Schuldfrage???

31. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Michele
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldfrage???

hallo, hatte heute einen unfall kann mir einer sagen wer schuld ist?
ich wollte von der rechten fahrbahnseite parkend auf die strasse einfahren ( 2 spuren ) als ich etwas in die strasse einfuhr es wahr frei, da sah ich auf einmal ein auto mit hohem tempo heranfahren, ich blieb stehen um den wagen links an mir vorbeifahren zu lassen, der aber wollte anscheinend hinter mir rechts vorbei und sah das ich stehen blieb, wollte dann wieder links vorbei und fuhr mir dann hinten links in den reifen. meines erachtens hatte der wagen bestimmt 70 km oder mehr drauf, es war auch gut 70 meter einzusehen. mein zeuge hat das selbe gesehen. ich bin komplett gestanden als mir der andere pkw hineinfuhr.
bitte um hilfe...

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Wenn Du beweisen kannst, dass er zu schnell war, bekommt er wahrscheinlich eine Teilschuld. Wenn nicht, dann bekommst Du die alleinige Schuld. Eine Zeugenaussage zur Schätzung der Geschwindigkeit reicht da aber normalerweise nicht.

Die Missachtung der Vorfahrt ist aber auch höher zu bewerten als die Geschwindigkeitsübertretung.

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#2
 Von 
Michele
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

jo danke erstmal, aber schuld kann ich doch nicht sein, ich bin gestanden zwar etwas in der strasse aber gestanden. soweit ich gehört habe ist doch der schuld der auffährt? ( mann muss zu jeder zeit bremsbereit sein) also kenn mich echt nicht mehr aus. bitte um antworten

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Du hast die Vorfahrt missachtet. Das ist schon ein sehr gravierender Verstoß und natürlich sehr entscheidend für die Schuldfrage. Selbst, wenn man einem vorausfahrenden Fahrzeug auffährt ist nur meistens der Auffahrende Schuld.

Eine Teilschuld bekommt der andere nur dann, wenn er trotz Deiner Missachtung der Vorfahrt rechtzeitig hätte bremsen können.

Wie die Schuldfrage genau verteilt wird, ist auch davon abhängig, wer was beweisen kann.

Klar und offensichtlich ist dabei, dass Du die Vorfahrt missachtet hast. Alles andere ist schon ziemlich unklar und hängt sicher von den örtlichen Gegebenheiten, Zeugenaussagen und deren Glaubwürdigkeit ab. Auch wie die Fahrzeuge bei dem Unfall genau zueinander gestanden haben, spielt sicher ein Rolle. Bremsspuren wären natürlich auch hilfreich.

Diesen Fall hier im Forum ohne Unfallskizze und Fotos zu beurteilen, ist recht schwierig.

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#4
 Von 
Michele
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

also leider kann ich hier nichts aufzeichnen, aber nochmal genau erklärt, ich stand am rechten fahrbahnrand und bin ca 1-2 meter in die strasse eingefahren, dort dann stehen geblieben weil der andere kam, er hatte genug platz um links an mir vorbei zu fahren, und war viel zu schnell dran, ich habe seine bremsspuren fotografiert, er hat erst auf die letzten meter gebremst. wie wäre es denn wenn ich zwar in der strasse stehend, parken würde und der fährt mir rein? oder es könnte mir ja auch der motor abgestorben sein? vielen dank ´für ihre hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Grundsätzlich muss jeder Verkehrsteilnehmer so fahren, dass er innerhalb seiner Sichtweite zum Halten kommt und auch dann rechtzeitig bremsen kann, wenn der Vordermann eine Vollbremsung hinlegt.

Man muss aber nicht so fahren, dass man vor einem plötzlich von der Seite auftauchenden anhalten kann.

Wenn zu dem Zeitpunkt, an dem Du in die Straße eingefahren bist bzw. wieder gehalten hast, der andere noch so weit entfernt war, dass er eigentlich noch hätte bremsen können, dann hat er Schuld.

Bei der bisherigen Schilderung und auch bei den Bremsspuren ist die Beweislage aber sehr schlecht für Dich. Letztendlich zählt nur das, was auch bewiesen werden kann.

Klar ist, dass Du in die Straße eingefahren bist. Mit den Bremsspuren kann der Zeitpunkt der Bremsung und auch die ungefähre Geschwindigkeit ermittelt werden. Nach dem ersten Augenschein auf Basis Deiner bisherigen Schilderungen ergibt sich daraus eine Vorfahrtsmissachtung durch Dich. Dass der andere Fahrer eine Vollbremsung gemacht hat, statt auszuweichen, wird ihm im Regelfall nicht negativ ausgelegt.

Nicht beweisen kannst Du jedoch, dass der andere schon viel eher hätte bremsen können. Diese Beweisführung ist aber notwendig, um ihm einen Großteil der Schuld zu geben.

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#6
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Entscheident ist in erster Linie nicht wer was beweisen kann, sondern wer was beweisen muss.

Wenn Ihr Auto bei der Kollision stand, spricht mE der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Sie überholenden bzw. vorbeifahrenden Fahrers.

Der andere müsste also ihr Verschulden beweisen und nicht umgekehrt.

Dabei dürfte auch hilfreich sein, daß Sie einen Zeugen im Wagen hatten.

Ob man hier allerdings von einem Alleinverschulden ausgehen kann, ist fraglich. Es wird sicherlich auf eine Teilschuld (20-40 %) Ihrerseits hinauslaufen.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

@yeti
Das sehe ich völlig anders.

Dass das Auto stand, beweist in der geschilderten Situation nichts. Wichtig ist nicht, dass das Auto gestanden hat, als es zur Kollision kam, sondern wie lange es schon gestanden hat.
Da spricht der erste Anschein aus meiner Sicht leider gegen Michele.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

@ hh :

Wenn es immer eindeutig wäre, verlören Anwälte vollendes ihre Existenzberechtigung ;-) - letztendlich wird wohl eh ein Richter darüber entscheiden. (Falls sich die Versicherungen nicht einig werden...)

Meine Meinung:
Immerhin stand Michelle in Fahrtrichtung. Ob der Blinker betätigt wurde, wird nicht erwähnt. Der "Auffahrende" konnte die Absicht in den Verkehr zu fahren erkennen.

Hätte er/sie sich genau so vorsichtig und defensiv verhalten wie M., hätte der Unfall wohl vermieden werden können.

Die Tatsache das M. stand, ist wohl unbestritten. Das der andere in M´s Auto hineinfuhr ist ebenfalls unbestritten.

Das spricht mE für ein Verschulden des anderen Fahrers.

Er hätte rechtzeitig bremsen oder ausweichen können. Wenn er aber bremst und in ein stehendes Hindernis rutscht, hat er was falsch gemacht. Sicherlich wird auch M. eine Teilschuld bekommen. Zumindest die Betriebsgefahr ihres PKW wird sie sich anrechnen lassen müssen.

Aber mal abwarten, vielleicht postet Michele ja in ein paar Wochen mal was rausgekommen ist.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
m.o.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Meiner Meinung nach liegt hier kein Vorfahrtsverstoß i.S. § 8 StVO vor sondern ein Verstoß gegen § 10 StVO , Anfahren vom Fahrbahnrand.
Dort heißt es "Wer ... vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."

Laut herrschender Meinung ist das Anfahren erst dann abgeschlossen, wenn sich das anfahrende Fahrzeug vollständig in den fließenden Verkehr integriert hat, also sich in puncto Fahrtrichtung, Fahrstreifenbenutzung und Geschwindigkeit überwiegend angepasst hat und den übrigen Fließverkehr nicht mehr behindert.

Ein nach 1 bis 2 Metern nach dem Anfahrvorgang auf der Fahrbahn haltendes bzw. wartendes Fahrzeug, wie in Micheles Fall, könnte mE also noch als anfahrendes Fahrzeug gewertet werden und somit trägt der Fahrzeugführer die Sorgfaltspflicht aus § 10 StVO .

Meiner Meinung nach wird Michele da wohl nicht drum rum komme, auch wenn der andere Autofahrer zu schnell unterwegs war.

Gruß
m.o.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Michele
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für eure super antworten, ich werde euch natürlich mitteilen wie alls ausgegangen ist. ich hoffe natürlich gut für mich.
Ps: der andere wagen hatte gut 100 meter sicht und hätte bei richtigem verhalten und geschwindigkeit 3 mal zum stehen kommen können.

gruss michele

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