Hallo, einige dringende Fragen. Angeblich wäre ich über rot als Radfahrer gefahren, ich kann dies zwar bezeugen, aber da ich schon vorab diesbezüglich auffällig war, und in HH Widerspruch Geld kostet, dachte ich an eine neue Möglichkeit.
Situation. Am 15.1008 wurde die OWI angeblich begangen, die Polizei schrieb etwa 30min später meine Personalien anhand meines Persos auf.
Ich bekam am 17.01.09 per gelben Brief einen Bußgeldbescheid, mit Datum des Bescheides vom 15.12.08. Nun kam ein Fehler heraus. Ich wohne in einer Straße XXXXX SOD, und im Bescheid steht XXXXX Str. Nun ist das natürlich Versäumnis der Behörde da ich im SOD gemeldet bin, und dies auch mein Personalausweis sagt. Damit habe ich eine Zustellung mit Ablauf der 3Monats Frist erhalten, wenn auch nr mit 2 Tagen. UNd selbst wenn ich das Datum des 15.1208, dem Bußgeld Datum nehme, liegen zwischen dem und dem Erhalt immer noch über 4 Wochen. Ich habe also alles gemacht was ich als Ordnungslieber Bürger machen kann. Sitzt also hier die 3 Monats Frist zu meinen Gunsten?
Wäre der Betrag gering, wäre mir der Aufwand egal, aber 250 Euro für eine rote Ampel halte ich für zu viel. Aber die Sachlage wäre anhand von Zeugen mit wohl noch mehr Aufwand zu lösen. Deshalb diese Anfrage und Form......
Rote Ampel - 3 Monats Frist zu meinen Gunsten?
19. Januar 2009
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Frage vom 19. Januar 2009 | 17:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rote Ampel - 3 Monats Frist zu meinen Gunsten?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 19. Januar 2009 | 18:06
Von
Status: Junior-Partner (5997 Beiträge, 1938x hilfreich)
Eine Verjährung ist nicht eingetreten wenn der Bußgeldbescheid noch innerhalb der Verjährung erlassen und innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Verjährung zugestellt wird.
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