Schulkind angefahren

10. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Schulkind angefahren

Kurze Frage:

Wenn ein Schulbus mit Warnblinkanlage an der Haltestelle steht (keine Parlbucht, sondern auf der Straße) und ein entgegenkommendes Fahrzeug erfasst einen Schüler, der hinter dem Schulbus über die Straße rennt (!) hat der Fahrzeugführer IMMER (?) Schuld ? Oder nur dann, wenn Zeugenaussagen vorliegen, daß er nich Schrittgeschwindigkeit fuhr ?

Kind lief gegen das Auto in Höhe des linken Aussenspiegels.

Gruß

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wie alt war denn der Schüler?

Die Geschwindigkeit kann auch durch andere Beweismittel nachgewiesen werden. Der erste Anscheins dürfte dabei für eine höhere Geschwindigkeit sprechen.

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#2
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Ähm ist das nicht geändert worden und der Fahrer muss generell anhalten?

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#3
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Schüler war 7 Jahre alt

@ mam.dost

Das war ein typischer hinter dem Bus hervorrenn-Unfall, ich weiß ja nicht, ob Du selber Kinder hast, aber denen kannst Du das 10x sagen und die machen es 100x richtig, aber in dem einen Moment da denken die halt nix.

@ hh

Der genaue Hergang hat die Polizei eigentlich gar nicht so interessiert, ich wurde nur gefragt, ob das Kind gerannt oder gegeangen ist, dann konnte ich gehen.

Gruß



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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Mit einem Alter unter 10 Jahren hat der Schüler in so einem Fall grundsätzlich keine Schuld (§ 828 Abs. 2 BGB ).

Das heißt aber nicht im Umkehrschluss, dass Du die Alleinschuld hast. Du kannst allerdings keine Ansprüche gegen den Schüler geltend machen.

Ist das Kind ernsthaft verletzt worden?

Inwieweit der Schüler einen Schadenersatzanspruch gegen Dich hat, hängt von den genauen Umständen ab. Schadenersatzansprüche gegen Dich sind jedoch nur dann vollständig zu verneien, wenn Du nachweisen kannst, dass der Unfall für Dich unvermeidbar war. Das dürfte aber in diesem Fall sehr schwierig sein.

Die Verhängung eines Bußgeldes erwarte ich allerdings nicht, da in diesem Fall die Polizei Dir ein Fehlverhalten nachweisen müsste.

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich bin nicht der Unfallfahrer, ich stand hinter dem Bus, also der Schüler rannte zw. mir und dem Bus auf die Fahrbahn.

Ich bin mir auch sicher, das der Unfallfahrer nicht Schrittgeschwindigkeit fuhr, sondern ca. 30 (war auch Zone 30).

Mich hat die Polizei aber eben nicht gefragt, wie schnell der Fahrer fuhr, sondern nur, ob das Kind gerannt sei.

Wobei der Fahrer ganz schön geschockt war, ein zusätzliches Bussgeld braucht der glaube ich nicht mehr....

Gruß

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#7
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Muss man denn auf der Gegenspur tatsächlich Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn ein Bus mit Blinkern hält? Ich wußte das bisher nicht.

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

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#8
 Von 
bezzi
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 35x hilfreich)

Ja.

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

@ klagdichreich

Wenn ein Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an der haltestelle hält, darfst Du nur im Schrittempo und mit größtmöglicher sorgfalt den Bus passieren.

Gruß


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#10
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Was ist denn dein Problem? Bist du als Erwachsener auf die Welt gekommen oder hast immer alles gemacht, wozu dich deine Eltern ermahnt haben?

Aber ich glaube, du willst nur provozieren und hast Spaß an empörten Reaktionen. Naja, wenn du sonst keine Freude im Leben hast, sei es dir gegönnt.

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#12
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

wenn du dir die Mühe gemacht und ein paar Posts von mir gelesen hättest, wüsstest du, dass ich beileibe nicht der Ansicht bin, Kinder dürfen immer und überall alles.

Menschen, egal welchen Alters, verhalten sich oft nicht rational, sondern geben ihren Impulsen nach. So wie du deinem Impuls zum Pöbeln nachgibst :)

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#14
 Von 
guest123-304
Status:
Praktikant
(828 Beiträge, 288x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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