Rote Ampel übersehen

22. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Susanne123456
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 0x hilfreich)
Rote Ampel übersehen

Hallo Zusammen,

folgende Situation:
Meine Freundin wollte an der Ampel gerade ausfahren, hat in der letzten Sekunde entschieden rechts anzubiegen.
Die Ampel war aber nur für geradeaus grün und in Richtung rechts war rot.
1 Punkt, eine Geldstrafe und sehr warscheinlich wird der Führerschein für 4 Monate entzogen.

Das Auto ist auf eine andere Person angemeldet.

Nun meine Frage, wer bekommt die Post darüber?
Nur die jenige, die um Auto saß oder auch der Fahrzeughalter?

Weiß jemand wie hoch ungefähr die Geldstrafe sein wird?

Vielen Dank schon einmal fürs Antworten.

-- Editiert von Moderator am 22.11.2018 18:19

-- Thema wurde verschoben am 22.11.2018 18:19

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Nun meine Frage, wer bekommt die Post darüber? Der Fahrzeughalter natürlich - woher bitte soll denn jemand Name und Adresse Ihrer Freundin kennen? Und der tut dann gut daran, die Freundin namhaft zu machen. Anschließend kriegt sie Post.
1 Punkt, eine Geldstrafe und sehr warscheinlich wird der Führerschein für 4 Monate entzogen. 4 Monate Fahrverbot gibt es gar nicht - bei Rotlichtdelikten ist es max. ein Monat. Und in der Variante, wo man nur einen Punkt kriegt, gibt es gar kein Fahrverbot.
Weiß jemand wie hoch ungefähr die Geldstrafe sein wird? Das kann von 90 bis 320 Euro gehen. Einfach mal hier reinschauen: https://www.bussgeldkatalog.de/rotlichtverstoss/

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Susanne123456
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde alles von ihr aufgenommen, die haben ja alle Daten von ihr.

Der Polizist meinte 4 Monate.

Also bekommen beide Post?

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Also bekommen beide Post? Nein, wenn ihre Daten aufgenommen wurden, geht die Post natürlich direkt an sie.
Der Polizist meinte 4 Monate. Kann ich mir kaum vorstellen - er wird kaum den ganzen Bußgeldkatalog kennen, aber daß ein Fahrverbot 3 Monate NIEMALS überschreitet, dürfte jeder Polizist wissen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Susanne123456
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke:-)

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#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Vielleicht hat sie sich verhört oder der Polizist versprochen - soll ja vorkommen - und es waren WOCHEN statt Monate gemeint.

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