Schuld oder nicht Schuld?

18. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Chrischiii78
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuld oder nicht Schuld?

Hallo...

Mir ist gestern ein Unfall passiert. Ich stellte mein Auto in eine Parkbucht direkt neben der Straße ab wie ich es schon hundert mal getan habe. Ich öffnete die Fahrertür einen Spalt. Ich gehe also davon aus, dass vorbeifahrende Fahrzeuge die sehen und automatisch vorsichtiger fahren, sprich die Geschwindigkeit drosseln und den Abstand zum parkenden Fahrzeug erhöhen. Also ich nun die Tür ganz öffnen wollte fuhr sie mir jemand fast ab. Also sie ist noch dran aber es ist ein erheblicher Schaden entstanden. Es saßen zwei Frauen im Fahrzeug des Unfallgegners. Ich war alleine und hatte also keine Zeugen. Nachdem die "Damen" ihre Aussage gemacht hatte durfte ich nun in dem "Polizeiwagen". Von mir wurden nur die Daten aufgenommen. Und ich wurde nicht um meine Ansicht der Sache gefragt. Sollte dies aber nicht gemacht werden??? Auf jeden Fall sagter der Gesetzeshüter, ich sei Schuld und das wars dann. Mir kam es auch so vor, als ob sich die zwei Damen und der Herr in grün bereits bekannt waren. Wer knn mir hier helfen???

Gruß

Christian

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

Mein Fahrschulwissen sagt mir, dass ich, bevor ich die Türe öffne mich vergewissern muss, dass kein Verkehr kommt bzw. das das Türöffnen den Verkehr nicht beeinträchtigt. Nach deiner Schilderung würde ich meinen, dass der Verkehr beeinträchtigt wurde...

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#2
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 578x hilfreich)

StVO:

§ 14 Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen (1) 1Wer ein- oder aussteigt, muß sich so
verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Also nicht der fließende Verkehr, sondern der aussteigende hat die Sorgfaltspflicht.

Daran ändert sich auch nichts, wenn die beiden Damen die Polizisten kannten.

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#3
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Lesen Sie § 14 Abs. 1 StVO !!! Nach Ihrer Schilderung ist der Vorgang recht eindeutig zu Ihren Lasten zu entscheiden.

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#4
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

... da waren Sie wohl fixer!

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#5
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Das sieht nicht gut für Sie aus, vor allem da Sie keinen Zeugen haben. Ihre Beschreibung des Sachverhalts läßt bei mir noch ein paar Zweifel aufkommen, außerdem gehen Sie von falschen Voraussetzungen aus:

a.) Sie haben weder beschrieben, wie Sie die Tür geöffnet haben und wie groß der Spalt war. Haben Sie noch einmal vor dem Öffnen über die Schulter geschaut? Ein schmaler Spalt kann normalerweise nicht zu dem beschriebenen Unfall führen.

b.) Nicht der fließende Verkehr hat sich nach Ihnen zu richten sondern umgekehrt. Wenn Sie die Tür wegen des fließenden Verkehrs nicht öffnen können, müssen Sie solange im Auto sitzen bleiben bis ein gefahrloses Aussteigen möglich ist. Alternativ können Sie auch die Beifahrerseite nutzen.

Der Polizeibeamte hat vor Ort lediglich eine Einschätzung des Sachverhaltes vorgenommen, mehr nicht. Das heißt aber nicht, das diese Feststellung endgültig ist.

Das man Sie nicht darauf hingewiesen hat, sich zum Vorfall zu äußern oder auch nicht, ist schon seltsam. Sind Sie verwarnt worden?

Sie können natürlich einen Anwalt einschalten. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Ansonsten haben Sie noch zusätzliche Kosten.

Viele Grüße,

barchetta

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#6
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 578x hilfreich)

@thosim:
<da waren Sie wohl fixer! >

aber nur um Bruchteile

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#7
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

79 Bruchteile...
...Auf die STVO...Fertig?...Los!;)

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#8
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 578x hilfreich)

......79 Bruchteile...

StVO-Puzzle oder Memory?

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#9
 Von 
babu
Status:
Schüler
(392 Beiträge, 57x hilfreich)

Memory...zwei Gleiche:)

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