Schuldfrage - Kann man von einer Teilschuld seinerseits ausgehen?

20. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
forenneuling
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
Schuldfrage - Kann man von einer Teilschuld seinerseits ausgehen?

Hallo zusammen.
Ich habe ein echt kompliziertes Problem, wie ich finde... Vielleicht hat jemand einen Tip fuer mich?
Vor ein paar Tagen ist folgendes passiert. Ich war als Beifahrer mit meinem Freund in einer fremden Stadt unterwegs, wir haben verzweifelt eine bestimmte Strasse gesucht, und mussten oefter mal wenden, alles ordnungsgemaess soweit. Bis wir eben zu besagter Strasse kamen, es ging nur links herum, geradeaus war praktisch Sperrzone, also breit gestrichelt mit Blumenkuebeln. Dort stand ein Auto. Wir also "Richtung links" gefahren, haben aber gemerkt, dass das die falsche Richtung ist. Also hat mein Freund den Rueckwaertsgang eingelegt und ist ein kleines Stueck rueckwaerts gefahren, schon hat es gerumst. Der andere Wagen stand allerdings zu diesem Zeitpunkt auch halb auf der Strasse und halb noch in der Sperrzone, sodass wir davon ausgehen, dass der Wagen zwischenzeitlich "bewegt" wurde, der junge Mann ist also zwischenzeitlich losgefahren. Der ist uebrigens 18 Jahre alt und hat ganz frisch den Fuehrerschein. Er ist auch dementsprechend ausgeflippt und kam schon mit hochgekrempelten Aermeln zum Auto...
Wir haben ihm dann unsere Karte gegeben, tags darauf hat sich dann der Vater gemeldet und hat voll vom Leder gezogen, von wegen, die ganze Stosstange sei abgerissen, 1000-1500 Euro Schaden. Sehr unglaubwuerdig, da es sich in Wirklichkeit nur um eine kleine Delle vorne rechts gehandelt hat... Nun, natuerlich wollen wir uns nicht so abzocken lassen und vermeiden, dass wir mit der Versicherung hochgehen... Allerdings entsprechen meine Angaben der vollsten Wahrheit und seine nicht. Wie sollen wir vorgehen??? Kann man von einer Teilschuld seinerseits ausgehen? Vielen herzlichen Dank fuer alle statements!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Hier hat wohl der Rückwärtsfahrende die Alleinschuld.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Bei einer Rückwärtsfahrt sieht es tatsächlich "düster"aus! Nur weil viell. der "andere" auch eine Ortsveränderung vollführt hat, dürfte man ihm keine Teilschuld zuschieben (können).
Was natürlich stutzig macht, sind die unterschiedlichen Schadensauffassungen!
Die Versicherung wird sich auf alle Fälle dafür interessieren, aber die Schuldfrage sollte davon nicht betroffen sein.

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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