Eine private Zufartstrasse, es ist dunkel. Das Auto A fährt Rückwärts mit Schrittgeschwindigkeit. Die Fahrzeuglenkerin A sieht das dunkle, unbeleuchtete Auto B nicht, denn normaleweise ist die Zufartstrasse leer. Auch sollte dort normalerweise kein Auto stehen, denn die Ausfahrt ist nur für ein Fahrzeug gedacht, es hätte also keinen Platz zum Ausweichen gegeben. Dann kommt es zu einem Zusammenstoß mit Auto B. Ist die Fahrzeuglenkerin A allein haftbar?
Sichtfahrgebot - Zufahrtstrasse nachts
2. Januar 2005
Thema abonnieren
Frage vom 2. Januar 2005 | 20:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sichtfahrgebot - Zufahrtstrasse nachts
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 2. Januar 2005 | 22:02
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Leider ja.
Wenn man nichts sieht, hätte man nicht fahren dürfen. Es hätte ja auch dort ein Mensch stehen können.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 3. Januar 2005 | 02:55
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 4x hilfreich)
Erschwerend kommt ja leider noch hinzu, dass beim Rückwärtsfahren eine verschärfte Rücksichtnahmepflicht gilt!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. Januar 2005 | 12:58
Von
Status: Praktikant (807 Beiträge, 216x hilfreich)
klar eine frau
Und jetzt?
Schon
268.150
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
49 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
37 Antworten
-
15 Antworten