Hallo,
als ich mit meinem Fahrzeug auf einer einspurigen Strasse gefahren bin und dann rechts auf der Parkspur parken wollte wurde ich von einem Rollerfahrer rechts überholt und es kam zur Kollision. Hinter mir ist ein Fahrzeug gefahren dass sofort angehalten ist. Der Rollerfahrer wollte zunächst weiterfahren, ohne meinen Namen und des Zeugen zu notieren. Als er bemerkt hat dass seine Hose leicht gerissen war wollte er nur die Hose bezahlt haben. Ich hab mich darauf eingelassen und wollte selbst keine Polizei, da mein Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt kein Tüv hatte. Nach 2 Tagen schickte mir der Rollerfahrer eine Rechnung in Höhe von 250 €, worauf ich meine KFZ-haftpflichtversicherung benachrichtigt habe. Der Rollerfahrer hat diesen Unfall so beschrieben als würde ich die Spur wechseln. Dann hat die Versicherung den Zeugen (Fahrzeug dass hinter mir fuhr) angeschrieben, der dann auf der Skizze auch so gezeichnet hat als würde ich einen Spurwechsel tätigen. Das stimmt jedoch nicht. Jedoch hat die versicherung den Schaden des Rollerfahrers geregelt. Nach einem Telefonat mit der Polizei wurde mir mitgeteilt dass eine Spurwechsel auf dieser Strasse nicht möglich sei und dass ich keine Schuld haben sollte. Diesen Unfall hat der Rollerfahrer bei der Polizei gemeldet, ich hab auch einer Aussage gemacht, aber ich hab noch keine Antwort bekommen.
Wie kann ich jetzt dagegen vorgehen?
Kann ich die Zeugen dazu bringen die Aussage genauer zu beschreiben?
Mit freundlichen Grüssen
A. Kalkowski
Schuldzuweisung wegen falscher Zeugenaussage
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Sehr geehrter Herr Kalkowski,
grundsätzlich sind die Haftpflichtversicherer nach den Allg. Versicherungsbedingungen berechtigt, den Schaden in eigener Zuständigkeit zu regulieren.
Eine detailierte Zeugenaussage läßt sich auch nicht ohne weiteres erzwingen.
Eine Möglichkeit bestünde sicherlich darin, wenn Sie einen eigenen Schaden an Ihrem PKW vom Gegner einfordern würden, zur Not in einem Gerichtsverfahren. In einem solchen könnten Sie den Zeugen auch selbst befragen und ihm die Unfallskizze der Polizei vorhalten.
Allerdings könnte ich Ihnen eine solche Vorgehensweise angesichts der Umstände nur bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung wirklich empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
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