Hallo,
hat jemand Erfahrung mit der folgenden Sachlage?
Ich erlitt einen Körperschaden durch einen Autounfall auf einer Autobahn, bei dem ich Beifahrer im "unschuldigen" Fahrzeug saß.
Der Unfall kam dadurch zustande, dass der "Unfallverursacher" einen Herzinfarkt erlitt und mit seinem Fahrzeug plötzlich quer auf unserer Fahrbahn zum stehen kam. Er verstarb kurze Zeit später an den Folgen des Infarktes.
Schmerzensgeld:
Die gegnerische Versicherung weigert sich Schmerzensgeld zu zahlen, da angeblich (wegen des Herzinfarktes) kein Verschulden ihres Versicherten vorliegt.
Für mich ist es allerdings nicht nachvollziehbar, dass es in Deutschland keine Regelung geben soll, die mich als unschuldiges Unfallopfer trotzdem zum Erhalt von Schmerzensgeld o.ä. berechtigt.
> Welches Gesetz steht auf meiner Seite?
> In welchen vergleichbaren Fällen wurde WIE entschieden?
Schadensersatz:
Ich verlange von der gegnerischen Versicherung die Entschädigung von zukünftigem (und somit hypothetischem) Verdienstausfall der dadurch entsteht, dass ich aufgrund der Unfallfolgen 2Jahre länger studieren muss, und somit erst 2Jahre später erwerbstätig werde.
Welche Schäden (außer Kleidung etc.) kann ich noch geltend machen?
> Welches Gesetz steht auf meiner Seite?
> In welchen vergleichbaren Fällen wurde WIE entschieden?
Da ich in dieser Sache bereits 3 Anwälten wegen Unfähigkeit und/oder Desinteresse die Mandate wieder entziehen musste, habe ich es aufgegeben, mich auf einen rechtlichen Vertreter zu verlassen und wende mich deshalb an dieses Forum.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!!!
Gruß Marvin
Schmerzensgeld + Schadensersatz nach unverschuldetem Autounfall.
4. August 2003
Thema abonnieren
Frage vom 4. August 2003 | 14:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schmerzensgeld + Schadensersatz nach unverschuldetem Autounfall.
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten