Rotlichtblitzer - Bruder gefahren.

26. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
devoroover
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Rotlichtblitzer - Bruder gefahren.

Hallo Forum,

am 02.11.2019 wurde mein Bruder mit meinem Auto an einem Rotlichtblitzer erfasst, vorwerfbare Zeit (0,1) Sekunde.

Es kam ein Anhörungsbogen auf meinen Namen, den habe ich nicht beantwortet.

Am 16.01.2020 kam ein Bußgeldbescheid auf mich, ich habe 2 Wochen Zeit einspruch einzulegen (30.01.2020)

Da ich meinen Bruder ja nicht verraten muss, soll ich den Einspruch so schreiben?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich (Name) lege Einspruch gegen den Ausgestellten Bußgeldbescheid (Aktenzeichen) der am 16.01.2020 bei mir angekommen ist ein. Grund: Ich bin nicht gefahren! Ich war in der Bar .... wo eventuell auch Kameras sind, dort können Sie sich gerne Informieren und falls Sie die Aufnahmen sehen werden Sie sehen dass ich dort saß.

Oder soll ich das mit der Bar weglassen?

Man sieht auf dem Foto dass ich NICHT gefahren bin, aber meinen Bruder erkennt man nicht zu 100%

Oder soll ich einfach Einspruch ohne Grund einlegen ? am 01.02.2020 Verjährt das ganze ja, weil es ja alles auf meinen Namen gekommen ist obwohl ich gar nicht gefahren bin.

So weit ich weiß, müssen die mir ja Nachweisen dass ich gefahren bin, ich muss denen ja nicht beweisen dass ich NICHT gefahren bin, richtig?

Wie soll ich nun am besten Einspruch einlegen? Soll ich dass am 28.01.2020 verschicken so dass es am 29-30 ankommt?

Meint ihr die Bußgeldstelle schafft es vom 29.01.2020 oder 30.01.2020 einen Anhörungsbogen auf meinen Bruder zu versenden? Soll ich im Einspruch angeben dass mein Bruder gefahren ist? Oder einfach sagen dass ich nicht gefahren bin? ES wäre cool wenn ihr mir da Hilft :) Ich bin noch in der Probezeit :)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Hattest Du vorher einen Anhörungsbogen erhalten?

Zitat:
Soll ich im Einspruch angeben dass mein Bruder gefahren ist?


Das musst Du selbst entscheiden. Wenn Du ihn nicht angibst, dann droht Dir eine Fahrtenbuchauflage.

Da eine Fahrtenbuchauflage auch Gebühren kostet, wird es nicht viel billiger, vielleicht sogar teurer. Allerdings ersparst Du Deinem Bruder einen Punkt in Flensburg. Die Gebühren für eine Fahrtenbuchauflage betragen etwa 70-80€. Anschließende Kontrollen des Fahrtenbuchs kosten wiederum weitere Gebühren.

Ob die Fahrtenbuchauflage tatsächlich verhängt wird, hängt natürlich auch von der zuständigen Bußgeldbehörde ab.

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#2
 Von 
devoroover
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, vorher kam ein Anhörungsbogen.

Soll ich einfach Einspruch einlegen und meinen Bruder im Einspruch benennen? Die müssen dann ja einen Anhörungsbogen an ihn Senden bis zum 01.02.2020 sonst Verjährt das ja.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Die müssen dann ja einen Anhörungsbogen an ihn Senden bis zum 01.02.2020 sonst Verjährt das ja.

Nicht ganz: "Die" müssen nur rechtszeitig in der Akte vermerken, dass dem Bruder ein Anhörungsbogen geschickt werden soll. Wann der genau abgesendet wird, darauf kommt es nicht an.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Zitat (von devoroover):
Soll ich einfach Einspruch einlegen und meinen Bruder im Einspruch benennen? Die müssen dann ja einen Anhörungsbogen an ihn Senden bis zum 01.02.2020 sonst Verjährt das ja.
Es gibt ein Urteil, dass ebenfalls besagt, dass wenn Du Deinen Bruder als Fahrer nach der Verjährung nennst, Du dennoch mit einem Fahrtenbuch "gesegnet" sein kannst. Wie gesagt, alles kann, nichts muss. (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.03.2018 - 8 B 233/18 -).

So oder so wird es für einen von beiden ggf. nicht ganz harmlos ausgehen.

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#5
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von devoroover):
Es kam ein Anhörungsbogen auf meinen Namen, den habe ich nicht beantwortet.
Wann kam der Anhörungsbogen, und war eine Foto dabei, auf dem Dein Bruder erkennbar gewesen ist?

Zitat (von hh):
Anschließende Kontrollen des Fahrtenbuchs kosten wiederum weitere Gebühren.
Nein, die Kontrollen sind gratis. Nur wenn sich bei einer Kotnrolle herausstellen sollte, dass das Fahrtenbuch nicht vorschriftsmäßig geführt wurde kostet es ein Bußgeld.

Zitat (von hh):
Ob die Fahrtenbuchauflage tatsächlich verhängt wird, hängt natürlich auch von der zuständigen Bußgeldbehörde ab.
Nein, das hängt vor allem auch vom bisherien Verfahrensablauf ab. Vor allem kommte es auch darauf an, ob man an der Ermittlung des Fahrers mitgewirkt hat, oder nicht. Und da stehen die Chancen sehr gut das Verfahren ohne Fahrtenbuchauflage in die Verjährung laufen zu lassen.

Zitat (von devoroover):
Oder soll ich einfach Einspruch ohne Grund einlegen ?
So würde ich das machen. Einspruch ohne Begründung, mit der Angabe, dass die Begründung nach Akteneinsicht erfollgen wird. Bei der Akteneinsicht würde ich dann feststellen, dass ich ja gar nicht die Person auf dem Foto bin.

Zitat (von devoroover):
Soll ich einfach Einspruch einlegen und meinen Bruder im Einspruch benennen?
Kommt drauf an, ob Du Deinen Bruder magst, oder nicht. Bei dieser Konstellation würde ich den Bruder nicht ans Messer liefern.

Zitat (von Albarion):
Es gibt ein Urteil, dass ebenfalls besagt, dass wenn Du Deinen Bruder als Fahrer nach der Verjährung nennst, Du dennoch mit einem Fahrtenbuch "gesegnet" sein kannst.
Es kommt aber auf den Einzelfall drauf an. Wenn der Anhörungsbogen auf dem Postweg verlorenging, dann hatte der Fragesteller gar keine möglichkeit den tatsächlichen Fahrer zu benennen. Wenn ihm jetzt vollkommend überraschend der Bußgeldbescheid kurz vor Ablauf der Verjährung ins Haus flattert, dann muss er nicht wissen, wer das Fahrzeug an besagtem Tag geführt hat. Also legt er erst einmal unbegründeten Einspruch ein. Bei der Akteneinsicht stellt er dann fest, das er selbst nicht als Fahrer in Frage kommt, und begründet den Einspruch entsprechend.

Bislang wude der TE nie als Zeuge befragt, wer der verantwortliche Fahrzeugführer gewesen ist. Wenn die Behörde ihn erst nach der Verjährung entsprechend befragt (sofern das überhaupt passieren sollte), dann ist eine Fahrtenbuchauflage nicht mehr zu rechtfertigen.

Zitat (von Albarion):
So oder so wird es für einen von beiden ggf. nicht ganz harmlos ausgehen.
Selten stehen die Chancen so gut gänzlich ungeschoren aus der Sache rauszukommen, wie hier.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
devoroover
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Demenio,

der Anhörungsbogen kam am 08.12.2019.

Wie beantrage ich denn Akteneinsicht ohne Anwalt?

Soll ich einfach schreiben

"Sehr geehrte Frau .... , ich legen Einspruch zu dem Bußgeld mit dem Aktenzeichen "xy" ein weil es für mich sehr überraschend kommt, ich hatte ja nicht mal eine möglichkeit mich in einem Anhörungsbogen dazu zu äußern geschweige denn mir das Blitzer Foto anzuschauen, könnten Sie mir bitte das Foto zusenden? Ich fahre selten mit dem benannten Fahrzeug und möchte mir nochmal sicher sein ob denn ich tatsächlich gefahren bin"


SO richtig ? Oder verbesserungsvorschläge?


Man erkennt auf dem Foto eindeuitig dass ich es nicht bin, aber meinen Bruder erkennt man nicht 100% aber aufjedenfall eher als mich.

Danke euch!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Ein unbegründeter Einspruch enthält bei mir nur ganz wenig Text.

Wenn Du das so schreibst, dann könnte ein cleverer Sachbearbeiter schon merken in welche Richtung das gehen soll. Sofern Dein Bruder und Du noch bei den Eltern, oder anderweitig, in einem gemeinsamen Haushalt wohnt, könnte Dein Bruder doch noch ganz schnell in den Fokus der Ermittlungen geraten.

Dein Einspruch muss übrigens 14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides bei der Behörde eingehen. Die Zeit drängt also.

Bei Ordnungswidrigkeitsverfahren kann die Akte üblicherweise in den Räumen der Behörde eingesehen werden. Es gibt mitunter abweichende Regelungen. Das lässt sich dann ja später noch mit dem Sachbearbeiter abklären.

Ich würde jetzt keine Romane schreiben. Eigentlich habe ich das ja schon geschrieben.

1.) Unbegründeter Einspruch zur Fristwahrung
2.) Mit dem Sachbearbeiter abklären, waan, wo und wie man die Akte einsehen kann, oder ob man Kopien der Akte zugeschickt bekommen kann.
3.) Nach Akteneinsicht feststellen, dass man selbst nicht der Fahrer gewesen ist, und den Einspruch nachträglich entsprechend begründen.

Wenn Dir ein Faxgerät zur Verfügung stehen sollte, dann würde ich den Einspruch damit verschicken. e-Mail ist nicht zu empfehlen.

-- Editiert von Demonio am 28.01.2020 08:54

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