Rotlichtampel für Fahrradfahrer von Personen verdeckt und nicht direkt am Fahrradweg - trotzdem Rotl

26. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb471252-61
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rotlichtampel für Fahrradfahrer von Personen verdeckt und nicht direkt am Fahrradweg - trotzdem Rotl

Guten Tag,
mir wird in der folgenden Situation ein Rotlichtverstoß vorgeworfen (zur besseren Veranschaulichung ein Link zu meinem Facebookpost: https://www.facebook.com/alemaxne/posts/10215877640043388):
Nachdem ich in der auf dem 1. Bild gezeigten Situation (Grüne Ampel für den Kraftahrze***erkehr und laut Aussage der Beamten in Zivil vermutlich rote Ampel für Fahrradfahrer - diese war jedoch von Passanten die die Straße überqueren wollten verdeckt) die Petersburger Str. überquerte, wurde ich mit der Begründung "Überfahren einer roten Ampel" angehalten. Ich war mir jedoch keiner Schuld bewusst, da die Ampel für mich durch davor stehende Passanten nicht einsehbar war und mein Hauptaugenmerk natürlich auf dem Autoverkehr lag (und damit der potentiellen Gefahrenquelle "Rechtsabbieger"). Wie schätzt ihr die Chancen ein sich selbst zu verteidigen bzw. mit Hilfe eines Verkehrsanwalts vorzugehen?
Vielen Dank und beste Grüße

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Chancen würde ich auf 50/50 einschätzen.

Ich glaube dabei nicht, dass die Chancen mit einem Anwalt wesentlich verbessert werden.

Was hast Du den Polizisten gegenüber erklärt?

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#2
 Von 
fb471252-61
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal! Habe gesagt, dass ich die Ampel nicht wahrgenommen habe.
Wie ist dann der genaue Ablauf wenn man sich "selbst verteidigt"? Man erhebt Einspruch (inklusive Fotos?) und muss dann zwangsläufig irgendwann vor Gericht aussagen? Ist für mich interessant, da ich Berlin und vermutlich auch Deutschland zeitnah verlassen werde. Vielen Dank

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Man müsste prüfen wo der Beamte gestanden hat. Denn je nach Positon: Wenn der Beamte die Ampel sehen konnte, hätte auch der Radfahrer diese wahrnehmen können.
Prüfen müsste man auch, ob das doch recht weit rechts platzierte Ampelprovisorium ordnungsgemäß nach den Regeln aufgestellt wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wenn der Beamte die Ampel sehen konnte, hätte auch der Radfahrer diese wahrnehmen können.


Nicht zwingend. Die Ampel ist schon sehr unglücklich angebracht. Wenn dann noch jemand davor steht, ist es durchaus glaubhaft, dass man sie nicht sehen konnte. Der Polizist hatte eine andere Blickrichtung.

Zitat:
Prüfen müsste man auch, ob das doch recht weit rechts platzierte Ampelprovisorium ordnungsgemäß nach den Regeln aufgestellt wurde.


Ich würde im Anhörungsbogen bzw. im Einspruch einfach frech behaupten, dass die Ampel nicht ordnungsgemäß aufgestellt war. Das sieht nach einer provisorischen Ampel aus. Dafür muss es eine Genehmigung mit einem zugehörigen Plan zur Aufstellung geben. Diesen Plan sollte man gleich mit anfordern.

Zitat:
Man erhebt Einspruch (inklusive Fotos?)


Bei einem Anhörungsbogen kann man zuerst einmal Stellung beziehen. Das macht man natürlich mit Fotos. Im einfachsten Fall wird das Verfahren dann eingestellt.

Sollte sofort ein Bußgeldbescheid kommen, dann legt man Einspruch ein ebenfalls mit Fotos. Auch daraufhin kann das Verfahren eingestellt werden.

Erst wenn die Behörde Deiner Argumentation nicht folgt, geht es vor Gericht.

Im besten Fall hatte aber schon der Polizist ein Einsehen und hat gar nicht erst eine Anzeige geschrieben.

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#5
 Von 
fb471252-61
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber hh, leider handelte es sich dabei um eine groß angelegte Aktion und es wurde wirklich alle 10 Minuten ein Radfahrer rausgefischt. Dementsprechend ließen die Polizisten auch nicht mit sich reden und der Bußgeldbescheid ist bereits eingegangen. 118 € inklusive Bearbeitungsgebühren wegen bereits bestehenden 2 Punkten in Flensburg:/. Ist es in solchen Fällen wirklich Usus sich ohne Anwalt selbst zu verteidigen?

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#6
 Von 
guest-12321.02.2020 13:20:24
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 8x hilfreich)

Bist Du auf dem Radweg oder auf der Fahrbahn gefahren?

Hat die Ampel neben dem Radweg das Fahrradsymbol in der Streuscheibe?

Wenn nein, befindet sich auf der gegenüberliegrnden Seite der Furt eine Ampel mit Radfahrersymbol?

-- Editiert von hansmaulwurf123 am 27.04.2018 03:50

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#7
 Von 
321moep
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich musste auch erst ganz genau hinsehen um die Ampel für Radfahrer zu entdecken. Wenn dort jemand davor steht hätte ich mich auch an die Vollscheiben-Ampel gehalten - dort würde ich nichtmal mit einer Ampel rechnen...

@hansmaulwurf123 schau mal unter der rechten Vollscheibenampel auf dem ersten großen Bild, da versteckt sie sich.

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#8
 Von 
guest-12321.02.2020 13:20:24
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von 321moep):

@hansmaulwurf123 schau mal unter der rechten Vollscheibenampel auf dem ersten großen Bild, da versteckt sie sich.


Dankeschön.
Jetzt habe ich es auch gesehen und kann mir die Fragen selbst beantworten.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Ist es in solchen Fällen wirklich Usus sich ohne Anwalt selbst zu verteidigen?


Von Usus möchte ich hier nicht sprechen. Die Frage ist dabei auch immer, was man sich selbst zutraut und auch, ob man eine Rechtschutzversicherung hat. In vielen Fällen ist die Einschaltung eines Anwaltes angebracht, weil man sich ansonsten leicht durch ungeschickte Äußerungen selbst belastet. Diese Gefahr sehe ich hier nicht als gegeben, denn dass man bei Rotlicht gefahren ist, wird ja gar nicht bestritten.

Zu bedenken ist nämlich, dass man auf den Kosten des Rechtsanwaltes sitzen bleibt, wenn der Bußgeldbescheid nach Einspruch zurückgenommen wird. Erst wenn es zu einer Klage kommt, dann bekommt man die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes ersetzt, wenn die Klage der Bußgeldstelle abgewiesen wird.

Obwohl es Anwälte nicht gerne sehen, wenn sie erst zur Klage eingeschaltet werden, würde ich hier aufgrund der Kosten den Einspruch selbst formulieren und dabei alle mir einfallenden Argumente einschließlich der Vorlage von Fotos vorbringen
- Ampel war durch Fußgänger verdeckt
- vermutlich an einer unzulässigen Position aufgestellt
- vermutlich nicht entsprechend Baustellenplan
- vermutlich wurde Aufstellung durch Verkehrsbehörde nicht geprüft
- kein Grund erkennbar, den provisorischen Ampelmast so weit entfernt von der Fahrbahn aufzustellen
- man musste nicht damit rechnen, dass sich an einer so verdeckten Position so weit rechts eine Ampel befindet
- für Autofahrer noch oberhalb der Fahrbahn eine Ampel, für Radfahrer nicht.

Den Eindruck, dass man selbst unaufmerksam war, sollte man vermeiden. Im Gegenteil muss die Darstellung so sein, dass man die Ampel auch bei höchster zumutbarer Aufmerksamkeit nicht erkennen konnte oder besser zur eigenen Aufmerksamkeit gar nichts schreiben.

Hier mal ein Artikel mit zahlreichen Hinweisen zur Aufstellung von Baustellenampeln und auch lustigen Fehlleistungen von Baufirmen.
http://www.rsa-95.de/15/Lichtsignalanlagen/Lichtsignalanlagen.htm

Leider ist darin nur ein Mindestabstand von 30cm zur Fahrbahn angegeben, nicht jedoch ein Maximalabstand.


-- Editiert von hh am 27.04.2018 14:00

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