mitte Dezember telefonierte ich mit dem zuständigen Landratsamt, und fragte nach, ob ich für die Wiedererteiung meiner Fahrerlaubniss zur MPU muss!
Die zuständige Sachbearbeiterin sagte zu mir am Telefon, das die Trunkenheitsfahrt über 10 Jahre her ist, und verjährt ist, ich somit nicht zur MPU müsse.
Anfang März beantragte ich dann meine Fahrerlaubniss, nun bekam ich von der gleichen Sachbearbeiterin einen Brief in dem steht das ich eine MPU machen soll.
Als ich dort anrief, wurde mir gesagt, das sie sich geirrt hat, und das wenn ich den Antrag zurückziehen will auch meine Gebühren erstattet bekomme.
In wieweit ist die Aussage der Sachbearbeiterin bindend, das ich keine MPU vorlegen muss, denn Beibirngung der MPU ist ja ermessenssache des Landratsamtes???
Sachbearbeiter macht falsche Aussage
Naja, bindend ist in diesem Fall das was Sie schriftlich haben. Eine irrtümliche gemachte mündliche Aussage ist nicht bindend.
Lieber Geduldiger,
wenn Du eine MPU scheust, bist Du vielleicht noch nicht geeignet für erneutes Führen eines PKWs.
Seie dankbar, dass Dir die Rückerstattung der Antragsgebühr angeboten worden ist.
Aus einer mündlichen Falschaussage das Recht abzuleiten, ohne MPU einen Führschein machen zu dürfen, ist dreist.
Mit freundlichen Grüßen,
JHG
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Im Zweifelsfall gilt das Prinzip: Was Du schwarz auf Weiß besitzt kannst Du getrost nach Hause tragen. Also ist der Inhalt des Briefes entscheidend. Auf diese Position wird sich auch die Sachbearbeiterin zurückziehen. Insofern werden Sie wohl für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis an einer MPU teilnehmen müssen.
Viele Grüsse,
barchetta
im Prinzip habt ihr Recht, aber liegt es nicht im Ermessen des Landratsamtes, eine MPU anzuordnen oder nicht, wie gesagt, ist immer Ermessenssache des Landratsamtes, wieso ist dann die erste Aussage nicht bindend?
Wenn es heist ab zur MPU also der gegengesetzte Fall, und hinterher kommt Post wos heist nix MPU beschwert sich sicher niemand, und war sicher auch schon desöfteren der Fall!!
Mir gehts mehr ums Prinzip, ist eine verbindliche Aussage nicht rechtlich verwertbar?
Angenommen der Sachbearbeiter hätte keine telefonishce Auskunft sondern eine schriftliche Erteilt, wäre sie ja auch bindend gewesen.
Wenn eine mündliche Aussage nicht im Beisein von Zeugen gemacht wird ist es so eine Sache mit der Beweiskraft. Nicht umsonst werden Verträge schriftlich fixiert. Ein Stück Papier gibt da viel mehr Rechtssicherheit.
Nicht ganz unbedeutend in Ihrer Situation ist die Vorgeschichte. Sie erwähnten selbst den Ermessensspielraum der Behörde. Üblicherweise ordnet eine Behörde nicht bei jedem Antrag auf Wiedererteilung der FE eine MPU an. Was ist denn vorher geschehen?
Viele Grüsse,
barchetta
AFAIK gibt es bei Behörden auch Regelungen, daß den Antragsteller begünstigende Erklärungen nur schriftlich gültig sind.
Beim Sozialamt ist das z.B. gang und gäbe, um zu vermeiden, daß es jedes Jahr zigtausende gibt, die ihren Bruder als Zeugen dafür angeben, was für tolle Zusagen der Sachbearbeiter einem im Gespräch gemacht haben soll.
Und selbst wenn es eine verbindliche Auskunft wäre, so könnte die m.E. durchaus durch einen weiteren Verwaltungsakt für "ungültig" erklärt werden, wenn sie offensichtlich den eigentlichen Regeln widerspricht.....
Oder seht ihr das anders?
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
nunja, ich sehe, das auch die die Meinungen geteilt sind, und zu *JHG* ich scheue die MPU nicht, denn von den Blutwerten/Leberwerten dürfte ich keine Probleme haben, da ich schon ewig nichts mehr trinke, nur will ich nicht unnötig investieren wenn es unnötig ist ;-)
Hey,sagt mal kann eine sachbearbeiterin mir einfach ne mpu nach 11,5 jahren geben ohne persönliches gespräch vorher zu machen?Find das ne frechheit!gruss chrischi
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quote:
Hey,sagt mal
Warum hängst du dich an einen 5 Jahre (!) alten Thread, der thematisch auch überhaupt nicht paßt und stellst dann eine hingeschnodderte Frage im Chat-Stil, ohne daß auch nur die geringste Hintergrundinformation gegeben wird?
Warum wurde eine MPU angeordnet, was sind was für 11,5 Jahre? Warst du so lange ohne FE, so lange gesperrt, so lange im Knast oder so lange Mitglied im Club der Freunde der Volksmusik?
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@chrischi1980
Wenn du so fährst wie du schreibst, kann man die Frau verstehen ...
Es gibt keine gesetzliche Grundlage für ein Gespräch mit der Sachbearbeiterin.
Was soll das denn bringen?
Deinen charakterlichen Zustand kann sie nicht beurteilen, deshalb ja die MPU durch die studierten Fachleute.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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