Rote Ampel ?!

19. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Ermyas
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)
Rote Ampel ?!

Hallo
Vor kurzem wurde ich von der Polizei angehalten, weil ich angeblich eine rote Ampel befahren habe, was natürlich nicht stimmt, den ich bin noch vorbei gewesen als die Ampel noch auf orange war. Dazu bin ich mit einem fremden Auto gefahren, was mich an dem Tag bewegte viel vorsichtiger zu fahren.
Dass ich nicht über rot fuhr kann ich von einem Beifahrer bezeugen lassen.
Ich habe erst gedacht, ich wurde angehalten, weil ich nicht angeschnallt war. Das haben die Polizsten aber nicht gesehen.
Wie ist hier meine Rechtlage.
Denn ich bin 100% nicht über rot gefahren. Ich habe seit 10 Jahren Führerschein und bin kein Anfänger auf den Strassenverkehr.
Danke.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Erfahrungsgemäß sind die Aussichten leider schlecht, da den Aussagen der Polizisten i.d.R. mit dem Argument gefolgt wird das diese keinen Grund haben die Unwahrheit zu sagen.

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
supergimli
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin kein rechtlicher Fachmann, aber ich habe zwei ähnliche Fälle am eigenen Leib erlebt. Im ersten Fall bin ich mit dem Fahrrad direkt vor der Ampel auf den Bürgersteig gefahren, wurde danach von der Polizei angehalten und angezeigt, weil ich bei Rot drübergefahren sei. Habe Einspruch eingelegt. Vor Gericht sind die als Zeugen geladenen Polizisten dann nicht erschienen (der Richter meinte, das sei so üblich), woraufhin der Richter die Strafe von 120 DM (rote Ampel) auf ca. 40 DM (Fahren auf dem Bürgersteig) reduziert hat.
Beim zweiten Mal bin ich bei Grün über eine Ampel gefahren, danach (da war eine Ausfahrt in eine große Straße) stehengeblieben (vor Zeugen), nach einiger Zeit eingebogen und wurde wieder aufgehalten und wegen roter Ampel angezeigt. Habe wieder Einspruch eingelegt, warte aber noch auf den verhandlungstermin.
Wegen dieser Erfahrungen rate ich als Laie: Wenn man sicher ist und Zeugen hat, könnte sich ein Einspruch lohnen. Allerdings sollte man bedenken: Wenn man dann verliert, wird's etwas teurer.

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#3
 Von 
Zeus
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich stimme den Vorrednern zu. Zu bedenken gebe ich aber auch, daß nur in selten Fällen faktisch das Ordnungsgeld und summierte Kosten des Rechtsstreits durch Rechtsmittel verringert werden können.

Ich rate eigentlich in meinem Bekanntenkreis außer für den Fall vieler Zeugen stets dazu, lieber das Ordnungsgeld zu zahlen (bis 50 €), anstatt sich auf Grabenkämpfe einzulassen.

Andere scheitern schon an den Rechtsmittel-Belehrungen der Gegenseite, wollen aber gleichwohl die Sache auffechten, schließlich seien sie ja im Recht.

Hier plädiere ich, wie ausgeführt, stets für die Berücksichtigung der Kostenfrage. ;)

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#4
 Von 
Ermyas
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bedanke mich für Euere ratvollen Antworten. Nunja , ich habe bisher Gott se Dank noch nichts bekommen. Ich werde dies auf jeden Fall anfechten , also Widerspruch einlegen. Das andere, was mir zur Zeit Gedenken macht ist, wenn die mir nur noch wegen Nichtanschnallen des Gurts eine Geldstrafe senden. Wie hoch kann diese ausfallen und wie hoch ist die Geldstrafe fuer Rote Ampel ? Ich würde beides widersprechen, denn meiner Meinung nach waren die beiden Polizisten nicht mal sich selber sicher, was die da gemacht haben. Haben auch nicht recht gesehen, ob ich angeschnallt war oder nicht (... und ich war leider auch nicht angeschnallt ...). Also kann man doch den Polizisten vorwerfen, dass sie wirklich nicht genau hingesehen haben.

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#5
 Von 
N66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Vieleicht könnt ihr mir auch helfen?

Ich bin mit dem Auto gefahren und wurde von nur EINEM Polizisten auf einem Motorrad angehalten. Er behauptete, dass ich bei rot gefahren bin. Das war aber nicht so und meine Beifahrerin kann das auch bezeugen.
Wenn ich verliere bin ich meinen Führerschein los (Probezeit)

In so einem Fall stehen doch meine Chancen ganz gut, dass ich bei Wiederspruch nix bekomme oder? (zwei gegen einen ...)

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#6
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Die Anzahl der Zeugen ist nicht entscheidend, sondern die Glaubwürdigkeit der Aussagen. Die Gerichte neigen dazu, den Aussagen der Polizei eher zu glauben. Ob ein Widerspruch und ggfls. ein gerichtlichens Verfahren Erfolg haben, hängt in erster Linie von der konkreten Aussage des Polizisten ab. Ihre Aussichten sind aber leider eher schlecht.

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

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#7
 Von 
Terr Roger
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 11x hilfreich)

Moin!

So so, einige sind nur bei Gelb und nicht bei Rot über die Kreuzung gefahren.

Nur mal so zur Info:
Das Fahren bei Gelb ist auch nicht erlaubt.

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#8
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

> Das Fahren bei Gelb ist auch nicht erlaubt.

Falsch, denn wie lernt man schon in der Fahrschule: "Gelb ist nicht Rot". :-)

Zu den anderen Meinungen:
es ist nahezu unmöglich, ohne extrem gute Zeugen etwas gegen die Aussage eines Polizisten auszurichten.

Mein Großvater hat das nicht einmal geschafft, obwohl er anhand der Ampelphasen nachweisen konnte, daß die Ampel noch gar nicht Rot gezeigt haben konnte (außer er wäre bei der Grünphase der vorherigen Ampel mit Schrittempo losgefahren) und daß der Polizist von seinem angeblichen Standpunkt aus die Ampelphase gar nicht sehen konnte - auch seine eidesstattliche Versicherung als Bundeswehroffizier brachte nichts.

Ich empfehle daher auch, sich hier eher zu fügen - so mancher ist schon aus so kleinen Anlässen in jahrelange Kreuzzüge gegen "die Unrechtsjustiz" geschliddert. ;)

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#9
 Von 
Sat.1-Automagazin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein interessanter Fall. Gerade recherchieren wir – das sat.1 Automagazin – genau zu dieser Problematik und wollen der Sache mit Hilfe von Verkehrsexperten auf den Grund gehen. D.h. Wir wollen klären, wann man bei gelb noch fahren darf und wann nicht. Und was sagt eigentlich das Gesetz? Usw.

Wenn Ihr Fall noch aktuell (d.h. in Klärung beim Gericht, o.ä.) ist, würden wir uns freuen, wenn Sie, so schnell wie möglich, mit unserer Redaktion Kontakt aufnehmen.
Telefon: 06131 / 600 –2827

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#10
 Von 
Ermyas
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe bisher den Busbetrag von 74 Euro glaube ich nicht bezahlt, irgendwann habe ich ein Aufforderung dazu bekommen und auch ein EIntrag von 4 Punkten. Ich habe mich nicht so sehr gekuemmert das noch zu widersprechen, ist es noch ueberhaupt möglich ?

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#11
 Von 
gleichberechtigung
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
mich haben gleich 3 Polizisten angehalten und behauptet ich bin bei rot rübergefahren. Wird dann auch noch der Führerschein eingezogen? Oder bleibt es bei der Ordnungsstrafe und den Punkten?
Viele Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Es kommt darauf an, ob die Ampel schon länger als 1 Sekunde rot gewesen ist, sein soll.

Wenn nein: 50,- €, 3 Punkte

Wenn ja: 125 €, 4 Punkte, 4 Wochen Fahrverbot

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#13
 Von 
gleichberechtigung
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

aber wie will das menschliche Auge objektiv sagen, dass es bereits länger al s 1 Minute rot war?? Dass ist doch völlig subjektiv und im Zweifel für den "Angeklagten".

Oder??

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#14
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>Dass ist doch völlig subjektiv und im Zweifel für den "Angeklagten".<<

Es ist völlig subjektiv, trotzdem geht man (leider) davon aus, dass das "geschulte" Auge des Polizisten das erkennen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ralle richter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

moin,
ich bin heute von drei polizisten angehalten worden die bahaupten ich sei bei rot gefahren.ich war alleine und hab keine zeugen dafür das es gelb war. die polizisten sind aber auf gleicher höhe in die von mir befahrene strasse eingebogen und konnten so meines erachtens nach die ampelphase und mein überqueren nicht einschätzen. hab ich chancen wor gericht eine verurteilung abzuwenden?

-- Editiert von ralle richter am 17.02.2004 21:21:53

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#16
 Von 
flowiepowie74
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 9x hilfreich)

tja - leider haben die polizisten immer recht, auch wenn sie nicht recht haben. mir wurde mal von einem expolizisten erzählt, dass streifenpolizisten diese vorgaben bekämen, dh. soundsoviele straftaten müssen zur anzeige pro tag gebracht werden. ob sie diese finden, oder nicht. deshalb lassen sich gerade junge polizisten auf solche nicht gerade legale methoden ein, schreiben ordnungsgelder auf, obwohl niemand was falsch gemacht hat. dem polizisten wird ja in unserer sogenannten demokratie mehr geglaubt. ich weiß zwar nicht, ob das stimmt, könnte es mir durchaus vorstellen, dass das alles zutrifft. wie gesagt, wurde mir erzählt von einem expolizisten, der sich nicht mehr auf diese sog. "legalitäten" einlassen wollte.

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