Sachbearbeiter macht falsche Aussage

27. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Geduldiger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachbearbeiter macht falsche Aussage

mitte Dezember telefonierte ich mit dem zuständigen Landratsamt, und fragte nach, ob ich für die Wiedererteiung meiner Fahrerlaubniss zur MPU muss!
Die zuständige Sachbearbeiterin sagte zu mir am Telefon, das die Trunkenheitsfahrt über 10 Jahre her ist, und verjährt ist, ich somit nicht zur MPU müsse.
Anfang März beantragte ich dann meine Fahrerlaubniss, nun bekam ich von der gleichen Sachbearbeiterin einen Brief in dem steht das ich eine MPU machen soll.
Als ich dort anrief, wurde mir gesagt, das sie sich geirrt hat, und das wenn ich den Antrag zurückziehen will auch meine Gebühren erstattet bekomme.
In wieweit ist die Aussage der Sachbearbeiterin bindend, das ich keine MPU vorlegen muss, denn Beibirngung der MPU ist ja ermessenssache des Landratsamtes???




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Naja, bindend ist in diesem Fall das was Sie schriftlich haben. Eine irrtümliche gemachte mündliche Aussage ist nicht bindend.

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#2
 Von 
JHG
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 23x hilfreich)

Lieber Geduldiger,

wenn Du eine MPU scheust, bist Du vielleicht noch nicht geeignet für erneutes Führen eines PKWs.
Seie dankbar, dass Dir die Rückerstattung der Antragsgebühr angeboten worden ist.

Aus einer mündlichen Falschaussage das Recht abzuleiten, ohne MPU einen Führschein machen zu dürfen, ist dreist.

Mit freundlichen Grüßen,
JHG

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#3
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 77x hilfreich)

Im Zweifelsfall gilt das Prinzip: Was Du schwarz auf Weiß besitzt kannst Du getrost nach Hause tragen. Also ist der Inhalt des Briefes entscheidend. Auf diese Position wird sich auch die Sachbearbeiterin zurückziehen. Insofern werden Sie wohl für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis an einer MPU teilnehmen müssen.

Viele Grüsse,

barchetta

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#4
 Von 
Geduldiger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

im Prinzip habt ihr Recht, aber liegt es nicht im Ermessen des Landratsamtes, eine MPU anzuordnen oder nicht, wie gesagt, ist immer Ermessenssache des Landratsamtes, wieso ist dann die erste Aussage nicht bindend?
Wenn es heist ab zur MPU also der gegengesetzte Fall, und hinterher kommt Post wos heist nix MPU beschwert sich sicher niemand, und war sicher auch schon desöfteren der Fall!!
Mir gehts mehr ums Prinzip, ist eine verbindliche Aussage nicht rechtlich verwertbar?
Angenommen der Sachbearbeiter hätte keine telefonishce Auskunft sondern eine schriftliche Erteilt, wäre sie ja auch bindend gewesen.

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#5
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 77x hilfreich)

Wenn eine mündliche Aussage nicht im Beisein von Zeugen gemacht wird ist es so eine Sache mit der Beweiskraft. Nicht umsonst werden Verträge schriftlich fixiert. Ein Stück Papier gibt da viel mehr Rechtssicherheit.

Nicht ganz unbedeutend in Ihrer Situation ist die Vorgeschichte. Sie erwähnten selbst den Ermessensspielraum der Behörde. Üblicherweise ordnet eine Behörde nicht bei jedem Antrag auf Wiedererteilung der FE eine MPU an. Was ist denn vorher geschehen?

Viele Grüsse,

barchetta

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1719x hilfreich)

AFAIK gibt es bei Behörden auch Regelungen, daß den Antragsteller begünstigende Erklärungen nur schriftlich gültig sind.
Beim Sozialamt ist das z.B. gang und gäbe, um zu vermeiden, daß es jedes Jahr zigtausende gibt, die ihren Bruder als Zeugen dafür angeben, was für tolle Zusagen der Sachbearbeiter einem im Gespräch gemacht haben soll. ;)

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#7
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Und selbst wenn es eine verbindliche Auskunft wäre, so könnte die m.E. durchaus durch einen weiteren Verwaltungsakt für "ungültig" erklärt werden, wenn sie offensichtlich den eigentlichen Regeln widerspricht.....
Oder seht ihr das anders?

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#8
 Von 
Geduldiger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

nunja, ich sehe, das auch die die Meinungen geteilt sind, und zu *JHG* ich scheue die MPU nicht, denn von den Blutwerten/Leberwerten dürfte ich keine Probleme haben, da ich schon ewig nichts mehr trinke, nur will ich nicht unnötig investieren wenn es unnötig ist ;-)

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#9
 Von 
chrischi1980
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey,sagt mal kann eine sachbearbeiterin mir einfach ne mpu nach 11,5 jahren geben ohne persönliches gespräch vorher zu machen?Find das ne frechheit!gruss chrischi

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#10
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1125x hilfreich)

quote:
Hey,sagt mal


Warum hängst du dich an einen 5 Jahre (!) alten Thread, der thematisch auch überhaupt nicht paßt und stellst dann eine hingeschnodderte Frage im Chat-Stil, ohne daß auch nur die geringste Hintergrundinformation gegeben wird?

Warum wurde eine MPU angeordnet, was sind was für 11,5 Jahre? Warst du so lange ohne FE, so lange gesperrt, so lange im Knast oder so lange Mitglied im Club der Freunde der Volksmusik?

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130070 Beiträge, 41474x hilfreich)

@chrischi1980
Wenn du so fährst wie du schreibst, kann man die Frau verstehen ...

Es gibt keine gesetzliche Grundlage für ein Gespräch mit der Sachbearbeiterin.
Was soll das denn bringen?
Deinen charakterlichen Zustand kann sie nicht beurteilen, deshalb ja die MPU durch die studierten Fachleute.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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