Rote Ampel - Schilderung machen?

18. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
PeterKuhn1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Rote Ampel - Schilderung machen?

Hallo, Ich war kurz wegen Tanken in einer Ortschaft. Ich hatte 2 grüne Ampeln gehabt und bei der 3. war es gelb. Ich bin bei gelb gefahren und leider weiß ich nicht mehr, wie lange es gelb war. Die Kreuzung war groß und ich wurde bei der Überquerung nach gelb geblitzt. Die Rotzeit beträgt 0,58 S. In dem Schreiben steht, dass ich auch Angaben zu dem Vorfall machen könnte. Ich möchte wissen, ob ich eine Schilderung machen sollte und was mich alles erwarten würde.

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11 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

da dürften 90 € Bußgeld und 3 Punkte auf Sie zukommen. Ich würde von einer Schilderung absehen, wenn Sie selbst nicht beurteilen können, wie lange die Ampel schon "gelb" signalisierte. Ich vermute mal, dass die Ampel schon kurz vor dem Wechsel zu "rot" stand und beim Einfahren in den Kreuzungsbereich eben der Wechsel erfolgt ist und das Blitzlicht aktiviert wurde. Diese Blitzeranlagen sind in der Regel sehr genau und wenn es keine Zeugen oder Gutachten oder sonstiges gibt, dann wüsste ich nicht, was Sie mit Ihrer Schilderung erreichen möchten.

Fazit: Bei gelb wird gehalten.

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

-- Editiert iustitia45 am 19.07.2012 03:54

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von iustitia45 am 19.07.2012 03:53

Fazit: Bei gelb wird gehalten.

Das lernt man schon in der Fahrschule. Wer dennoch das Spiel mit dem Feuer wagen möchte und noch bei gelb schnell drüber huschen möchte darf sich nicht wundern wenn er sich verbrennt und bei rot erwischt wird!
Ansonsten siehe Signatur..

quote:
von PeterKuhn1 am 18.07.2012 23:28

Ich möchte wissen, ob ich eine Schilderung machen sollte

Wieder ein Versuch das was festgestellt wurde wegzudiskutieren?

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#4
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

Ich würde auch einfach die Strafe hinnehmen und fertig.

Allerdings habe ich in der Fahrschule gelernt, dass man nicht auf Teufel komm raus bei "gelb" anhalten sollte. Sprich, wenn 2 Meter vor der Ampel diese plötzlich auf gelb springt, sollte man doch besser weiterfahren, statt eine Vollbremsung hinzulegen. Aber dies scheint hier ja nicht der Fall gewesen zu sein.

LG

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#5
 Von 
PeterKuhn1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich kann mich nur erinnern, dass ich vor der Kreuzung grüne Welle hatte. Es handelt sich hier um eine Hauptstrasse, wo mehrere Ampeln in kurzen Abständen stehen. Ich hatte bereits 2X grüne Ampel hinter mir. Die Kreuzung ist ziemlich groß und gehe stark davon aus, dass es kurz nach meiner Abfahrt (gelb) rot geworden ist. wie lange es gelb war, kann ich nicht sagen. Da es 2X geblizt hat, gehe ich davon aus, dass man die Zeit zwischen 2-Blitze und den Abstand ermittelt und daraus die Geschwindigkeit. Es sagt aber nicht aus, ob ich tatsächlich bei rot gefahren bin oder bei gelb. Wie ermittelt man überhaupt mit 2XBlitzen?!

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#6
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Durch den ersten Blitz wird geschaut, ob das Fahrzeug die Haltelinie überfahren hat, mit dem zweiten Blitz wird festgehalten, ob das Fahrzeug in den Kreuzungsbereich eingefahren ist. Sicher können die dadurch auch die Geschwindigkeit errechnen. Die Blitzer lösen erst aus, wenn die Ampelanlage rot zeigt, demnach waren Sie bei rot im Auslösebereich der Blitzer.

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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge. (Thomas Mann)"

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#7
 Von 
PeterKuhn1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Die beiden Blitze waren richtig in der Mitte der Kreuzung gewesen.Es wurde dann bestätigen, dass es gelb war, als ich die Haltelinie überfahren habe. Leider fehlt mir nur die Information, wie lange es gelb war, als ich die Halteline überfuhr.

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#8
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Hier wird es sicherlich eine ganze Menge an Fragen geben. Das fängt an bei der Frage der Nachweisbarkeit der Fahreridentität, der gültigen Eichung der Messstelle bis hin zur Frage, ob hier vielleicht eine unglückliche Schaltung der vorhergehenden Ampeln solche Rotlichtverstöße regelrecht "provoziert". Dazu kann es hilfreich sein, einmal die Anzahl der insgeamt von der Anlage gemessenen Verstöße auszuwerten und sich vielleicht auch mal die Tatörtlichkeit anzusehen. Je nachdem können dann im Bußgeldverfahren besondere Tatumstände geltend gemacht und die Herabsetzung des Bußgeldes unterhalb der Eintragungsgrenze beantragt werden. Ein spezialisierter Verteidiger (FA für Verkehrsrecht und/oder Strafrecht) sollte so etwas können. Allerdings sollte man schon Rechtschutzversicherung haben, sonst geht das knackig ins Geld.

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#10
 Von 
PeterKuhn1
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Angabe über die Rotzeit habe ich von dem Schreiben übernommen und sie ist nicht von mir.

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Das fängt an bei der Frage der Nachweisbarkeit der Fahreridentität,
Genau dafür gibt es doch ein Foto, das ähnelt dann den normalen Radarfallen (haben wir sehr oft hier im Forum, Aussicht auf Erfolg sehr gering).

quote:
bis hin zur Frage, ob hier vielleicht eine unglückliche Schaltung der vorhergehenden Ampeln solche Rotlichtverstöße regelrecht "provoziert".
Das ist völlig unbedeutend, man darf trotzdem nicht bei Rot fahren. Manchmal sind die Ampeln sogar - mit guten Grund - absichtlich so geschaltet, dass es keine grüne Welle gibt (eher nachts).

quote:
Es wurde dann bestätigen, dass es gelb war, als ich die Haltelinie überfahren habe.
Dann war es auch kein Rotlichtverstoß, da passt iregndetwas nicht zusammen.

MfG Stefan

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