Schuldfrage, Motorradunfall durch Betriebsmittel

19. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Julian1584
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldfrage, Motorradunfall durch Betriebsmittel

Hi,

ich habe vor 2 Wochen mit dem Motorrad bei einer Touristenfahrt auf der Nürburgring Nordschleife teilgenommen.

Vor mir hatte ein Fahrzeug Betriebsmittel verloren wodurch ich aus der Kurve gerutscht bin.

Bin dann an der gleichen stelle zum stehen gekommen an dem auch das besagte Fahrzeug stand.

5 Minuten später war auch schon die Streckensicherung da und hat sich um absperrung gekümmert und unsere Daten aufgenommen etc.

Mir wurde dann auch angeboten die Polizei hinzuzuziehen, da das andere Fahrzeug wohl Betriebsmittel verloren hätte. Dies hatte ich jedoch abgelehnt da ich etwas unter Schock stand und garnicht daran gedacht hatte dort irgendwelche Versicherungsansprüche zu stellen.

Mir wurde dann nahegelegt mich nochmal mit dem Unfallgegner zu unterhalten wenn wir beim Abschleppdienst angekommen wären, was ich dann auch tat. Erst zeigte er sich relativ kooperativ doch Später wollte er dann nurnoch seine Daten rausgeben und alles andere sei ja meine Sache da er sowieso keine Versicherungsansprüche stellen würde.

Haben uns dann mit einem anwalt in verbindung gesetzt welcher die Versicherung des Unfallgegners kontaktiert hat, den Unfallhergang geschildert, eine 100 Prozentige übernahme des Schadens an meinem Fahrzeug gefordert und einen Kostenvoranschlag für die Reparatur angeboten hat.

Die Versicherung des Unfallgegners hat sich binnen 3 Tagen gemeldet. Ihre Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen wir sollten Kostenvoranschlag und Bilder vom Unfallort übermitteln sofern vorhanden.

Heute kam dann der Kostenvoranschlag 15000 Euro, Fahrzeugwert 7000. + Schäden an Schutzkleidung

Was mich etwas schockiert da ich das Motorrad eigentlich für ein paar Taler zumindest wieder Rennstreckentauglich machen wollte.

Nun zu den eigentlichen Fragen welche sich mir stellen:

Wird sich die Schuldfrage noch klären lassen?

Es gibt ja keinen Wirklichen beweis dass ich auf seinen Betriebsmitteln ausgerutscht bin.

Wir könnten Lediglich auf die Daten der Streckensicherung oder dem Abschleppdienst zurückgreifen welche Dokumentiert haben dass Dort 2 Fahrzeuge abgeschleppt wurden und das Auto Betriebsmittel verloren hatte.
Der Betriebsmittelverlust wurde ihm auch Später beim abschleppdienst in Rechnung gestellt.

Ausserdem Wird er wohl auch bei der Versicherung angeben müssen dass er dort abgeschleppt wurde und Betriebsmittel verloren hat, woraufhin ich gestürzt bin.

Kann mein Anwalt die Daten von Streckensicherung bzw Abschleppdienst einfach anfordern und bekommt er diese auch?
Und wie könnte das Ganze jetzt weitergehen?

Achja, auf der Nordschleife gilt bei Touristenfahrten die STVZO es Zählt als Einbahn Mautstraße ohne Tempolimit und es gibt Gerichtsurteile, auch bezüglich betriebsmittelverlust verursachter Unfälle) bei denen die Versicherung des verursachers 75% Zahlen musste, dass die Haftpflicht im falle einer klärung der Schuldfrage zu meinen Gunsten zahlen muss steht also ausser Frage.

Edit: Am Motorradreifen sind keine spuren von Betriebsmitteln zu erkennen wobei dieser auf der Sturzflanke ohnehin komplett glatt geschliffen ist durch den Rutscher. Was einen Beweis per Gutachten quasi unmöglich macht?

Gruß Julian

-- Editiert von User am 19. August 2022 15:27

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Julian1584):
Und wie könnte das Ganze jetzt weitergehen?



Ist eine Rechtschutzversicherung vorhanden?


Zitat (von Julian1584):
habe vor 2 Wochen mit dem Motorrad bei einer Touristenfahrt auf der Nürburgring Nordschleife teilgenommen.
:smile:


Zitat (von Julian1584):
das Motorrad eigentlich für ein paar Taler zumindest wieder Rennstreckentauglich machen wollte.


:grins: :grins:

Zitat (von Julian1584):
Heute kam dann der Kostenvoranschlag 15000 Euro, Fahrzeugwert 7000. + Schäden an Schutzkleidung


Solltest du Forderungen an die VS stellen, brauchst du ein Gutachten und keinen KA.


-- Editiert von User am 19. August 2022 16:16

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Julian1584
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Ist eine Rechtschutzversicherung vorhanden?


Aber sicher ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ansonsten wäre mir das Risiko damit auf die Schnautze zu fallen wohl auch zu groß.

Zitat (von charlyt4):
Solltest du Forderungen an die VS stellen, brauchst du ein Gutachten und keinen KA.


Das ist mir Natürlich bewusst. Man kann sich allerdings auch so mit der Versicherung einigen und sich Gutachter etc sparen. Was wohl wiederrum die Chance erhöht, dass die Versicherung das einfach schnell vom Tisch bekommen will und der ganzen Sache eher zustimmt. Wir sprechen hier ja nunmal nicht von einem 60000 Euro Teuren Sportwagen.

Da der Schaden allerdings den Fahrzeugwert weit übersteigt kommt man wohl nicht um ein Gutachten herum, alleine schon um den Wert des Fahrzeugs festzustellen etc.

Der Plan war jetzt erstmal zu warten bis die Versicherung ein Gutachten anfordert oder ein Gutachter stellen will.

Bis dahin wäre es halt Interessant mal abschätzen zu können, wie die Chancen so stehen und ob das Ganze zwangsläufig vor Gericht enden wird.
Es gibt ja schließlich schon ein vergleichbares Urteil welches der Geschädigte gewonnen hat. Also sollte die Versicherung ja eigentlich auch ein Interesse daran haben sich die Gerichtskosten zu sparen.

-- Editiert von User am 20. August 2022 00:42

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat (von Julian1584):
Wird sich die Schuldfrage noch klären lassen?


Schuld wird hier niemand haben. Der Vorausfahrende muss vielmehr aus Betriebsgefahr haften.

Zitat (von Julian1584):
Es gibt ja keinen Wirklichen beweis dass ich auf seinen Betriebsmitteln ausgerutscht bin.


Nach meiner Auffassung reicht hier der Beweis des ersten Anscheins, d.h. die gegnerische Versicherung muss darlegen, warum Du auch ohne das ausgelaufene Betriebsmittel gestürzt wärst.

Einen 100%-igen Schadenersatz bekommst Du aber nur, wenn der Unfall für Dich unvermeidbar war. Das wird schwer zu beweisen sein. Ansonsten wird in solchen Fällen wird die eigene Betriebsgefahr im Regelfall mit 25% angesetzt, so dass das von Dir gefundene Urteil schon passen dürfte.

Zitat (von Julian1584):
Aber sicher ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ansonsten wäre mir das Risiko damit auf die Schnautze zu fallen wohl auch zu groß.


Dann überlasse das Ganze dem Anwalt.

Zitat (von Julian1584):
Da der Schaden allerdings den Fahrzeugwert weit übersteigt kommt man wohl nicht um ein Gutachten herum, alleine schon um den Wert des Fahrzeugs festzustellen etc.


Das sehe ich auch so.

Zitat (von Julian1584):
Der Plan war jetzt erstmal zu warten bis die Versicherung ein Gutachten anfordert oder ein Gutachter stellen will.


Um das Gutachten würde ich mich selbst kümmern.

Zitat (von Julian1584):
Bis dahin wäre es halt Interessant mal abschätzen zu können, wie die Chancen so stehen und ob das Ganze zwangsläufig vor Gericht enden wird.


Das endet nicht zwangsläufig vor Gericht.

Zitat (von Julian1584):
Es gibt ja schließlich schon ein vergleichbares Urteil welches der Geschädigte gewonnen hat. Also sollte die Versicherung ja eigentlich auch ein Interesse daran haben sich die Gerichtskosten zu sparen.


So ist es. Wenn Du jedoch 100% Schadenersatz durchsetzen willst, dann kann das durchaus vor Gericht landen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn Du jedoch 100% Schadenersatz durchsetzen willst, dann kann das durchaus vor Gericht landen.
100% dürfte hier aussichtslos sein.
Für den TS wird mindestens die Betriebsgefahr bleiben. Und die sehe ich hier sogar noch erhöht, weil er sich bewusst auf eine Rennstrecke begeben hat, und dort damit rechnen musste, dass es beispielsweise verunfallte Fahrzeuge gibt.
Vergleichbar ist das mit Unfälle bei Geschwindigkeiten deutlich über Richtgeschwindigkeit, auch da erhöht sich die Betriebsgefahr.

Mein Fazit: Ich sehe eher 50 als 70% (von den 7.xxx natürlich).

Stefan

PS: Infos über den Ausgang würden mich freuen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Julian1584
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Anwalt hat natürlich erstmal mal 100% gefordert, der Herr vom Abschleppdienst meinte 75% und es gibt ja bereits ein Urteil, bei welchem dem Fahrer eine Teilschuld von 25% zugesprochen wurden. Wesshalb ich es wohl auf die 75% anlegen würde.

Anwalt hat nun alles der Versicherung übermittelt Kostenvoranschlag und Rechnungen sowie Bilder der Schutzkleidung.

Allerdings mit der Anmerkung, dass wir wohl mit erheblichen Widerstand seitens der Versicherung rechnen müssten und dass für die Kleidung wohl auch nur ein Zeitwert gezahlt werden würde. Sind immerhin auch 2000 Euro für die Schutzkleidung.

Nach sorgfältigem Studieren des Kostenvoranschlags könnte ich sie wohl für knapp 1500 bis 2000 euro selbst Reparieren. Die größeren teile gibts alle gebraucht für ein Bruchteil und vieles kann man sich sparen.
Muss man sich nochmal genau anschauen und ggf. vermessen lassen was noch geht um ganz sicher zu sein.

Dan hätte ich wenigstens was zum verheizzen für Zukünfte ausflüge auf die Rennstrecke.

Schon ärgerlich hab die Maschine mit viel Herzblut umgebaut und mit einem Rutscher ist alles vorbei.

Melde mich wieder wenn ich mehr weiß.

Gruß


-- Editiert von User am 26. August 2022 23:33

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
könnte ich sie wohl für knapp 1500 bis 2000 euro selbst Reparieren.
Da musst du noch bedenken, dass die Versicherung die Mehrwertsteuer abziehen wird.

Zitat:
Melde mich wieder wenn ich mehr weiß.
Das wäre schön. Uns interessiert immer wie es ausging, und natürlich ob wir richtig lagen mit unseren Einschätzungen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Julian1584
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Versicherung hat sich war etwas Zeit gelassen aber nach der ersten Mahnung des Anwalts den schaden anerkannt und bereits einen Teil für Sachen, welche wir in Rechnung gestellt hatten überwiesen.
(Klamotten Kosten für die Streckensicherung etc).

Auf Anfrage der Versicherung habe ich jetzt einen Gutachter beauftragt Welcher sich die Maschine am Dienstag angeschaut hat.

Bleibt noch abzuwarten ob sie den Schaden zu 100% übernehmen.

Nun würde sich mir noch Frage stellen ob ich anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung hätte.

Das scheint ja eher nicht der Fall zu sein, wenn man neben dem Motorrad noch einen PKW besitzt.

Nun ist das aber so, dass mein Auto und Motorrad beide auf meinen Vater angemeldet sind und ich mir das Auto mit meiner Mutter Teile.

Sprich wenn möglich Fahre ich mit dem Motorrad zur Arbeit, dass das Auto meiner Mutter in der Zeit zur verfügung steht.

Könnte der Umstand, dass wir das Auto gemeinschaftlich nutzen dazu beitragen, dass eben doch ein Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung besteht?

Gruß
Julian

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.635 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen