Rotlichtverstoß ohne technischen Nachweis - mit Konsequenzen trotzdem rechnen?

30. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
renegade123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Rotlichtverstoß ohne technischen Nachweis - mit Konsequenzen trotzdem rechnen?

Hallo zusammen,

gestern als ich mit einem Auto unterwegs war, lenkte plötzlich ein Fahrradfahrer vom Gehweg auf die Straße. Ich habe daraufhin gehupt, denn er versetzte sich selbst in eine gefährliche Situation, wobei er sich mit der Hupaktion geärgert zeigte. Als ich ihn danach überholte, versuchte er zu mir schnell zu radeln und weiter zu streiten. Da ich kein Bock auf einen Streit hatte, bin ich weitergefahren und dabei über eine rote Ampel gefahren. Kann die Person nun mich wegen Rotlichtverstoßes anzeigen lassen und falls ja, habe ich mit Konsequenzen zu rechnen oder ist es am Ende Aussage gegen Aussage?

An der Ampel selbst besteht kein Blitzer oder ein Überwachungskamera. Außerdem wurde es keine bei dem Rotlichtverstoß gefährdet und von Polizisten oder anderen Verkehersteilnehmern wurde ich m.E. auch nicht wahrgenommen.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,
Michael A.

-- Editiert von renegade123 am 30.09.2018 14:56

-- Editiert von renegade123 am 30.09.2018 14:57

-- Editiert von renegade123 am 30.09.2018 14:58

-- Editiert von renegade123 am 30.09.2018 16:38

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

klar kann dich der Radfahrer anzeigen.

Wem ein Richter am Ende mehr glauben würde ist dann dessen Sache...

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#2
 Von 
renegade123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.

Hat jemand Erfahrungswerte mit solchen Fällen? Entscheidet der Richter rein nach eigenen Ermessen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Entscheidet der Richter rein nach eigenen Ermessen? Wonach sonst? Irgendein Grundsatz "Bei-Aussage-gegen-Aussage-ist-das-Verfahren-einzustellen" existiert nur in der Phantasie vieler Zeitgenossen, aber nicht in der Praxis.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
renegade123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Angenommen der Radfahrer erstattet Anzeige gegen mich. Wird der Richter rein aus Basis seiner Aussage, Punkte in Flensburg vergeben, Fahrverbot verhängen und eine Strafe anordnen?

Abseits davon hat der Radfahrer vorhin die Verkehrslage gefährdet, reagierte aggressiv, bedrohte mich, wobei ich durchaus eine Gegenanzeige erstatten kann, oder?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Wird der Richter rein aus Basis seiner Aussage, Punkte in Flensburg vergeben, Fahrverbot verhängen und eine Strafe anordnen? Das ist durchaus möglich.
Abseits davon hat der Radfahrer vorhin die Verkehrslage gefährdet, reagierte aggressiv, bedrohte mich, wobei ich durchaus eine Gegenanzeige erstatten kann, oder? Komisch - in der Schilderung oben ist gar keine Bedrohung erwähnt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
ngenommen der Radfahrer erstattet Anzeige gegen mich. Wird der Richter rein aus Basis seiner Aussage, Punkte in Flensburg vergeben, Fahrverbot verhängen und eine Strafe anordnen?
Ist möglich.

Zitat:
Abseits davon hat der Radfahrer vorhin die Verkehrslage gefährdet,
Du evtrl aber auch, dein Hupen kann auch gefährdend gewesen sein, du hast dann auch mit korrektem Abstand etc überholt?

Zitat:
bedrohte mich
Das muss man sich jetzt wie genau vorstellen?

Zitat:
wobei ich durchaus eine Gegenanzeige erstatten kann, oder?
Kannst du, kann sich aber evtl auch negativ aus Sicht eines Richters auswirken...

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Bedrohung = Androhung eines Verbrechens (§ 241 StGB ). Welches Verbrechen hat er Ihnen angedroht?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
renegade123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich musste hupen, denn der Fahrradfahrer ist plötzlich eingefahren ohne es vorher zu signalisieren und ihn auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen, war das Hupen erforderlich. Das aus dem Hupen eine Gefahr hervorging, kann ich nicht nachvollziehen.

Der Fahrradfahrer hat wild gestikuliert, ist ausgerastet und hat mich definitiv dabei beschimpft.

Wie geht es jetzt weiter? Bekomme ich einen Brief und falls ja, wenn ich einen Einspruch erheben soll, geht es vor Gericht und entscheidet dann der Richter auf Basis der beiden Aussagen?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von renegade123):
ihn auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen, war das Hupen erforderlich.

Nein, war es nicht. Hupen für erzieherische Zwecke ist es sogar untersagt - siehe StVO.



Zitat (von renegade123):
An der Ampel selbst besteht kein Blitzer oder ein Überwachungskamera. ... von Polizisten oder anderen Verkehersteilnehmern wurde ich m.E. auch nicht wahrgenommen.

Der eine Zeuge reicht.



Zitat (von renegade123):
Bekomme ich einen Brief und falls ja, wenn ich einen Einspruch erheben soll, geht es vor Gericht und entscheidet dann der Richter auf Basis der beiden Aussagen?

Korrekt


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
renegade123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Nein, war es nicht. Hupen für erzieherische Zwecke ist es sogar untersagt - siehe StVO.



Da sich der Fahrradfahrer wild auf der Straße bewegte, ohne das Hupen bestand die Gefahr, dass er sich weiter nach links auf der Straße bewegte. Zum Zeitpunkt des Hupens befand er sich im Mitte der Spur.

Zitat (von renegade123):
Bekomme ich einen Brief und falls ja, wenn ich einen Einspruch erheben soll, geht es vor Gericht und entscheidet dann der Richter auf Basis der beiden Aussagen?

Zitat (von Harry van Sell):
Korrekt


Gibt es eine Verjährungsfrist? Kann ich z.B. in 3 Monaten ab heute davon ausgehen, dass kein Brief kommen wird?

-- Editiert von renegade123 am 30.09.2018 20:42

-- Editiert von renegade123 am 30.09.2018 20:43

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)


Zitat (von renegade123):
Da sich der Fahrradfahrer wild auf der Straße bewegte, ohne das Hupen bestand die Gefahr, dass er sich weiter nach links auf der Straße bewegte. Zum Zeitpunkt des Hupens befand er sich im Mitte der Spur.
Merkst Du nicht selbst, dass Du Deine eigenen Aussagen hier immer wieder anpasst?

Außerdem scheinst Du das Verfahren nicht zu verstehen.

Nehmen wir an, dass der Radfahrer Anzeige erstattet. Dann geht es zur Staatsanwaltschft und der St.Anwalt entscheidet, ob es zum Verfahren kommt.
Kommt es zum Verfahren, ist der Kläger der Staatsanwalt, der Radfahrer nur Zeuge.
Während Du als Beklagter schweigen ja sogar lügen darfst, wird der Zeuge vor der Anhörung sehr deutlich an die Wahrheitspflicht erinnert und auf die Konsequentzen einer Falschaussage hingewiesen.

Ich überlasse es jetzt mal Dir für dich festzulegen, wem man da wohl eher glaubt.

Die Frage im ersten Absatz ist nicht ohne Grund gestellt. Denn passiert Dir so etwas in einer Verhandlung (und Du stehst einem geschulten ST.Anwalt gegenüber) ist Deine Glaubwürdigkeit weit unter der Grasnarbe.

Sowiel zum Prozedere.

erwarten würde ich hier garnichts, man ärgert sich doch häufig, aber wer macht sich schon die Mühe einer Anzeige bei Lapalien. Meist ist der Ärger doch nach wenigen Minuten verraucht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Sollte etwas vom Polizei / Staatsanwaltschaft kommen, dann würde ich dazu raten keine AUssagezu machen und eine Anwalt das abwickeln zu lassen.

Sonst besteht eine reale Gefahr, das man sich schneller und länger mit den Themen "Überleben als Fußgänger / Radfahrer" und "ÖPNV-Nutzung" befassen muss als einem lieb ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
renegade123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Rückmeldungen.

Selbstverständlich werde ich mir einen Anwalt holen, falls es soweit kommen soll.

Mich würde interessieren außerdem wie lange man auf einen eintsprechenden Brief warten soll? Es gibt bestimmt Verjährungsfristen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von renegade123):
Selbstverständlich werde ich mir einen Anwalt holen, falls es soweit kommen soll.


Warum eigentlich?
Der Verstoß wurde doch begangen.

Zitat (von renegade123):
Es gibt bestimmt Verjährungsfristen?


Ja, 3 Monate.
Mit Unterbrechung der Verjährung maximal 6 Monate.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Der Verstoß wurde doch begangen. Das schon - aber ob er angezeigt wurde, steht ja noch nicht fest.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

ich möchte hier mal wieder dazu raten, keine Aussage zu machen.
Und keine heißt auch keine. Beispielsweise wäre die Aussage "Die Ampel war nicht rot sondern grün" schon ein Teilgeständnis (weil du dir damit die Möglichkeit genommen hast die Fahrereigenschaft zu bestreiten).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Warum eigentlich?

Weil er sich mit fast jedem Satz den er hier geschrieben hat, ins Knie geschossen hat.
Da überlässt man solche Sachen besser dem Fachmann ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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