Hallo Zusammen,
folgende Situation:
Meine Freundin wollte an der Ampel gerade ausfahren, hat in der letzten Sekunde entschieden rechts anzubiegen.
Die Ampel war aber nur für geradeaus grün und in Richtung rechts war rot.
1 Punkt, eine Geldstrafe und sehr warscheinlich wird der Führerschein
für 4 Monate entzogen.
Das Auto ist auf eine andere Person angemeldet.
Nun meine Frage, wer bekommt die Post darüber?
Nur die jenige, die um Auto saß oder auch der Fahrzeughalter?
Weiß jemand wie hoch ungefähr die Geldstrafe sein wird?
Vielen Dank schon einmal fürs Antworten.
-- Editiert von Moderator am 22.11.2018 18:19
-- Thema wurde verschoben am 22.11.2018 18:19
Rote Ampel übersehen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Nun meine Frage, wer bekommt die Post darüber? Der Fahrzeughalter natürlich - woher bitte soll denn jemand Name und Adresse Ihrer Freundin kennen? Und der tut dann gut daran, die Freundin namhaft zu machen. Anschließend kriegt sie Post.
1 Punkt, eine Geldstrafe und sehr warscheinlich wird der Führerschein für 4 Monate entzogen. 4 Monate Fahrverbot gibt es gar nicht - bei Rotlichtdelikten ist es max. ein Monat. Und in der Variante, wo man nur einen Punkt kriegt, gibt es gar kein Fahrverbot.
Weiß jemand wie hoch ungefähr die Geldstrafe sein wird? Das kann von 90 bis 320 Euro gehen. Einfach mal hier reinschauen: https://www.bussgeldkatalog.de/rotlichtverstoss/
Es wurde alles von ihr aufgenommen, die haben ja alle Daten von ihr.
Der Polizist meinte 4 Monate.
Also bekommen beide Post?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Also bekommen beide Post? Nein, wenn ihre Daten aufgenommen wurden, geht die Post natürlich direkt an sie.
Der Polizist meinte 4 Monate. Kann ich mir kaum vorstellen - er wird kaum den ganzen Bußgeldkatalog kennen, aber daß ein Fahrverbot 3 Monate NIEMALS überschreitet, dürfte jeder Polizist wissen.
Danke:-)
Vielleicht hat sie sich verhört oder der Polizist versprochen - soll ja vorkommen - und es waren WOCHEN statt Monate gemeint.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten