Sein Kostenvoranschlag riecht nach abzocke

4. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.10.2010 13:31:15
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Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Sein Kostenvoranschlag riecht nach abzocke

Hallo liebe Leser/in

bin neu hier...

Also ich stecke ziehmlich in der *****. Am Montag bin ich zum ersten mal allein mit mein Dads Auto ein Audi A4 B5 gehfahren. Habe auch mein Führerschein erst seit den 25.08.2008.
Beim ausparken am Parkplatz habe ich ein alten Lacia Zeta an der rechten Seite der Stoßstange angerempelt. Ich hatte so angst das mein Vater mich köpft da ich ja wiegesagt zum erstam mal alleine mit sein Auto gefahren bin und keinerlei Erfahrung hatte. Ich wartete 15-20min am Unfallort. Dann bin ich aus angst das mein Vater mich köpft und nie wieder sein Auto mir gibt weggefahren,mit schlechten Gewissen. Am abend war auch schon die Polizei vor der Haustüre. Ich habe alles gestanden und bereue es das ich sowas gemacht habe! Ich stehe gerade für den Fahrerflucht! die Polzei hat dann auch gleich beweisfotos an mein Vaters Auto geschossen. Da sind aber nur Kratzer und keine Dellen oder sonst was. Anschließend sind sie zum Geschädigten gefahren...
Am nächsten Tag ging ich zur Polizei und holte mir die Adresse von den Geschädigten, da ich mich entschuldigen wollte. Auf den Zettel stand auch der Sachschaden den ich bei den Lancia Zeta verursachte. Der betrug 350 Euro. Darauf bin ich zu den Geschädigten gefahren und habe mich entschuldigt und wollte das mit ihn privat regeln ohne Versicherung.
Er war damit einverstanden und sagt mir, ich solle doch morgen nochmal bei ihm vorbeikommen. Am nächsten Tag zeigte er mir sein Kostenvoranschlag (kein Gutachten) wo er bei seiner Werkstatt oder des seines Bekannnten/Freunde machen lies. Da stand 1064 Euro!!! ich habe es erst nicht geglaubt. und glaube es immer noch nicht. Ich habe das doffe Gefühl das er sich an meine Fehler bereichern will! Weil er erstens keine kopie von der Rechung mir machen wolle und zweitens auch nicht in eine anderen Werkstatt die Kostenvoranschläge machen wolle. Er meinte dann nur das wir gemeinsam am Freitag also morgen zur Polizei gehen und dennen dann sagen das wir es unter uns geklärt haben und das ich ihm 350 Euro gezahlt habe! Aber unterm Tisch sind es ja 1064 Euro! Ich fühle mich jetzt über Ohr gezocken und habe aber noch nicht gezahlt. Was soll ich jetzt machen??? Ich bin Schüler und habe erst mein Führerschein seit eine Woche . Ich weis das ich aus einen Mückenstich ein Vulkankrater gemacht habe und ich bereue es auch! Jetzt sitze ich in der Patsche bitte um Rat!! Was soll ich machen ich will seine 1064 euro nicht zahlen weil ich genau weis das er es bei seinen Kollegen in der Werkstatt hatte machen lassen und es mir viel teuerer gemacht hat. Aber ich werde den Schaden auf jedenfall zahlen soviel steht fest aber zu einen fairen Preis wo man sich nicht bereichert. bitte um rat


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30 Antworten
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#1
 Von 
guest-12319.10.2010 13:31:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

hab noch was hinzu zufügen....

vom einem Rechtsanwalt habe ich erfahren das der Geschädigte 3 Kostenvoranschläge mir präsentieren muss und ich den günstigsten heraussuche stimmt das?

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#2
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Du solltest den Schaden unbedingt über die Versicherung laufen lassen. Die sollten auch ungerechtfertigte Ansprüch abwehren.
Wird der Schaden nicht repariert, diese Möglichkeit besteht durchaus, dann erhält der Geschädigte halt nur den Betrag ohne Mehrwertsteuer.
Den Schaden kann Dein Vatter immer noch nachträglich von der Versicherung zurückkaufen ohne Nachteile zu haben.

Zur Fahrerflucht sieht es leider blöd für Dich aus. Auch wenn Du 20 Minuten gewartet hast, hättest Du dann umgehend zur Polizei fahren müssen.

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
om einem Rechtsanwalt habe ich erfahren das der Geschädigte 3 Kostenvoranschläge mir präsentieren muss und ich den günstigsten heraussuche stimmt das? [/quote/Nein.

Auch die Antwort von interessierter Laie ist leider falsch. Aufgrund der Fahrerflucht würde die Versicherung bis zu 2500€ Regress nehmen. Ein Rückkauf des Schadens ist daher nicht möglich. Das heißt sobald die Versicherung den Schaden reguliert hat geht der Schadenfreiheitsrabatt flöten obwohl der Schaden nachträglich bis zu 2500€ doch selbst zu zahlen ist.

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#4
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Freudenfeuer, auch wenn nicht der Versicherungsnehmer die Fahrerflucht begangen hat?

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Auch dann. Der Regress richtet sich gegen den Fahrer. Den Verlust im Schadenfreiheitsrabatt erleidet der Halter bzw. Versicherungsnehmer. Er kann sich dann wiederum an den Fahrer halten um seinen dadurch entstandenen Schaden reguliert zu bekommen. Ob das der Vater mit dem Sohne (oder auch der Tochter) macht ist eine andere Frage.

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#6
 Von 
guest-12319.10.2010 13:31:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

So ich nochmal...

ja, erstmal danke für die schnelle kommentierung. Aber könnt ihr mir sagen wie ich jetzt handeln soll? weil morgen geh ich ja aufs Revier. Soll ich das dennen sagen mit der 1064€ Rechnung und das er mir keine kopie machen will e.t.c. ???? wie soll ich jetzt handeln?? Danke im schon mal vorraus

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#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Du brauchst nicht zur Polizei gehen und mußt auch keine weitere Aussage machen. Vermutlich wäre es auch besser gewesen wenn Du und auch Dein Vater von Anfang an keine Angeben gemacht hätten. Alles was Du sagst kann gegen Dich verwendet werden.

Ob der Kostenvoranschlag korrekt ist kann hier im Forum niemand beurteilen. Wenn aber Fahrzeugteile neu lackiert werden müssen sind 1000€ schnell weg.

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#8
 Von 
guest-12319.10.2010 13:31:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, natürlich kann es hier niemand beurteilen.
Aber ist es den nicht seltsam das er mir keine Kopie von der Rechnung machen will und sich auch weigert in einer anderen Werkstatt den Kostenvoranschlag zu machen?

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#9
 Von 
guest-12319.10.2010 13:31:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich weis nicht..ein alten Lacia Zeta hintere Stoßstange kostet ab 180euro hab ich geschaut..+lackieren+einbau da kommen doch keine 1064 zusammen oder? Ich dachte immer man muss den Schaden zahlen? der will aber gleich ne kommplette Stoßstange und da waren davor schon dellen von anderen drinne. Muss ich trotzdem die ganze Stoßstange bezahlen oder nur den Schaden an der Stoßstange?
Weil ich weis genau das er seine Stoßstange nicht reparieren lässt, sondern abkassieren will.

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#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
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Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Rechnungskopie muß er erst vorlegen wenn auch repariert wurde und er diese Kosten erstattet haben möchte. Eine Abrechnung auf Basis nennt sich fiktive Abrechnung. Dann ist der Preis des KV ohne Mehrwertsteuer zu erstatten. Den Kostenvoranschlag müsste er Dir oder der Versicherung aber schon vorlegen.

Der geschädigte kann seine Werkstatt frei wählen und muß nicht noch eine andere Werkstatt aufsuchen.

Vorschäden wären abzuziehen. Dafür bedarf es aber eines Gutachtens welches auch locker nochmal 500€ kosten kann. Wer die zahlen müsste kannst Du Dir vermutlich denken.

Wäre die Unfallflucht nicht wäre es in der Tat besser die Sache an die Versicherung abzugeben so wie es interessierter Laie vorgeschlagen hatte.

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#11
 Von 
guest-12319.10.2010 13:31:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal danke Freudenfeuer für dein aktiven Einsatz..

ja aber findes du es den auch nicht ein bischen komisch das ganze?

Ja ich weis, ein gutachter ist nicht gerade billig.

Sollte ich ein Anwalt einschalten?

Ich weis hätte ich kein Fahrerflucht gemacht dann hätte ich jetzt auch nicht so viele Probleme.

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#12
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Ein Anwalt könnte, muß aber nicht hilfreich sein. Zumindest könnte er Akteneinsicht nehmen.

Eine wesentliche Frage ist, was Du bereits ausgesagt hast. Hättest Du den Unfall nicht bemerkt / bemerken müssen oder können, dann wäre die Unfallflucht vom Eis. Das heißt sie könnte strafrechtlich nicht verfolgt werden und der Regreß der Versicherung wäre auch nicht mehr zu befürchten. Allerdings vermute ich, dass Du mit Deinen bisherigen Aussagen und Entschuldigungen Dir diesen Weg bereits verbaut hast. Wirklich beurteilen könnte das aber nur ein Anwalt nach Akteneinsicht.

Dem Geschädigten kann ich kein unredliches Verhalten unterstellen. Er wurde geschädigt und hat sich einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. So what? Ob dieser KV ein Freundschaftsdienst war kann ich nicht beurteilen. Du müsstest diesen Vorwurf schon beweisen können. Ich denke aber, dass Dir das nicht gelingen wird.

Ein einziger möglicher Ansatzpunkt wäre die Anrechnung etwaiger Vorschäden. Gibt es Fotos aus denen derartige Schäden ersichtlich sind?

Liegt Dir der KV vor? Wenn ja, aus welchen Positionen setzt er sich zusammen?

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#13
 Von 
guest-12319.10.2010 13:31:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo die Polzei bei mir war, habe ich schon alles zugegeben, dass ich es war und e.t.c..
Heute hab ich ein Termin bei der Polizei um 13Uhr. Also ich weis ja das ich sein Schaden bezahlen muss, ganz klar.Ich hatte die Rechnung vorliegen, wo ich bei den Geschädigten war.
Mein Vater war auch dabei. Das komische an der Rechnung ist wiegesagt, er will keine Kopie machen.Von welcher Werkstatt es war stand auch nicht drauf. Sondern eine auflistung seines kompletten Autokomponenten und am Ende der Rechnung die Summe für die Stoßstange+ Lackierung 1064Euronen.
Wenn ich ne Kopie hätte könnte ich es schon beweisen...
Aber ich denke nicht das er mit der Rechung zur Polizei oder Versicherung geht, weil ich und mein Vater echt keine Werkstattsname gefunden haben noch Telefonnummer noch war die Rechnung übersichtlich sondern ein Wirrwarr. Naja mal gucken was drauß wird. Ich weis ja das ich dafüf gerade stehen muss, aber ich bin mir sicher das die 1064 Euro nicht glaubwürdig sind. Ich hoffe jetzt mal das beste und stehe für meine Fehler gerade....
Vielen danke

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#14
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
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Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Ist das jetzt eine Rechnung oder ein Kostenvoranschlag?

Auf jeden Fall würde ich einen solchen Wisch nicht akzeptieren. Da könnte ja jeder irgendwas auf sein Butterbrotpapier schreiben.

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#15
 Von 
guest-12319.10.2010 13:31:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist ein Kostenvoranschlag, keine Rechnung.
War grad bei der Polizei. Hab es dennen gesagt und erklärt und die werden mir helfen, zum glück.

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#16
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Na da bin ich mal gespannt. Mit den zivilrechtlichen Forderungen hat die Polizei nämlich nichts zu tun.

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#17
 Von 
guest-12319.10.2010 13:31:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

ich auch, ich halte euch am laufenden...danke erstmal ich meld mich morgen nochmal..da ich morgen nochmal hin muss

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Ich weise nochmal darauf hin, dass Du der Einladung der Polizei nicht folgen musst und alles was Du sagst auch gegen Dich verwendet werden kann.

Wäre aber sehr nett wenn Du uns auf dem Laufenden halten möchtest.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12319.10.2010 13:31:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja also ich war grad bei der Polizei.
Die haben sich die Rechung mit 1064€ angeschaut. Ja Sie halten es für glaubwürdig, weil die Marke Lancia b.z.w. die Teile anzuschaffen sehr teuer sind. Ja jetzt wird halt alles mit Versicherung gemacht. Der geschädigte ist mit ca. 900€ einverstanden.
Jo, jetzt wollte ich euch fragen was jetzt so auf mich Strafmässig zukommt.

Danke vorraus

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12319.10.2010 13:31:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja was ich noch fragen wollte wäre...

1) Gibts dann ein sogennantes "Schadenausgleichwert" ?

2) Abzüglich Mehrwertsteuer?

3) Danke :)

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#21
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Keine Ahnung was Du mit Schadenausgleichswert meinst.

Wenn der Wagen repariert wird ist die Reparatur entsprechend der Rechnung zu ersetzen. Dabei können Vorschäden, sofern belegbar, in Abzug gebracht werden. Die Mehrwertsteuer ist dabei, sofern der Geschädigte nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, ebenfalls zu erstatten.

Wird der Wagen nicht repariert und aufgrund eines Kostenvoranschlags abgerechnet handelt es sich um eine fiktive Abrechnung bei der die Mehrwertsteuer nicht zu ersetzen ist. Auch hier können belegbare Vorschäden in Abzug gebracht werden.

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#22
 Von 
guest-12319.10.2010 13:31:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Freundenfeuer, für deine Weisheit :) .
Hast mir viel geholfen!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12319.10.2010 13:31:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

oh ja hab grad noch eine Frage an dich Freudenfeuer^^.

Ja hab grad bei der Versicherung angerufen..
hab den Unfall gemeldet, doch der Geschädigte war schon früher bei meiner Versicherung. Was mich aber nicht stört, weil ich es ja alles mit der Versicherung mache. Aber sein Anwalt hat bei meiner Versicherung angerufen. Jetzt meine Frage

1) Ich muss doch hoffentlich nicht noch sein Anwalt bezahlen oder etwa doch?

2) Mit "Schadensausgleichswert" meine ich sowas wie da sein Auto b.z.w. seine Stoßstange schon alt ist. Das ich z.b. 70% der kosten der kommpletten Stoßstange und er die restlichen 30% zahlt...die polizei hat mir da sowas erzählt..gibts das?

3) Kann sein Anwalt noch rechtliche schritte gegen mich machen? obwohl ich schon alles mit der Versicherung zahlen werde.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Zu 1) Doch. Auch der Anwalt geht zu Deinen Lasten bzw. zu Lasten Deiner Versicherung. Im Falle des Regreß bekommst Du also auch die Rechnung für den Anwalt.

Zu 2) Nö. Lediglich wenn die Stoßstange bereits beschädigt war kann der Vorschaden abgezogen werden.

3) Nein. Der Anwalt kümmert sich nur um die Schadensregulierung zu Gunsten seines Mandanten, also des Geschädigten. Mit der strafrechtlichen Sache hat er nichts zu tun und hast Du auch nichts von ihm zu befürchten.

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#25
 Von 
guest-12319.10.2010 13:31:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Ratschläge und erklarungen

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12319.10.2010 13:31:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Freudenfeuer,

brauche mal wieder dein Superratschläge ;-).
Bis jetzt kam noch nichts von der Polizei oder vom Staatsanwalt. Aber es kam was von meiner Versicherung, nähmlich ein schreiben.
In den Schreiben drohten sie meinen Vater der auf das Fahrzeug angemeldet ist eine saftige Geldstrafe..warum? Weil er angeblich gegen den Tarifvertrag verstoßen hat. Da ich unter 23 Jahre bin, sollte mein Vater das der Versicherung melden das ich sein Auto mitbenutze.. aber mein Vater weiß von diesen Tarif unter 23jahren nicht ans steuer nichts!
Mein Vater ist bei der WGV-Versichert...da du ja hier schon "UNSTEBLICH" bist wollte ich dich fragen ob es hier im Forum jemand auch so ähnlich geht wie mir mit der Versicherung..?

Vorraus danke

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Da kann ich Dir nicht viele Ratschläge zu geben. Dein Vater hat einen Versicherungsvertrag unterschrieben. Ob der Tarif Fahrer unter 23 Jahren zulässt oder nicht geht aus den Versicherungsunterlagen hervor, die Deinem Vater von der Versicherung nach Vertragsabschluss ausgehändigt wurden. Wenn Du laut Vertrag nicht mit diesem Wagen hättest fahren dürfen, ist die Versicherung berechtigt eine Vertragsstrafe zu fordern.

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#28
 Von 
Jemkoitzsch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Was man überprüfen sollte ist ob die Versicherung wirklich jede Fahrt eines unter 23 Jährigen beanstanden kann oder ob das Regelmäßige Fahren des PKW´s von unter 23 Jährigen gemeint ist.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Es kann jede Fahrt beanstandet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12319.10.2010 13:31:15
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

muss jetzt gucken was da raus kommt, hab fer versicherung ein schreiben zugeschickt...
und ich hoffe das sie von einer geldstrafe absehen.. :-(

0x Hilfreiche Antwort

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