Schriftliche Äußerung als Beschuldigter Gefährdung Straßenverkehr Trunkenheit

29. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Verkehrsrechtsfrage
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schriftliche Äußerung als Beschuldigter Gefährdung Straßenverkehr Trunkenheit

Mein Neffe hat eine "Schriftliche Äußerung als Beschuldigter" von der Polizei erhalten. Ihm wird vorgeworfen:

1. Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss (Par. 315c StGB)
2. Trunkenheit im Verkehr (Par. 316 StGB)
3. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Par. 142 StGB)

Blutprobenergebnis: 2,03 Promille

Jetzt kann er im „Äußerungsbogen Beschuldigter" folgende Dinge ankreuzen:
A) Ich möchte mich äußern (Bitte Rückseite oder Beiblatt verwenden und gesondert unterschreiben)
B) Ich gebe die Straftat(en) zu.
C) Ich gebe die Straftat(en) nicht zu.
D) Ich möchte bei der Polizei vernommen werden.
E) Ich möchte mich nicht äußern.
F) Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.
G) Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden.
H) Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden.
I) Ich wurde darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs besteht und die Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung geben wird. Ein Merkblatt mit weiterführenden Informationen habe ich erhalten.

Mein Neffe ist weder vorbestraft noch bisher mit der Polizei in Berührung gekommen etc.

Was sollte er ankreuzen und wie sollte er sich verhalten?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3588 Beiträge, 971x hilfreich)

Es ist in solchen Fällen meistens nicht empfehlenswert eine Aussage zu machen. Die Fakten, zumindest das Ergebnis der Blutanalyse, kann man nichts schönreden. Bezüglich Unfallflucht kennen wir den Sachverhalt nicht. Mit einer Aussage wird er seine Situation kaum verbessern, aber durchaus verschlechtern können.

Auch ein Anwalt kann in solchen Fällen in der Regel nichts bewirken, kostet aber eine Stange Geld. Eine Rechtsschutzversicherung würde, sofern vorhanden, nicht für die Unfallflucht einstehen. Bezüglich der Trunkenheit iVm der Gerfährdung des Straßenverkehrs nur wenn Dein Neffe nicht wegen einer vorsätzlichen, also nur wegen einer fahrlässigen, Tatbegehung verurteilt werden sollte. Oberhalb von 2‰ ist die Gefahr aber groß, dass Vorsatz unterstellt werden wird.

Letzten Endes muss Dein Neffe entscheiden, ob er Angaben machen möchte, und ob er sie schriftlich oder mündlich bei der Polizei machen möchte. Möchte er das nicht, was mir sinnvoll erscheint, dann kann er das ja angeben. Je nachdem wie er sich diesbezüglich entscheidet, kann er dann seine Kreuzchen bei A,D und E setzen.

Ob er einen Anwalt konsultieren will, kann auch nur er entscheiden. Ich würde es bleiben lassen. Je nachdem wie er sich entscheidet kann er F ankreuzen, oder eben nicht.

G kann er ankreuzen. Aber bei dem Tatvorwurf ist definitiv nicht damit zu rechnen, dass das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt werden wird.

H dürfte wohl egal sein. Außer dem Führerschein wird ja vermutlich nichts sichergestellt worden sein.

I ist unerheblich.

B und C ist eigentlich selbsterklärend. Er kann die Straftat zugeben, ohne dadurch Nachteile zu erleiden. Kreuzt er an, dass er die Straftat nicht zugibt, so wird das auch keine direkten negativen Folgen für ihn haben. Aber sehr glaub- und reumütig wird er dadurch nicht wirken.

Deinen Neffen wird eine Geldstrafe in Höhe von schätzungsweise 50-70 Tagessätzen erwarten. 1 Tagessatz entspricht 1/30 Monatsnettoeinkommen. 60 Tagessätze wären demnach 2 Monatsnetto.

Die Fahrerlaubnis wird entzogen und eine Sperrfrist verhängt werden. Insgesamt erscheint mir eine Sperrfrist von 15-18 Monaten realistisch. Eine neue Fahrerlaubnis kanne er frühestens 6 MOnate vor Sperrfristende beantragen. Danach wird er die Aufforderung zur MPU erhalten, die er ohne gründliche Vorbereitung und Verhaltensänderung nicht bestehen kann.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung wird den Fremdschaden regulieren, aber Regress von Deinem Neffen sorgen. Der Regress ist beschränkt auf maximal 5000 Euro für die Trunkenheit und 2500 Euro für die Unfallflucht. Insgesamt also 7500 Euro.

Die Vollkaskoversicherung wird, sofern vorhanden, die Leistung ganz oder teilweise verweigern.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Die Trunkenheitsfahrt ist wohl kaum zu leugnen.
Bei der Fahrerflucht käme es wohl auf die Gesamtumstände an ob und wie man sich da äußern sollte. Generell: Reden ist silber, Schweigen ist Gold. Manche Dinge kann man mit Worten nicht relativieren.

Ist der Führerschein sichergestellt?
Ist ein Tatwerkzeug (z.B. der PKW sichergestellt)?

0x Hilfreiche Antwort

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