Schadensregulierung nach Unfall - Fiktive Abrechnung?

10. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go535663-22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schadensregulierung nach Unfall - Fiktive Abrechnung?

Guten Tag,

ich habe folgenden Fall, vorne Weg es ist eine etwas kuriose Geschichte.

Es war bereits schon dunkel als ich Außerorts mit einer Verkehrsinsel kollidiert bin. Ich hatte diese Übersehen, da das Schild bereits umgefahren war und somit nicht auf die Verkehrsinsel hingewiesen wurde. Dabei wurden bei mir die Reifen und Felgen auf der linken Seite beschädigt. Nach mir sind in Abständen auch noch min. 5 weitere Fahrzeuge über die Insel und haben ebenfalls einen Platten erlitten.

Nachdem die Polizei kam und alles aufgenommen hatte, kam kurioserweise diejenige Frau, die am gleichen Tag das Schild übergefahren hatte. Sie hatte wohl das Polizeilicht gesehen und aus Reue Ihre Unfallflucht zugegeben. Von der Polizei habe ich ein Schreiben wo die Unfallverursacherin angeben ist.

Seither sind 5 Wochen vergangen. Die Versicherung zieht die Zeit und prüft die Schuldfrage. Für mich und meine Versicherung ist die Schuldfrage jedoch eindeutig.

Von der Werkstatt wurde ein Kostenvoranschlag gemacht. Ich hatte für eine Woche einen Leihwagen.

Frage 1: Kann man sagen, dass die Schuldfrage klar ist?

Frage 2: Werden bei einer fiktiven Abrechnung dir Kosten für einen Leihwagen oder einen Nutzungsausfall berücksichtigt?

Vielen Dank vorab!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von go535663-22):
Frage 1: Kann man sagen, dass die Schuldfrage klar ist?
Nein. Eine eigene, deutliche Haftung des Fahrers würde ich hier nicht ausschließen. Es gilt nach wie vor das Sichtfahrgebot. Das hat sogar einen sehr hohen Stellenwert.

Zitat (von go535663-22):
Werden bei einer fiktiven Abrechnung dir Kosten für einen Leihwagen oder einen Nutzungsausfall berücksichtigt?
Nur wenn entsprechendes auch angefallen ist, sprich bspw. eine Reparatur nachgewiesen wird während der wirklich der Nutzen ausgefallen ist.

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von go535663-22):
Von der Werkstatt wurde ein Kostenvoranschlag gemacht. Ich hatte für eine Woche einen Leihwagen.


Wie hoch ist der Schaden und was wurde in der Woche gemacht?

Zitat (von go535663-22):
Frage 1: Kann man sagen, dass die Schuldfrage klar ist?


Sehe das wie Naiba; dass das ein Selbstläufer ist, glaub ich nicht.

Zitat (von go535663-22):
Frage 2: Werden bei einer fiktiven Abrechnung dir Kosten für einen Leihwagen oder einen Nutzungsausfall berücksichtigt?


Im Prinzip ja, aber ..........



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von go535663-22):
Frage 1: Kann man sagen, dass die Schuldfrage klar ist?

Ja, kann man.
Du hast der Beschreibung nach Dein Fahrzeug nicht der Situation angemessen geführt, somit würde "selber schuld" gelten.



Zitat (von go535663-22):
Nach mir sind in Abständen auch noch min. 5 weitere Fahrzeuge über die Insel und haben ebenfalls einen Platten erlitten.

War das ein gemeinsamer Ausflug des Blindenvereins?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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