Rote Ampel?

7. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
dennis1307
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rote Ampel?

Hallo zusammen,

heut abend wurde ich angehalten, und man warf mir vor über Rot gefahren zu sein. Die Polizei sagt: Sie standen im gegenverkehr und haben aus dann iwie gesehen(wie auch immer) das die Ampel lange Rot war. Ich bin mir sicher, dass sie Grün war, was meine Beifahrerin mir auch gesagt hat und bestätigt hat.

Ich bin eine Kreuzung zuvor über Geld gefahren und dachte, die meinten diese Ampel, aber nein, die meinten eine Ampel danach und da sind wir uns 100 % sicher dass diese grün war. Die meinten auch ich hätte die Fahrbahn gewechselt um zu überholen, aber ich war durchgängig auf der rechten Fahrbahn, was meine Zeugin bestätigen kann. Jetzt bekomme ich eine Anzeige wegen rote ampel überfahren.
Ich gebe mich damit aber nicht zufrieden, da ich mir sicher bin, dass die Ampel Grün war, wie auch meine beifahrerin es bezeugt hat. Und die Polizei stand ja im gegenverkehr.

Was soll ich nun machen?

LG
dennis

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von dennis1307 am 07.02.2012 08:16

Ich bin eine Kreuzung zuvor über Geld gefahren


Ab welchem Betrag lohnt es sich anzuhalten und das Geld aufzusammeln?

quote:
von dennis1307 am 07.02.2012 08:16

Was soll ich nun machen?


Mein erster Tipp:
Such dir einen Anwalt.

Mein zweiter Tipp (wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst):
Den Sachverhalt alleine (sprich ohne Anwalt) im Bogen eintragen, den du zugeschickt bekommst. Viel Glück!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#2
 Von 
dennis1307
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ich meinte über "Gelb" ;-), das wurde mir aber nicht angehängt sondern die Kreuzung danach, wo ich mir sicher bin, dass diese grün war.

Habe ja Rechtsschutz, deswgeen gehe ich zum Anwalt.
Stehen die Chancen denn einigermaßen gut? Da die Polizei im gegenverkehr stand und ich ein Zeugen habe?

LG
Dennis

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zeuge interessiert keinen. Das Gegenverkehrargument finde ich gut. Näheres erklärt dir dein Anwalt!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#4
 Von 
dennis1307
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, aber erst zum Anwalt gehen wenn die Anzeige im Briefkasten ist oder schon vorher beratung einholen?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

- keine Angaben zum Sachverhalt machen
- Tatvorwurf bestreiten
- spätestens nach Zustellung des Bußgeldbescheids zum Anwalt

Was passieren könnte:Link

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#6
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Zuerst solltest du dir von deiner Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage holen. Du kannst die Versicherung auch nach einem Spezialisten für Verkehrsrecht fragen.
Mit dem Anwalt zusammen würde ich dann eine schriftliche Aussage aufsetzen. Wahrscheinlich wird er vorab Akteneinsicht nehmen. Ansonsten würde ich mich nicht zur Sache äußern.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#7
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Was passiert vor Gericht?
Wenn die Polizeibeamten Nachweisen können, wie Sie den Rotlichtverstoß erkennen konnten und du damit ankommst und sagst es war grün, dazu darfst du noch lügen und die Polizeibeamten nicht.
Was glaubst wem der Richter glaubt?
Wird dir nur der einfache Rotlichtverstoß vorgeworfen oder auch eine Behinderung/ Gefährdung?

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#8
 Von 
dennis1307
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ja auch einen Zeugen, der darf ja auch nicht lügen und er würde auch vor gericht für mich aussagen.

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