitat:
Mit der Begründung Verkehrs Kontrolle

Das hilft nicht weiter.

Mit der Begründung "Verkehrs Kontrolle" darf der Roller kontolliert werden.
Wenn(!) sich während der "Verkehrs Kontrolle" Hinweise auf Unregelmäßigkeiten ergeben, dann darf der Roller auch mitgenommen werden. Also muss sich bei der "Verkehrs Kontrolle" irgendein Verdacht ergeben haben.

Einfach so nimmt die Polizei nämlich keine Roller mit.
Entgegen landläufiger Ansicht verhalten sich Polizisten nämlich auch nicht anders als der Rest der arbeitenden Bevölkerung - sie haben keine Lust auf unnötige Arbeit.
Wenn sich die Polizisten also die Mühe gamacht haben, den Roller mitzunehmen, werden sie also einen Grund gefunden haben. Und den gilt es herauszufinden ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34444 Beiträge, 17809x hilfreich)

Also muss sich bei der "Verkehrs Kontrolle" irgendein Verdacht ergeben haben. Nur hat der Sohn den Teil offenbar weggelassen, als er dem/der TE davon erzählte...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 45x hilfreich)

Hallo,
was steht denn auf dem Beschlagnahme- / Sicherstellungsprotokoll? (2 orange-gelbe Zettel).
Das Protokoll muss ausgehändigt werden. Hat Ihr Sohn keines bekommen?

Araval

Signatur:

Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums

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