Schuldfrage, Vorfahrt genommen

27. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Christina Müller
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)
Schuldfrage, Vorfahrt genommen

Hallo,
hätte gerne Meinungen zu folgendem (natürlich fiktiven) Fall.
Person A befindet sich auf der Vorfahrtstraße
ausserhalb geschlossener Ortschaft Geschwindigkeitsbegrenzung 50
Bus missbeachtet Vorfahrt. Person A weicht aus und fährt im Graben neben Bus her. Keine Bremsspur. Busfahrer gibt Schuld zu. Es wird keine Polizei gerufen, da auf den ersten Blick keine großen Beschädigungen zu sehen sind. Busfahrer gibt Adresse u.s.w. falls doch was sein sollte, solle A Rechnung an seine Fa. schicken. Busfahrer setzt seine Fahrt fort. Nachdem Auto aus Graben stellt sich heraus, dass doch erhebliche Bechädigungen sind. Jetzt behauptet das Busunternehmen Person A wäre viel zu schnell unterwegs gewesen und hätte darauf bestanden das keine Polizei gerufen wird, das der Fahrer seine Schuld schon zugegeben hätte wird jetzt auch abgestritten. Die Telefonnummer des Busfahrers will man nicht herausgeben und behauptet jetzt ein Zeuge im Bus könne bezeugen, das A zu schnell war.
Was wäre in einem solchen Fall zu tun ????
Sollte man einen Gutachter zur Unfallstelle bestellen? Könnte der Anhand der Spuren im Graben die Geschwindigkeit festtellen ?
Bremsspuren gibt es ja keine. Lediglich eine Reifenspur im Gras ist zu erkennen.
Schon jetzt herzlichen Dank für die Antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Ist das Kennzeichen des Busses bekannt? Dann sollte man sich an den Zentralruf er Autoversicherer wenden um die Versicherungsdaten in Erfahrung zu bringen und den Unfall bei der gegnerischen Versicherung melden.

Vermutlich wird dann der Vorwurf des zu schnellen Fahrens wiederholt und die Regulierung des Schadens zumindest teilweise abgelehnt. Das ist der Zeitpunkt wann man sich an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt wenden sollte.

Der Beweis des ersten Anscheins spricht gegen den Busfahrer. Aber auf hoher See und vor Gericht...

Sollte den Busfahrer die volle Schuld treffen, dann muss die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten tragen.

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#2
 Von 
Christina Müller
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Freudenfeuer,
danke für die schnelle Antwort.
Das Kennzeichen des Buses ist bekannt, werde wohl nochmal bei dem Busunternehmen anrufen und falls die die Versicherungsdaten nicht rausgeben Ihren Ratschlag befolgen. Heute mittag kommt ein Gutachter um sich die Schäden an dem Fahrzeug anzuschauen. Wäre es von Vorteil diesen an die Unfallstelle zu schicken ??? Somit könnten wir doch schon im Vorfeld beweisen das A nicht viel zu schnell gefahren ist wie jetzt behauptet wird.
Falls die Angelegenheit wirklich erst vor Gericht geregelt wird sind keine Spuren mehr im Gras zu erkennen und es steht Aussage gegen Aussage. Oder sehe ich dies falsch. Sorry hab in solchen Sachen gar keine Erfahrungen.
Gruß Christina

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

So ein Gutachter kostet viel Geld, und ihr bleibt u. U. auf den Kosten sitzen. Ihr müsst auch nicht beweisen, dass Ihr nicht zu schnell gefahren seid, sondern die Gegenseite müsste Euch ggf. beweisen das dem so gewesen ist.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich glaube kaum, dass man aus den Spuren im Gras auf die Geschwindigkeit schließen kann.

Und beim nächsten derartigen Vorfall muss man auch nicht unbedingt die Polizei holen. Es bietet sich aber an, ein kurzes Unfallprotokoll zu verfassen.

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#5
 Von 
Christina Müller
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
den Ratschlag mit dem Unfallprotokol werde ich mir merken. Aber die Schuldfrage war zu dem Zeitpunkt eigentlich klar. Der Busfahrer hat ja eingestanden das er Schuld ist, hierfür gibt es auch einen Zeugen. Der Chef stellt sich jetzt jedoch quer, er behauptet A wäre zu schnell gefahren. Er gibt weder die Telef. Nr. des Busfahrers raus noch die Versicherungsgesellschaft.
Die Aussage, das ein Zeuge im Bus war hat er mittlerweile widerrufen. Alles sehr komisch. Die Versicherunsgesellschaft habe ich durch die Zentrale der Autoversicherer selber erfragt und auch dort schon eine Schadensmeldung gemacht. Die wussten noch nichts von einem Unfall.
Mittlerweile war der Gutachter da, es sieht wohl so aus, dass es auf einen Totalschaden hinausläuft. Unglaublich, da ausser einem beschädigten Rad nichts zu sehen war, erst auf der Grube wurde das ganze Ausmaß der Beschädigungen sichtbar. Ölwanne, Fahrwerk, Achse, Felgen, alles in Mitleidenschaft gezogen worden. Das Auto darf laut Gutachter nicht mehr gefahren werden alles weitere werden wir dann wohl frühestens am Montag erfahren.
Gruß Christina

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Viel wird am Montag nicht passieren. Die Versicherung wird Euch einen Fragebogen zuschicken. Der wird frühestens am Montag, evtl. aber auch erst am Dienstag oder Mittwoch zugehen.

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#7
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Dass der Busfahrer die Vorfahrt missachtet hat wird doch wohl nicht bestritten. Deine Geschwindigkeit dürfte kaum zuverlässig zu ermitteln sein. Ich schätze daher, dass Du da nicht viel zu befürchten hast.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Christina Müller
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
jetziger Stand der Dinge:
Gutachten liegt vor und sieht wie folgt aus:
Reparaturkosten ohne Mwst 2899,40 €
incl. Mwst 3450,29 €
Wiederbeschaffungswert 4100,- €
Restwert incl. Mwst 1500,- €
Reparaturfreigabe ja
130 %

Der SB der gegnerischen Versicherung hat nun angedeutet, Restwert könne auch höher sein sie würden dann gegebenenfalls in verschiedene Restwertbörsen selber noch mal ermitteln. Reparaturbetrag Netto auszahlen ginge nicht.

Dies ist mir neu, ich dachte man könne sich wenn nicht repariert wird auch den Nettobetrag der Reparatur auszahlen lassen.
Oder liege ich da falsch ??
Gruß Christina

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