Schuldfrage Kollision Radfahrer PKW

7. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
cawero2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Schuldfrage Kollision Radfahrer PKW

Hallo,

angenommen ein Radfahrer bewegt sich innerorts auf einer schmalen Seitenstraße (Radweg und sonst nur für PKW, die dort ihre Kleingärten haben zu befahren). Er fährt auf der rechten Seite der Fahrbahn ca. 80cm entfernt vom rechten Fahrbahnrand. Nachdem der Radfahrer kurz nach unten geschaut hatte, kollidierte er bereits mit einem entgegen kommenden PKW. Die Fahrerin sagte nach dem Unfall, sie habe den Radfahrer aufgrund der tiefstehenden Sonne nicht gesehen. Sie hat weder gebremst noch gelenkt. Die Straße ist an dieser Stelle so breit wie ca. 1 Auto und nochmal 1,50m.
Die Polizei nahm den Unfall auf, notierte sich aber nur den Sachschaden am Auto (Spiegel kaputt, Kratzer) und nicht die Sach- und Personenschäden des Radfahrers (Schäden an Kleidung, Rad, Rucksack, Schürfwunden, Prellungen) und gab dem Radfahrer die 100%ige Alleinschuld, da er angeblich gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hätte.
Meines Erachtens kann doch bei einem Unfall, bei dem ein Radfahrer und ein Auto aneinander vorbei fahren wollen und sich dabei berühren niemals nur einer der Verkehrsteilnehmer (zumal der Schwächere) allein Schuld sein.
Ich wäre dankbar für eine Einschätzung des Falls!

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7 Antworten
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#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

die Geschichte hat Lücken. Wenn der Autofahrer durch die Sonne so geblendet wurde, dass er die "Fahrbahn" nicht erkennen konnte (zumal in einer verkehrsberuhigten Situation, wo Autos maximal geduldet werden), hätter er nicht fahren dürfen. Statt eines Radfahrers hätten es ja auch spielende Kinder oder eine Mutter mit Kinderwagen sein können.

Da der Radfahrer in entgegengesetzte Richtung gefahren ist, konnte er also nicht von der Sonne geblendet werden (jedenfalls nicht in unserem Sonnensystem). Da aufgrund der Beschreibung und den beschriebenen Verletzungen/Schäden der Autofahrer wohl nicht allzu schnell unterwegs sein konnte, hat er wohl nicht nur "kurz nach unten gesehen".

Wo sind die beiden Teilnehmer denn zusammengestoßen? Was ist am Auto genau kaputt?


Bei 150cm cm Platz neben dem Auto wird's zwar eng, aber man kommt da grundsätzlich schon aneinander vorbei.

Bitte also spezifizieren?

- ist das Auto gefahren? Wie schnell?
- welche Schäden sind am Auto und wo erfolgte der Aufprall?
- warum und wie lange hat der Radfahrer nach unten gesehen?
- warum hat er das entgegenkommende Fahrzeug nicht bemerkt?

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#2
 Von 
cawero2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke schonmal für die Antwort.
Zu den Fragen:
Das Auto ist gefahren. Wie schnell ist nicht zu sagen. Der Unfall passierte kurz vor einer Kurve, sodass das Auto wohl eher langsam unterwegs war. Der Radfahrer kollidierte mit dem linken Außenspiegel des PKW (Lenker des Rads + Außenspiegel) und schrammte dann noch ein Stück an der linken Fahrzeugseite entlang. Der Spiegel ist daher kaputt und an der Seite des Autos sind Kratzer.
Das Auto kam für den Radfahrer möglicherweise deshalb etwas überraschend, da es gerade aus der Kurve kam und diese wohl auch etwas geschnitten hat. Ganz klar hat der Radfahrer auch nicht richtig gehandelt, da er durch das nach unten schauen für 2-3 Sekunden nicht aufmerksam war. Er schaute nach unten, um den Weg nach Scherben abzusuchen, die auf dieser Strecke oft zu finden sind.

Stimmt, man kommt an dieser Stelle prinzipiell aneinander vorbei, aber nicht ohne sinnvollen Sicherheitsabstand. Eigentlich hätte der Radfahrer absteigen/ausweichen und das Auto anhalten müssen...

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

okay, dann versuch ich mich mal an einer Einschätzung:

quote:
Die Polizei nahm den Unfall auf, notierte sich aber nur den Sachschaden am Auto (Spiegel kaputt, Kratzer) und nicht die Sach- und Personenschäden des Radfahrers (Schäden an Kleidung, Rad, Rucksack, Schürfwunden, Prellungen) und gab dem Radfahrer die 100%ige Alleinschuld, da er angeblich gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hätte.


ist natürlich Blödsinn, wenn die Straße nur Auto+1,50m breit ist und der Radfahrer offensichtlich am Auto vorbeikam (linke Seite beschädigt), kann er ja nicht gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen haben.

Wenn das Auto wirklich gefahren ist, würde ich beim Autofahrer mindestens 75% Schuld sehen; bei der (hoffentlich aufgenommenen) Aussage, dass er wegen der Sonne nichts gesehen hat und trotzdem fuhr, bei 100%.

Und wenn es tatsächlich ein offizieller Radweg ist, ggf. mit Sondernutzung durch Anwohner, ist der Autofahrer auch zu 100% schuld.


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#4
 Von 
cawero2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die erste Einschätzung!

Die Aussage, dass die Fahrerin des PKW aufgrund der Sonne nichts gesehen hat, wurde wahrscheinlich nicht aufgenommen. Das hatte sie direkt nach dem Unfall geäußert, bevor die Polizei kam. Ich schätze mal, sie war nicht so dumm, das dann auch der Polizei zu sagen.
Es handelt sich laut Beschilderung bei der Straße tatsächlich um einen geteilten Rad-und Fußweg mit dem Zusatzschild "PKW bis Parkplatz frei".
Jedenfalls hat der Radfahrer laut Polizei nun 100% Schuld und ohne Rechtschutzversicherung wird man daran wohl auch nichts ändern können, auch wenn diese Einschätzung absolut falsch ist.
Das ist echt frustrierend.

Hat jemand Ahnung was ein Antwalt mit allem Drum und Dran kosten würde, wenn man gegen diese Entscheidung was machen will?

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#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

hast Du eine Unfallversicherung bzw. Haftpflicht? Falls ja: melde dieser das und verweise auf den Unfallhergang; soll sich die Rechtsabteilung der Versicherung mit der der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen.

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#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

btw: Die Polizei kann den Unfallhergang aufnehmen, aber nicht entscheiden, wer schuld hat. Dafür gibt's hierzulande zum Glück noch Gerichte...

Du kannst den Unfall auch der gegnerischen Versicherung melden - auch wenn die vermutlich weniger kooperativ sein wird.

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#7
 Von 
cawero2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Tipps!
Unserer Privathaftpflicht hab ich den Fall gemeldet. Mal sehen, was die dazu sagen.
Die Versicherungsdaten des Fahrzeughalters weiß ich noch nicht, weil der mit den Daten nicht rausrücken wollte.

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