Schuldfrage nicht geklärt - Nachträglich abklären?

22. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jamila2009
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Schuldfrage nicht geklärt - Nachträglich abklären?

Mein Sohn wurde am 19.04.11 von einem Auto angefahren, als er aus dem Auto seiner Jugendamtsbetreuerin ausgestiegen ist und dabei schwer verletzt wurde. Gegenüber der Polizei machte die Jugendamtsbetreuerin folgende Aussage "dass er ohne nach rechts und links zu gucken über die Strasse gelaufen wäre und dort von dem überholenden Fahrzeug erfasst wurde".

Diese von ihr getätigte Aussage bestritt die Jugendamtsbetreuerin monatelang vor meinem Sohn gegenüber der Polizei gemacht zu haben. Aufgrund dieser Zeugenaussage verglichen sich mein Sohn und die Partei des Unfallverursachers im Februar 2012 vor Gericht und mein Sohn liess sich auf einen Vergleich ein, an den Unfallverursacher 1500 Euro zu zahlen, damit sein Auto repariert werden konnte.

Besteht im Nachinein die Möglichkeit strafrechtlich etwas zu unternehmen, da die Jugendamtsbetreuerin monatelang bestritten hat, ihre Aussage vor der Polizei so getätigt zu haben? Wenn ja (was uns sehr glücklich machen würde), wie wäre das Prozedere dazu?

Vielen Dank.

Jamila


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Wollt ihr gegen die Frau vorgehen, weil sie

a) etwas falsches bezeugt haben soll (Unfallhergang)

oder

b) sie gegenüber dem Sohn bestritten hat, dass sie eine Aussage gemacht hat (die aber der Wahrheit entsprach)?

Bei letzterem sehe ich keine Chance; sie darf Deinem Sohn straflos frech ins Gesicht lügen, das ist nicht strafbar.

Ersteres wäre schwer zu beweisen, oder?

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#2
 Von 
Jamila2009
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Zeugenaussage die sie bei der Polizei gemacht hat, wurde ja unter dem Aktenzeichen des Unfallhergangs beim Verkehrkommissariat abgelegt. Das wäre zu beweisen, dass sie gegenüber der Polizei diese Aussage gemacht hat.

Kann man die Frau noch einmal vorladen lassen, damit sie eine korrekte Zeugenaussage macht oder ist das jeder Zug bereits "abgefahren"?

Natürlich hat sie meinen Sohn anlügen können indem sie gegenüber ihm behauptete, sie hätte diese Zeugenaussage nicht gemacht, aber ich glaube nicht daran, dass dies eine Lüge von ihr war. Eher hat sie durch den Unfall unter Schock gestanden und nach dem Unfall eine falsche Zeugenaussage gemacht und genau da würden wir jetzt gerne einhaken, wenn eine Möglichkeit besteht.


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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

IST denn Dein Sohn nun ohne zu gucken rübergerannt oder nicht?

Und FALLS NICHT: Warum habt ihr Euch auf einen Vergleich eingelassen? Eine falsche Zeugenaussage ist doch kein Grund, kampflos auf sein Recht zu verzichten; insbesondere wenn die Zeugin signalisiert, dass sie die Aussage nicht aufrecht erhalten mag.

Bei strittigem Unfallhergang wirds nach 1,5 Jahren ja eher schwierig, das aufzuarbeiten.

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#4
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Ich verstehe ohnehin nicht so ganz, was Ihr Ziel ist. Insoweit: WAS wollen Sie überhaupt und gegen WEN wollen Sie ggf. vorgehen?

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#5
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
Diese von ihr getätigte Aussage bestritt die Jugendamtsbetreuerin monatelang vor meinem Sohn gegenüber der Polizei gemacht zu haben.

Hätte man das nicht frühzeitig durch Einsichtnahme in die Ermittlungsakte aufklären können?

quote:
Aufgrund dieser Zeugenaussage verglichen sich mein Sohn und die Partei des Unfallverursachers im Februar 2012 vor Gericht

Eben. Damit ist der Fall abgeschlossen.

quote:
Besteht im Nachinein die Möglichkeit strafrechtlich etwas zu unternehmen, da die Jugendamtsbetreuerin monatelang bestritten hat, ihre Aussage vor der Polizei so getätigt zu haben?

Nein.

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#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
Die Zeugenaussage die sie bei der Polizei gemacht hat, wurde ja unter dem Aktenzeichen des Unfallhergangs beim Verkehrkommissariat abgelegt. Das wäre zu beweisen, dass sie gegenüber der Polizei diese Aussage gemacht hat.


Klar. Das beweist aber nicht, dass die Aussage falsch wäre.



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