Rotlichtverstoß in der Probezeit - rote Ampel

4. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Elfentaenzerin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Rotlichtverstoß in der Probezeit - rote Ampel

Oh Mann, ich brauche dringend Rat. Mein Sohn hat seit 3 Monaten ein Auto. Dies läuft - wie auch die Versicherung und alles auf meinen Namen. Nun ist er wohl geblitzt worden, weil er über eine rote Ampel gefahren ist. Es steht auf dem Anhörungsbogen: §37 abs.2 §49 stvo §24 stvg 132 bkat - das bedeutet ja wohl ein einfacher Rotlichtverstoß. Nun gab es aber überhaupt kein Bild auf dem Anhörungsbogen, obwohl es angeblich als Beweise ein kombiniertes Messgerät und ein Frontfoto gibt. Wird nicht immer ein Foto mitgesandt? Nun weiß ich nicht recht, wie ich damit umgehen soll. Mein Sohn ist ja noch in der Probezeit und es gäbe eine Verlängerung um 2 Jahre und eine erneute Ausbildung für ihn, wenn er als Fahrzeugführer bekannt würde. Ich selbst habe mir noch nie nicht einmal die kleinste Kleinigkeit zu Schulden kommen lassen - keine Ordnungswidrigkeit, kein Punkt, rein gar nichts und das obwohl ich schon über 20 Jahre Auto fahre. Soll ich einfach zugeben, daß ich gefahren bin? Damit mein Sohn nicht in Schwierigkeiten kommt oder soll ich einfach erstmal gar keine Angaben zur Sache machen - aber dann wird ja wohl nachgeforscht. Ich weiß mir keinen Rat. Ich wäre so dankbar, wenn mir jemand etwas dazu schreiben könnte. Vielen Dank im Voraus und ganz herzliche Grüße Elfentaenzerin


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16 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32844 Beiträge, 17253x hilfreich)

Soll ich einfach zugeben, daß ich gefahren bin? Zugeben kann man nur, was man getan hat - "behaupten" oder "vortäuschen" wäre wohl die korrekte Formulierung. Ob Sie das nun tun oder nicht, müssen Sie schon selbst wissen. Mit Nachforschungen ist im Fall, Sie behaupten, selbst gefahren zu sein, eher nicht zu rechnen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10648 Beiträge, 4200x hilfreich)

quote:
Mit Nachforschungen ist im Fall, Sie behaupten, selbst gefahren zu sein, eher nicht zu rechnen.


Falls nicht direkt bezahlt werden kann, wage ich das zu bezweifeln.

Elfentaenzerin vs. Sohn

Das Bild liegt vor und ist auch in der Akte, wenn nun eine Dame *"mittleren Alters"* so gar keine Ähnlichkeit mit der männlichen Jungen Person auf dem Foto hat, wird auch der überforderste Sachbearbeiter merken, dass da was nicht stimmen kann.
(*verzeihen sie mir bitte Elefantentänzerin, wenn ich Ihnen damit Unrecht tue)

Sie können es probieren, aber ich schätze die Aussicht auf Erfolg mit ihrem Vorhaben deutlich geringer ein, als mein Vorschreiber.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Elfentaenzerin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Seien Sie doch bitte nicht so streng mit mir. Haben Sie Kinder? Können Sie denn ein wenig verstehen, daß ich meinem Sohn das Leben nicht schwer machen möchte? Natürlich haben Sie recht - jeder ist für seine Taten selbst verantwortlich aber diese Angelegenheit sitzt ihm selbst so in den Gliedern, daß ich davon überzeugt bin, daß dies mit Sicherheit eine Lehre für ihn sein wird. Ich meine ich bin ja angeschrieben worden und mir wird die Tat vorgeworfen - das heißt, wenn ich sie nicht bestreite, wird der Bußgeldbescheid an mich gehen und somit hätte ich diese Tat ja auch "zugegeben". Ich weiß gar nicht, ob ich diese Tat überhaupt gesetzlich bestreiten muß. Und Sie haben natürlich vollkommen recht 25 Jahre sind nicht lebenslänglich - ich deute diese Aussage als persönlichen Hinweis, eine richtige Entscheidung zu treffen. Ich möchte Sie nur bitten, meine Zweifel zu verstehen. Vielen Dank nochmal für Ihre Antwort

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Elfentaenzerin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Dies ist eine Nachricht für Muemmel,

also erstmal weiß ich nicht, ob meine Betitelung als Elefantentänzerin eine kleine zynische Bemerkung sein sollte oder einfach nur ein Schreibfehler - ist eigentlich auch egal - zu meiner Erklärung - ich mußte mir vorhin schnell einen Usernamen ausdenken und viele von meinen Vorschlägen waren schon vergeben: daher der Name... Also Sie haben völlig recht - es ist unglaubwürdig aber warum werde ich dann angeschrieben bzw. mir die Tat zur Last gelegt? Man hätte doch schon vorher erkennen können, daß ich das niemals sein kann. Ich meine Alter hin oder her aber ich bin kein Mann!!Haben Sie dafür eine Erklärung? Oder schauen die Beamte erstmal gar nicht auf das Foto sondern schreiben mich an, weil ich der Halter bin? Schon komisch....Ich meine das Frontfoto liegt doch vor. Na ja, vielleicht sind Sie ja klüger als ich...

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo Elfentaenzerin,

ich denke, du wirst nichts anderes machen können als nicht reagieren. Wenn ihr dann Glück habt', bekommst du einen Bußgeldbescheid, diesen dann einfach bezahlen.
Die 3 Punkte dürften in deinem Fall egal sein (20 Jahre ohne Auffälligkeiten - das bleibt doch wohl auch so).

Bei einem solchen kleinen Rotlichtverstoß könnte ich mir einen automatischen Ablauf durchaus noch vorstellen, also dass das Foto gar nicht auf Plausibilität geprüft wird, sondern einfach der Halter angenommen wird.
Obwohl - die 3 Punkt sprechen dann doch eher dagegen, bei Punkten liegt nämlich die magische Grenze für eine genauere Prüfung (bei reinen Geldstrafen ist es auch egal, wer es bezahlt, letztendlich wird es schon beim richtigen ankommen*).

*du wirst doch auch von deinem Sohn einen Ausgleich verlangen, das ist ja wohl das mindeste

Von falschen Aussagen würde ich hingegen eher abraten (im Zweifel lieber weniger oder gar nichts sagen ist der Grundsatz).
Und ganz wichtig, nicht die Aussage zugunsten eines Angehörigen verweigern, das ist regelmäßig keine gute Idee (ein Abgleich mit den Fotos deiner Familienangehörigen wäre dann nämlich ziemlich sicher, und es wäre sehr schnell klar, wer der Fahrer war).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Elfentaenzerin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Stefan für Ihre Antwort...

Wie schon weiter oben beschrieben ist mir eigentlich überhaupt nicht klar, warum mir überhaupt die Tat vorgeworfen wird. Ich meine, wenn doch angeblich ein Frontfoto vorliegt, kann man doch auf diesem bereits erkennen, daß es sich dabei nicht um eine Frau handelt. Und ich werde ja als Frau beschuldigt. Schaut man sich denn bei den Behörden zunächst einmal nicht die Fotos an? Sehr merkwürdig...Aber ich hatte ohnhin vor, mich überhaupt nicht zu dieser Sache zu äußern. Sondern nur den Anhörungsbogen mit meinen Personalien zurückzusenden. Wie ist das eigentlich - wird das Bußgeld und das Geld für die Verwaltungsarbeiten höher, wenn man nicht direkt von Beginn an, alles aufklärt oder bleibt das gleich, auch wenn die Polizei eventuell Nachforschungen betreiben muß? Nochmals danke für Ihre Unterstützung und ein schönes Wochenende

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Schaut man sich denn bei den Behörden zunächst einmal nicht die Fotos an?
Bei den Massendelikten wird das im ersten Schritt vielerorts nicht gemacht.

quote:
Und ich werde ja als Frau beschuldigt.
Wenn du wirklich beschuldigt wirst, dann ist das schon mal gut. In der Regel kommt nämlich ein Anhörungsbogen, in dem der Halter aufgefordert wird, den Fahrer zu benennen.

Was steht denn so auf dem Schreiben, insbesondere was passiert, wenn du nicht reagierst? Kannst du mal den Wortlaut wiedergeben? Oder ein - anonymisiertses(!) - Bild hochladen? (dazu musst du einen Bilderdienst wie http://www.directupload.net/ nehmen und dann den Link hier im Forum einstellen)

quote:
Aber ich hatte ohnhin vor, mich überhaupt nicht zu dieser Sache zu äußern. Sondern nur den Anhörungsbogen mit meinen Personalien zurückzusenden.
Verstehe ich jetzt nicht, warum willst du deine Personalien angeben? Die sind doch schon bekannt. Ich würde vermutlich nichts machen, also gar nichts zurückschicken.

quote:
Wie ist das eigentlich - wird das Bußgeld und das Geld für die Verwaltungsarbeiten höher, wenn man nicht direkt von Beginn an, alles aufklärt oder bleibt das gleich, auch wenn die Polizei eventuell Nachforschungen betreiben muß?
In diesem Fall wird es nicht teurer.
Anders ist das nur bei Ordnungswidrigkeiten, wenn man da nicht reagiert, kommt ein Bußgeldbescheid, und der ist teurer; bei euch kommt der aber sowieso.

Erst wenn gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird und es vor Gericht geht, kostet es wieder mehr.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Elfentaenzerin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmal Stefan,

also das mit dem Hochladen fällt mir ein wenig schwer aber ich schreibe Ihnen jetzt den gesamten Text:

Also oben Absenser: Polizeipräsident...

Dann meine Daten inklusive Geburtsdatum

Betreff: Anhörung im Bußgeldverfahren

Sehr geehrte Frau...

Ihnen wird vorgeworfen am 18.12.2013 um 17:30 in ....als Führer(in) des PKW .....folgende Ordnungswidrigkeit nach $ 24 STVG begangen zu haben

Sie mißachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage
§37 Abs.2 $49 STVO $24 STVG 132Bkat

Beweismittel: Kombiniertes Messgerät Geschw/ Rotlicht, Frontfoto

Nach $55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten OWIG gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, zu dem Vorwurf Stellung zu beziehen. Sie sind aber in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, die Angaben zu Ihrer Person im Anhörungsbogen zu berichtigen oder zu vervollständigen, jedoch nur soweit die Angaben unrichtig oder unvollständig sind. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach %111OWIG mit Geldbuße bedroht. Der ausgefüllte Anhörungsbogen muß innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückgesendet werden. Sie sind nicht verpflichtet, zur Sache auszusagen. Äußern Sie sich nicht zur Sache oder erheben Sie Einwendungen gegen den Vorwurf, obliegt es meiner Entscheidung, ob weitere Ermittlungen vorgenommen werden, das Verfahren eingestellt wird oder ohne weitere Mitteilung von dieser Stelle ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Der Erlass eines Bußgeldbescheides ist mit Kosten im Sinne von Gebühren und Auslagen verbunden.
Wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, teilen Sie neben Ihren Personalien auch die Personalien des Verantwortlichen innerhalb von einer Woche ab Zugang dieses Schreibens mit. In diesem Fall sind Sie Zeuge und zur Aussage verpflichtet. Als Zeuge können Sie die Aussage nach §§ 52 ,55 der Strafprozessordnung ( STPO)nur dann verweigern, wenn es sich bei dem Betroffenen um einen Angehörigen im Sinne des § 52 STPO handelt ( z.B. Ehegatten, Eltern, Kinder oder Verlobte )
Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß das beim Pass,- und Personalausweisregister hinterlegte Foto zur Feststellung der Fahrerin oder des Fahrers herangezogen werden kann, wenn Sie bestreiten, selber gefahren zu sein oder wenn Sie innerhalb einer Woche keinerlei Angaben dazu machen, wer gefahren ist.


Auf der Rückseite ist noch nichts ausgefüllt - dort kann ich ggfs. meine Personalien korrigieren oder bestätigen, Angaben zu meiner Fahrerlaubnis machen sowie mich auch zur Sache äußern.

Also Stefan, das ist nun der gesamte Inhalt des Briefes - ich hoffe, Sie können etwas damit anfangen..

Merci beaucoup

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Meine Güte, das ganze ist doch ganz einfach. Die TE ist die Halterin des KfZ also wird auf blöd natürlich bei Ihr gefragt wer gefahren ist. Angaben zur Sache muss Sie ja keine machen, nicht mal den Bogen zurücksenden. Dabei kann es dahinstehen wie die Behörde den Bogen nun nennt ob Anhörung nach § 55 OwiG, oder Anhörungsbogen, richtig wäre wohl Zeugenvernehmung, macht mann aber nicht aus verschiedenen Gründen. Zum einen müsste man die Zeugen dann ggf. nach dem JVEG entschädigen und zum anderen fällt den Beschuldigten oder Angehörigen dann plötzlich ein das Sie nix wissen, oder Rechte aus §52,55 StPO haben.

Das einfachste wäre erstmal nix zu tun, nichts schreiben, nicht anrufen einfach gar nichts. Das macht wirklich am meisten Sinn.

Dann gibt es zwei Optionen, entweder die Verwatungsbehörde erlässt einen Bußgeldbescheid gegen den Halter, was rechtswidrig wäre, weil aus der Haltereigenschaft und dem Schweigen nicht auf den Fahrer geschlossen werden darf. Daher sollte dann Einspruch eingelegt werden. Und zwar ein Einspruch ohne Begründung.

Oder Die Verwaltungsbehörde stellt fest oh Halter des KfZ Frau, Foto Mann gucken wir mal im Melderegister und bei den Fotos ob wir da nicht noch jemanden finden der das gewesen sein kann und fragen mal die Nachbarn als Zeugen ob Sie den Mann kennen.

Bei Option zwei sehe ich den Sohn der TE für ziemlich schnell überführt. Bei Option eins, kann die TE auf die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht warten und dann dort sagen Herr Richter sie sehen ich bin das auf dem Foto nicht. Das war mein Sohn der sitzt draußen und kann das bestätigen, der kann das dann aussagen, wenn der Richter das will. Und fertig ist die Laube, inzwischen wird die Verfolgungsverjährung für den Sohn eingetreten sein. Die beträgt im hier 3 Monate. Und vorher bekommt das kein Richter auf den Tisch.

Achso und die Staatskasse entschädigt Zeugen (Sohn) und den Freigesprochenen Betroffenen auch noch bis 17 Euro die Stunde.

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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

-- Editiert Rechtsmacher am 04.01.2014 17:16

-- Editiert Rechtsmacher am 04.01.2014 17:18

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Das einfachste wäre erstmal nix zu tun, nichts schreiben, nicht anrufen einfach gar nichts. Das macht wirklich am meisten Sinn.
Sehe ich auch so. Die Formulierung "Der ausgefüllte Anhörungsbogen muß innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückgesendet werden." hört sich zwar irgendwie nach zwingend an, das ist es aber nicht.

quote:
weil aus der Haltereigenschaft und dem Schweigen nicht auf den Fahrer geschlossen werden darf. Daher sollte dann Einspruch eingelegt werden. Und zwar ein Einspruch ohne Begründung.
Das würde ich in diesem Fall nicht tun. Das der Verstoß zutreffend ist, wird ja gar nicht bestritten und dürfte auch beweisbar sein (Foto soll ja existieren), vielmehr soll es nur auf die Mutter geschoben werden.
Und dann führt ein Einspruch genau zum Gegenteil, das Verfahren wird eingestellt (imho schon ohne Gericht), und gegen den Sohn ein neues Verfahren eröffnet.

Auf die Verjährung zu vertrauen halte ich für nicht ratsam, da sind schon viele gescheitert. Und die Behörden kennen diese Problematik auch sehr genau, da geht es nach 2,5 Monaten im Schleichgang plötzlich alles ganz schnell.

Und um es mal klar zu sagen, die 90 Euro plus Gebühren sind im Vergleich zu den Probezeitmaßnahmen eine Kleinigkeit, daher würde ich das nicht riskieren.

Stefan


-- Editiert reckoner am 04.01.2014 17:39

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Elfentaenzerin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke nochmal an Alle, die sich hier meiner Problematik annehmen. Also möglicherweise sende ich den Anhörungsbogen unverändert ( da ja meine Personalien stimmen ) zurück - oder auch nicht...wie ich es verstehe, muß man das ja nur dann, wenn irgendwelchen Daten nicht stimmen...und warte auf den Bußgeldbescheid, der dann ja wohl "rechtswidrig" ist( weil :weil aus der Haltereigenschaft und dem Schweigen nicht auf den Fahrer geschlossen werden darf. ) und werde die mir auferlegte Strafe hinnehmen / Bußgeld und Punkte. Das scheint ja hier auch favorisiert zu werden.

Muchas gracias a todos

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32844 Beiträge, 17253x hilfreich)

Das macht 3 Punkte, die im Mai dann zu einem Punkt eingedampft werden (Reform des Punktesystems - bei 8 Punkten ist der FS dann weg). Und wegen der "Elefantentänzerin" müssen Sie sich bei spatenklopper beschweren, nicht bei mir...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Elfentaenzerin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung - ich bin ja ganz neu hier - ich wollte mich nicht bei Ihnen beschweren - es hätte ja ohnehin nur ein Schreibfehler sein können...Zu den Punkten: die Ordnungswidrigkeit wurde ja letztes Jahr im Dezember begangen - müßten in der Strafbemessung dann nicht auch noch die geltenden Gesetze für 2013 gelten? Ich kenne mich da nicht so aus - aber geht es so schnell - also nur 5 Monate, daß aus 3 Punkten einer wird? Wäre ja nicht schlecht - ich bin nämlich sehr stolz darauf, daß ich in 25 Jahren noch keinen einzigen Punkt bekommen habe....

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Das scheint ja hier auch favorisiert zu werden.
Von mir zumindest.
Ihr könnt natürlich auch die Verjährungsschiene versuchen, ich denke nur, dass das Chance/Risiko-Verhältnis nicht stimmt. Imho klappt das vielleicht in 50% der Fälle (ganz grobe Schätzung), und ist es das wert?

quote:
es hätte ja ohnehin nur ein Schreibfehler sein können
Das war es ganz sicher.

quote:
also nur 5 Monate, daß aus 3 Punkten einer wird?
Das hast du glaube ich falsch verstanden. Im Mai werden alle Punkte gedrittelt, bei jedem, das ist aber nur optisch weniger.

quote:
Wäre ja nicht schlecht - ich bin nämlich sehr stolz darauf, daß ich in 25 Jahren noch keinen einzigen Punkt bekommen habe....
Das bleibt doch auch so, du weißt doch, dass du es nicht warst. Ich würde jedenfalls inoffiziell - also im Freundeskreis etc. - immer noch von Null Punkten sprechen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32844 Beiträge, 17253x hilfreich)

Ich kenne mich da nicht so aus - aber geht es so schnell - also nur 5 Monate, daß aus 3 Punkten einer wird? Wäre ja nicht schlecht Zur Erläuterung: Das Punktesystem wird reformiert. Künftig kriegt man pro Verstoß nur 1 bis 3 Punkte, dafür ist aber nach 8 Punkten der Führerschein weg, statt wie bisher nach 18 Punkten. Und im Rahmen der Reform werden Ihre 3 Punkte zu einem Punkt umgerechnet. Irgendeinen Vorteil für Sie kann ich da nicht erkennen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10648 Beiträge, 4200x hilfreich)

Werte Elfentaenzerin,

ich muss mich 1000 mal bei Ihnen entschuldigen.
Da wollte ich mich für die "Frau mittleren Alters" vorsichtshalber entschuldigen und lege einer Elfe einen Elefanten auf.....

Fragen Sie mich nicht wie ich darauf gekommen bin, ich weiß es nicht, aber es ist mir wirklich peinlich.

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