Selbstverschuldeter Unfall auf Straßenbahnschienen

1. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
BigBear467
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstverschuldeter Unfall auf Straßenbahnschienen

Einen wunderschönen guten Abend ersteinmal
Ich habe am Montag dieser Woche einen (dummen) Autounfall gebaut. Auf der Suche nach einem Parkplatz an meiner Berufsschule musste ich nocheinmal um ein kleines Gebiet herrum fahren, um wieder zur Schule zu kommen und weil ich ohne Navigationssystem nicht von mir bis zum Supermarkt finde, habe ich dieses angewiesen, mich nocheinmal zur Schule zu führen. Ich bog aus der kleinen Seitenstrasse an der Schule auf eine Hauptstrasse ab und das Navi wies mich an, die 2. rechts abzubiegen. Gesagt, getan! Ich wurde schon ein bisschen skeptisch, als ich Straßenbahnschienen dort hineinlaufen sah, sah dann aber ebenfalls, dass der gesamte Bereich der Schienen ziemlich verwachsen und alt aussah. Mein Gedanke: Mensch,die Strecke ist stillgelegt! Kannste rüber! Was ich allerdings nicht beachtete, das an der Einfahrt der Strecke ein Verkehrsschild stand. (Das mit dem roten Rand und dem weißen Inneren und drunter war eine Straßenbahn abgebildet mit der drunterliegenden Aufschrift *Frei*) Aber da ich das Schild nicht sah, bin ich fröhlich meines Weges weiter gefahren, bin dann aber nicht sehr weit gekommen, denn ehe ich mich versah fing es an im Auto zu poltern und zu rumsen wie verrückt. Was war passiert? Nun ja, wenn die Strecke dafür gedacht gewesen wäre, dass unser einer auch mit dem Auto da lang fahren kann, wäre der Beton ja den Schienen angeglichen gewesen, aber da das nicht der Fall war, ging der Beton weg und es bleiben nur die reinen Hochschienen übrig. Hoch ist der richtige Ausdruck - nähmlich höher als meine Reifen mich trugen. Nicht so das ich ganz aufsetzte, denn irgendwie habe ich es geschafft, ca. 250-400m Meter zurückzulegen, über einen Fußgängerüberweg zu bretten (welcher dann ja wieder mit Beton gegossen war, der den Schienen angeglichen war) und eine Art kleinen Stromkasten (ungefähr von der Höhe der Schienen) aus dem Boden zu reißen. Als ich dann zum stehen kam hatten meine Airbags ausgelöst und ja - die Karre war jedenfalls hinüber und hinter mir Stand dann die Straßenbahn, von der ich dachte, das sie hier nicht mehr langfährt. Ja ja, ich weiss - wie kann man nur ? Morgens um 8 Uhr, ein Auge noch auf Pause geschickt und eben ein wenig unkonzentriert (was man im Straßenverkeher sicherlicht nicht sein darf - das setze ich natürlich normalerweise auch vorraus). Selbstverständlich hat die Polizei den Unfall aufgenommen (wie könnte man sowas auch vertuschen ?) und ich wurde vom Abschlepper aus den Schienen gehoben. Meine Frage ist jetzt aber: Was kommt da denn nun strafrechtlich auf mich zu ? Geldstrafe, Nachschulung, Punkte, Führerscheinentzug/Sperre? Ich habe mit einem befreundetem Polizisten gesprochen, dieser meine da wird wohl nur eine Strafe von 35€ auf mich zu kommen, aber ich würde es dann nun doch gerne mal etwas genauer wissen, um mich ungefähr auf das kommende einzustellen zu können, deshalb habe ich meine kleine Geschichte hier veröffentlicht. Nebenbei: Das ganze hat sich in Bremen abgespielt, falls das eine Rolle spielen sollte. Ich bedanke mich jetzt schoneinmal recht herzlich für sinnvolle Beiträge!
Mfg


Edit (zum schumunzeln): Als ich zum stehen kam, lief mein Navi noch, welches mir dann sagte: *Wenn möglich bitte wenden!*. Naja...




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1954x hilfreich)

Sehe ich ähnlich wie der befreundete Polizist. Je nach dem welcher Tatbestand zu Grunde gelegt werden sollte erwartet Dich ein Buß- oder Verwarngeld zwischen 20 und 35 Euro. Für die Probezeit ist der Unfall jedenfalls nicht relevant.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

Hallo,

ein an sich "witzige" story und man sollte halt nicht immer auf die Ansage von einem Navi hören.

Aber deswegen möchte ich dir natürlich mal einen Ausblick geben was dich erwarten kann.

Da du eine "Straße" befahren hast, die nur für Schienenfahrzeuge freigegeben ist, müsstest du mit einer Strafe von 35,00€ rechnen, ebenfalls erwartet dich ein Punkt. Da du nun nachweislich durch dein Handeln einen "Unfall" verursacht hast, müsste für dich eigentlich soweit du noch in der Probezeit bist eine Nachschulung kommen, in Verbindung mit Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre. Ebenfalls haben die Verkehrsbetriebe die Möglichkeit, dir die Verspätung der Bahn in Rechnung zu stellen und diese sollte über deine Haftpflichtversicherung geregelt werden, was natürlich für dich Bedeuten kann, dass bei grober Sorgfaltpflichtsverletzung die Versicherung dich in Regress nehmen kann.

Hoffe für dich das die ganze Sache einigermaßen glimpflich für dich ausgeht, da ich mal denke das du deine Lehren draus gezogen hast und mit dem kaputten Auto genug zu tun hast.

Unabhängig davon, einen schönen Feiertag und schönes WE!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1954x hilfreich)

quote:
müsstest du mit einer Strafe von 35,00€ rechnen, ebenfalls erwartet dich ein Punkt. Da du nun nachweislich durch dein Handeln einen "Unfall" verursacht hast, müsste für dich eigentlich sow
Seit wann gibt es bei einem Verwarn- oder Bußgeld in Höhe von 35€ einen Punkt und Probezeitmaßnahmen? :???: Bei 35€ gibt es weder Punkte noch Probezeitmaßnahmen.

quote:
dass bei grober Sorgfaltpflichtsverletzung die Versicherung dich in Regress nehmen kann.
Sorry. Aber das ist Quatsch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 291x hilfreich)

> man sollte halt nicht immer auf die Ansage von einem Navi hören

Ich erinnere mich noch gut an jene legendäre zweispurige (!) Straße in Hamburg, die je nach Tageszeit in unterschiedliche Richtungen Einbahnstraße ist. Da hat mich das Navi auch schon mal zum Geisterfahrer gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 296.105 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
119.617 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.