Hallo ihr Rechtshelfer
Ich bin neu in diesem Forum, und habe schon einige Fragen an euch. Mein Sohn hatte sich einen Kleinbuss von seinem zukünftigen Schwiegervater geliehen. Er fuhr in die Stadt und stellte das Fahrzeug auf einen öffentlichen Parkplatz ab. Nach kurzer Zeit stieg er in das Fahrzeug und wollte Rückwärtz ausparken, Dabei übersah er das ein Fahrzeug hinter ihm stand, das im toten Winkel seiner Seiten- und Rückspiegel befand. Das er die Schuld trägt ist Eindeutig. Dazu kommt daß das geliehene Fahrzeug ein Dienstfahrzeug ist, so das mehrere Personen dieses Fahrzeug führen dürfen.
Mein Sohn steht noch in einer Ausbildung, seine ängstlichen Gedanken stützen sich darauf das er den Schaden am ende Persönlich tragen muß. Er selbst hat keine Haftpflicht.
Und nun meine Frage!
Müssen alle Personen die das Fahrzeug führen dürfen, der Versicherung angegeben wurden, ihre genauen Personalien hinterlegen?
2. Frage: Muß er den Schaden am ende selbst tragen?
Gruß Robbytour
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Rückwärts Ausparken
18. Juli 2013
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Frage vom 18. Juli 2013 | 16:45
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 4x hilfreich)
Rückwärts Ausparken
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#1
Antwort vom 18. Juli 2013 | 22:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119547 Beiträge, 39739x hilfreich)
Hat der Dienstherr denn das verleihen des Dienstwagens durch den zukünftigen Schwiegervater genehmigt?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 19. Juli 2013 | 07:52
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 4x hilfreich)
Hallo Harry
Mein Sohn arbeitet nicht in der Firma seines zukünftigen Schwiegervater.
Und der Schwiegervater hat meinem Sohn die Erlaubnis gegeben das Fahrzeug benutzen zu dürfen.
Wie verhält sich das mit der Haftpflicht?
Gruß
Robbyzour
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