Hallo Liebes Forum,
A fährt auf eine ampelschaltung zu, diese zeigt grün und wechselt in letzter Sekunde auf gelb. Während des vorbeifahrend mit ca 40 bis 50 km/h springt sie auf rot, das bekommt A aus dem Blickwinkel mit und erschrickt sich, drückt voll auf die Bremse und kommt ca 10 bis 15 Meter hinter der Ampel zum Stillstand, steht ungünstig und gibt sofort gas um niemanden zu behindern, kein anderes Auto war zu dem Zeitpunkt auf den Ampel/Kreuzungsbereich eingefahren- hinter A fuhr jedoch ein anderes Auto- B. Dieser wollte offensichtlich auch noch - trotz der auf rot wechselnden Ampel- über die Ampel fahren- würde jedoch zum starken abbremsen durch den vorausfahrenden A genötigt. Ist das eine Nötigung nach 240 oder eine Gefährdung nach 315c ? Oder erfüllt sich hier „nur" der klassische Rotlichtverstoß? Was könnten die Folgen einer Anzeige durch B sein? Ist eine rot werden Ampel ein ausreichender Grund für eine Vollbremsung?
Vielen Dank und Grüße
Rote ampel mit Vollbremsung
26. Juli 2019
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Frage vom 26. Juli 2019 | 15:38
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 0x hilfreich)
Rote ampel mit Vollbremsung
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#1
Antwort vom 26. Juli 2019 | 16:08
Von
Status: Bachelor (3591 Beiträge, 971x hilfreich)
Nein.ZitatIst das eine Nötigung nach 240 oder eine Gefährdung nach 315c ? :
Ja.ZitatOder erfüllt sich hier „nur" der klassische Rotlichtverstoß? :
Die Ahndung eines Rotlichtverstoßes. Aber dafür müsste A identifizierbar sein. Bei einer Anzeige, die ohnehin nicht kommen wird, wäre ja erst einmal nur das Kennzeichen, nicht aber der Fahrer bekannt.ZitatWas könnten die Folgen einer Anzeige durch B sein? :
Aber sicher. Wobei eigentlich keine Vollbremsung nötig ist, denn vor Rot kommt Gelb. Da hat man bei korrekter und aufmerksamer Fahrweise genug Zeit und Platz ohne Vollbremsung anzuhalten.ZitatIst eine rot werden Ampel ein ausreichender Grund für eine Vollbremsung? :
#2
Antwort vom 26. Juli 2019 | 16:26
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Nein.ZitatIst das eine Nötigung nach 240 oder eine Gefährdung nach 315c ? :
Ja.ZitatOder erfüllt sich hier „nur" der klassische Rotlichtverstoß? :
Die Ahndung eines Rotlichtverstoßes. Aber dafür müsste A identifizierbar sein. Bei einer Anzeige, die ohnehin nicht kommen wird, wäre ja erst einmal nur das Kennzeichen, nicht aber der Fahrer bekannt.ZitatWas könnten die Folgen einer Anzeige durch B sein? :
Aber sicher. Wobei eigentlich keine Vollbremsung nötig ist, denn vor Rot kommt Gelb. Da hat man bei korrekter und aufmerksamer Fahrweise genug Zeit und Platz ohne Vollbremsung anzuhalten.ZitatIst eine rot werden Ampel ein ausreichender Grund für eine Vollbremsung? :
Danke für die Antwort!
Also ich bin normalerweise sehr vorsichtig, aber ich hab gelb tatsächlich übersehen, sonst hätte mich das Rotlicht auch nicht so „erschreckt".
Jetzt hätte ich dennoch eine Frage: angenommen ich hätte meinen Hintermann durch das bremsen gefährdet, scheidet dies dann (roltichtverstoß in Verbindung mit 315c) aus, weil in 315c nur der Vorfahrtsverstoß gennant ist? Denn so wie ich den verstanden habe, müsste ja bei 315c jemand gefährdet worden sein, dessen Vorfahrt man nimmt, oder?
Viele Grüße
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