Schaden Mietwagen

1. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
rolin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Schaden Mietwagen

Hallo,

man betrachte folgenden Fall:
Ein langjähriger ehemaliger Mitarbeiter einer Autovermietung hat sich bei gleicher Autovermietung ein Auto gemietet.
Durch seine Erfahrung in der Schadensaufnahme hat er vor Beginn der Fahrt das Auto genau auf Schäden kontrolliert und keine festgestellt (Mietwagen war fast neu). Das Auto wurde in einer anderen Stadt nach den Öffnungszeiten zurück gegeben und dort in gleicher Weise auf Schäden kontrolliert. Ebenfalls ohne Befund.

Ein paar Tage später wird ein Schaden über 220,00 Euro auf der Kreditkarte belastet. Auf Nachfrage heißt es, es sei ein Schaden an einer Alufelge.
Durch Connections zu alten Arbeitskollegen bestand die Möglichkeit sich den Schaden im Schadensaufnahmesystem der Autovermietung genau anzuschauen. Es ist eindeutig ein Schaden, der nur durch eigenes Verschulden entstehen kann. Und zwar beim Parken an einer Bordkante oder etwas ähnliches.
Der Mieter ist während der Mietdauer von etwa 10 Stunden in keinem Fall einer Bordkante zu nahe gekommen. Das kann absolut ausgeschlossen werden. Die meiste Zeit war das Auto auf Autobahnen unterwegs, geparkt wurde nur auf gekennzeichneten Parkplätzen von größeren Geschäften (barrierefrei). Dafür gibt es Zeugen.
Der Schaden an sich ist DEUTLICH sichtbar, so dass eigentlich ausgeschlossen werden muss, dass dieser zweimal nicht aufgefallen sein soll.

Allem Anschein nach wurde das Auto nach Abgabe 300m von der Autovermietung bewegt, bevor der Schaden aufgenommen und bildlich dokumentiert wurde. Auf den Schadensbildern stand das Auto auf einer anderen Stelle und der Tageskilometerzähler zeigt 0,3km an (der Kilometerzähler zählt automatisch von 0,0km an, wenn das Auto für längere Zeit steht).

Der Mieter in dieser Sache hat sich in seiner damaligen Tätigkeit selbst jahrelang "Ausreden" von anderen Mietern angehört und will das niemandem in die Schuhe schieben. Allerdings will er nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, da die eigene Schuld während der Mietzeit absolut ausgeschlossen werden kann.
Es besteht eine minimale Chance, dass der Schaden zweimal übersehen wurde....was dann wohl auch zu Lasten des Mieters fällt?! Oder die Autovermietung hat den Schaden nach Abgabe verursacht. Eventuell in der Waschstraße.

Gibt es eine Möglichkeit der Zahlung zu entkommen?

Viele Grüße
rolin

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wurde das Auto einfach abgestellt und der Schlüssel eingeworfen, oder hat die Mietwagenfirma bzw. ein entsprechender Dienstleister das Auto entgegengenommen? Im letzteren Fall sieht der Mitarbeiter sich das Auto normalerweise an und protokolliert das. Wenn der keinen Schaden gesehen und bemängelt hat, hat der Mieter meine Meinung nach gute Karten.

Der Vermieter muß bewiesen, daß der Schaden vom Kunden verursacht wurde.

Ich lasse mir daher immer die Bestätigung bei der Abgabe geben, auch wenn es einen Augenblick dauert und ich eigentlich zum Flugzeug muß... wegen entsprechender einschlägiger Erfahrungen.

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"Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

quote:
Durch seine Erfahrung in der Schadensaufnahme hat er

... sicherlich alle notwendigen gerichtfesten Beweise vorliegen, so das er sich überhaupt keine Sorgen machen braucht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Im letzteren Fall sieht der Mitarbeiter sich das Auto normalerweise an und protokolliert das.


Im ersteren Fall hat aber auch die Mietwagenfirma das Problem, daß sie nachweisen müßte, daß der Schaden vor dem Schlüsseleinwurf passiert ist.

quote:
Ich lasse mir daher immer die Bestätigung bei der Abgabe geben, auch wenn es einen Augenblick dauert und ich eigentlich zum Flugzeug muß... wegen entsprechender einschlägiger Erfahrungen.


Das ist ja in vielen Fällen gar nicht möglich, etwa wenn außerhalb der normalen Öffnungszeiten zurückgegeben wird.

Im Gegenteil ist es das Risiko des Vermieters, wenn er eine protokoll-lose Rückgabe ermöglicht, weil er dann fast immer beweisfällig bleiben wird.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

"Im ersteren Fall hat aber auch die Mietwagenfirma das Problem, daß sie nachweisen müßte, daß der Schaden vor dem Schlüsseleinwurf passiert ist."

Auf jeden Fall. Nur ist mit Protokoll die Sache noch eindeutiger bzw. man erspart sich vermeidbaren Ärger.

Ich habe mal einen Wagen bei einer der ganz großen Mietwagenfirmen zurückgegeben am Flughafen Frankfurt, ohne Bestätigung, weil ich es eilig hatte. Derjenige, der das Auto entgegengenommen hat (von einem Dienstleister), ist dann zwei Wochen mit dem Auto gefahren, die ich bezahlen sollte einschließlich eines Strafzettels wegen Falschparken.

Am Ende mußte ich natürlich nicht bezahlen, aber mit Protokoll ist sowas schneller geklärt bzw. weniger wahrscheinlich, daß sich jemand das Auto krallt.


"Das ist ja in vielen Fällen gar nicht möglich, etwa wenn außerhalb der normalen Öffnungszeiten zurückgegeben wird."

An den größeren Flughäfen ist immer jemand, bis zum letzten Abflug. Wenn nicht, muß trotzdem die Mietwagenfirma beweisen, daß es der Kunde war, wie Du geschrieben hast.

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"Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung"

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