Sachschäden nach Motorradunfall (Helm+Kleidung)

22. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
D+F Mueke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Sachschäden nach Motorradunfall (Helm+Kleidung)

Ich hatte im Oktober einen Motorradunfall. Mir hat ein Autofahrer die Vorfahrt genommen. Nun ist dabei mein Helm und meine Kleidung kaputt gegangen. Der Helm muss laut Rechtsanwalt komplett ersetz werden. Aber nun haben wir dafür keine Rechnung mehr (gekauft 2003) und da meint der Anwalt, dass wir dann nur eine Pauschale ersetzt bekommen, obwohl im Verkehrsrecht festgelegt ist, dass solche Dinge, welche zum Schutz getragen werden, vollständig ersetzt werden müssen. Wir haben dem Anwalt einen aktuellen Listenpreis von exakt dem selben Modell (leichter Facelift) zukommen lassen. Da meinte der Anwalt, dass dies nicht zählt.
Die Kleidung welche ich getragen habe, war meine Arbeitskleidung, da ich ja auf dem Weg zur Arbeit war. Die Hose wurde am Knie zerrissen. Mittlerweile haben wir sie von einer Schneiderin reparieren lassen. Die Rechnung zur Hose haben wir ebenfalls dem Anwalt zukommen lassen. Leider ist es wohl hier wieder falsch gewesen, dass wir die Hose haben reparieren lassen. Aber ich brauch sie ja nächste Woche wieder.
Hat jemand Erfahrung oder Kenntnisse was Sachschäden in solchen Fällen betrifft?[color=black][size=12px][/size][/color]

-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1946x hilfreich)

Öhm, kann es sein das der Anwalt mit Verkehrsrecht wenig am Hut hat?

Nach einem Unfall ist ein Helm unbedingt zu ersetzen. Das gilt auch dann wenn am Helm keine äußerlichen Beschädigungen zu erkennen sind. Vom Kauf eines gebrauchten Helms ist dabei dringend abzuraten. Wer kann schon sicherstellen das ein solcher Helm nicht auch schon verunfallt ist? Daher gibt es auch keinen echten Gebrauchtmarkt für Helme und somit auch keinen Wiederbeschaffungswert. Prinzipiell ist also der Neuwert des Helms zu erstatten. Da ein Helm allerdings auch einer gewissen Alterung unterliegt muss man u.U. gewisse Abzüge in Kauf nehmen. Wie hoch diese Abzüge anzusetzen sind ist vor allem vom verwendeten Material des Helms und dessen Alter abhängig. Bei einem Helm aus Polycarbonat geht man aufgrund der Materialermüdung von einer Lebensdauer von 4-5 Jahren aus. Dein Helm war 6 Jahre alt. Dann wäre da nicht viel zu holen. Bei einem Helm aus Glasfieber liegt eine derartige Materialermüdung nicht vor. Hier ist dann eher das Innenpolster problematisch. Bei solchen Helmen ist von einer Lebensdauer von 10-15 Jahren auszugehen.

Was die Hose angeht gilt ähnliches. Einen typischen Gebrauchtmarkt gibt es vermutlich nicht. Man kann auch nicht verlangen das Du mit geflickten Hosen rumläufst. Auch hier ist der Neuwert zu erstatten. Wobei auch hier u.U. das Alter der Hose in Abzug gebracht werden kann.



-----------------
"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.388 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.642 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen