Sichtfahrgebot auf Autobahn tagsüber

17. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
MatiasRR
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sichtfahrgebot auf Autobahn tagsüber

Hallo,
Sichtfahrgebot ist mir nach etwas Recherche jetzt ein Begriff. In meinem Fall bin ich daran interssiert, inwieweit dieses hier wirklich anwendbar ist.

Meine Darstellung gegenüber der gegnerischen Versicherung lautet (wahrheitsgemäss):

"Ich fuhr am 27.04.2008 um ca. 17.20 mit meinem KFZ mit dem amtlichen Kennzeichen B-XX XXX mit mittlerer Geschwindigkeit (ca. 130 km/h) in nördlicher Richtung auf der Mittelspur der BAB9 südlich der Tankstelle Fläming als ich wenige hundert Meter vor mir ein Hindernis wahrnahm. Als ich realisierte, dass es sich hierbei um einen Dachgepäckträger mit Last handelte, leitete ich ein Ausweichmanöver auf die einzig freie, linke Spur ein, um eine Kollision zu vermeiden. Dabei geriet mein Wagen ins Schleudern, prallte mit dem Heck voran gegen die Mittelleitplanke und anschließend frontal in den gegenüberliegenden Graben (sh. Skizze im Anhang)."

Offensichtlich unter Berufung auf das Sichtfahrgebot macht die Versicherung jetzt auf Mitschuld, immerhin 50%! (Bei einem anderen Eintrag in diesem Forum, wo offensichtlich gegen das Sichtfahrgebot verstoßen wurde (man möge dazu stehen wie man will), gab es nur 33% Teilschuld)

Meine Frage nun: Greift das Sichtfahrgebot hier überhaupt und sind 50% gerechtfertigt?

Ich bin immerhin Richtgeschwindigkeit gefahren. Auch das dort ein Hindernis habe ich frühzeitig wahrgenommen, das Problem war nur dass ich erst relativ spät erkannt habe, um was es sich handelt und dass es sich besser tut auszuweichen. Die Sonne stand schon recht tief, der Aspahlt flirrte von der Hitze des Tages, es dauerte in meinem Gehirn also etwas länger, dass ich das Hinderniss REALISIERTE (hätte unter den gegebenen Umständen auch ein Schatten oder Luftspeigelung sein können). Ausserdem musste ich mich erst versichern, dass die linke Spur zum Ausweichen frei ist. Alles in allem hab ich das Ding zwar irgendwie rechtzeitig "gesehen" aber zu langsam reagiert. Demnach wäre es doch kein Verstoss gegen das Sichtfahrgebot, oder?
Oder kann man mir nun anhängen, ich wäre unfähig mein Auto zu kontrollieren, dann womöglich völlige Selbstschuld?

Freu mich auf Beiträge in dieser immer kontrovers diskutierten Sache!

Besten Gruss, Matias





-- Editiert von MatiasRR am 17.05.2008 12:50:44

-- Editiert von MatiasRR am 17.05.2008 12:52:15

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Wiviel sind wenige hundert Meter? So wie ich Deinen Unfallbericht lese wäre der Unfall vermeidbar gewesen, da man auf wenigen hundert Metern sowohl bremsen als auch ausweichen kann.

Bezüglich des Sichtfahrgebotes muß man nicht nur irgendetwas sehen sondern ein Hindernis auch als solches erkennen können um rechtzeitig anhalten zu können.

Meiner persönlichen Meinung nach gehen die 50% in Ordnung.

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#2
 Von 
feigensammler
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

MathiasRR schrieb:
"Die Sonne stand schon recht tief, der Aspahlt flirrte von der Hitze des Tages, "

Das solltest du dann besser nicht der Versicherung mitteilen. :grins:

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#3
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

aus dem geschilderten Schadenablauf würde ich sogar auf alleinige Schuld bei Ihnen plädieren. Sie erkennen ein Hindernis in ausreichendem Abstand. 130 km/h ist keine mittlere Geschwindigkeit. Wenn die linke Fahrspur belegt gewesen wäre, hätte Sie ausprobiert, was bei 130 km/h passiert, wenn Sie ein rechtzeitig erkanntes Hindernis überfahren.

Entweder Sie haben den Führerschein zum *Fahren ohne Begleitung* erst seit ca. 2 Wochen oder der Besuch beim Augenarzt ist mehr als überfällig.

Für die Zukunft >> erst einmal den *Bleifuß* vom Gas. Unter *normalen* Umständen eines geübten Fahrers kommt es nicht zu dem von Ihnen geschilderten Unfallverlauf.

Nur einmal so zum Nachdenken >> Ich fuhr in nördlicher Richtung. Die Sonne stand schon tief.
In D steht zu keiner Tageszeit die Sonne im Norden, also Ihnen zur Sichtbehinderung.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

-- Editiert von Commodore am 17.05.2008 22:58:45

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

also Commodore, selbst wenn die BAB in Richtung Norden führt, kann sie auch mal Kurven und Schleifen machen, und sich damit auch nach Westen 'neigen'.

MfG Stefan

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#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

@hanibal: hast recht, ich hab mal bei Google-Maps geschaut.

@Commodore: war eh nicht böse gemeint.

Vielleicht meint der TE auch, die Sonne schien seitwärts so auf das Hindernis, das es starke Reflektionen gab o.ä.
Das man dann besonders vorsichtig fährt, ist wohl klar.

Irgentwie kann ich die Sache auch nicht nachvollziehen. Bei einem Stauende (sgaen wir mal ohne Warnblicklichter) könnte ich mir sowas vorstellen, da man bei einem Auto davon ausgeht, das es fährt. Aber ein undefiniertes Etwas ???

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ich halte 50 % Haftung für überzogen.

Dies würde bedeuten, dass Sie genauso viel an dem Unfall mitschuldig sein sollen, wie derjenige, der einen Gepäckträger auf der Autobahn verliert?

Dies erscheint mir nicht angemessen.

Das Verlieren von Ladung auf der Autobahn kann schwerwiegender gar nicht sein!

Ferner sind Sie ja dem Hindernis ausgewichen. Dies ist regelmäßig ja eine richtige Reaktion.
Eine Vollbremsung könnte im Einzelfall nicht ausreichen und schafft die Gefahr eines Auffahrunfalles.

Ihnen ist also 'nur' vorwerfbar eventuell zu ruckartig ausgewichen und daraufhin ins Schleudern gekommen zu sein.

Es gehört nicht zu einem regelmäßigen Training auf einer Autobahn das plötzliche Ausweichen zu üben. Ich sehe daher kein hälftiges Verschulden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Ein Schuldanteil von 0% gilt nur dann, wenn der Unfall unvermeidbar war. Das ist hier aber offensichtlich nicht der Fall.

Also geht es nur um die genaue Quote. Über die kann man sich nun lange streiten.

Aufgrund der Aussage, dass das Hindernis bereits einige hundert Meter vorher wahrgenommen wurde, hätte es mich nicht einmal überrascht, wenn die gegnerische versicherung eine geringere Quote angeboten hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MatiasRR
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

so, ich sehe hier in den letzten 3 jahren seit dem posting ist doch einiges geschrieben worden. vermutlich war meine beschreibung des falls zu diffus, zumindest liegen alle bis auf "reckoner" völlig falsch mit ihrer einschätzung. die woche kam endlich der gerichtsentscheid: mich trifft keine schuld, den gepäckträgerverlierer als verursacher alle schuld. so ein klares voting hat selbst meinen anwalt überrascht. zwischenzeitlich wurde ein gutachten inkl. unfallrekonstrukion erstellt, dass zu dem schluss kam, dass der gepäckträger erst in einer entfernung von 150 m gesehen werden konnte, aber nicht unmittelbar als gefahr erkannt werden musste (auch wegen der verwechslung mit schatten, (wie sie im ürigen AUCH eine im westen stehende sonne auf einer nach norden führenden str. hervorrufen kann // für den user weiter oben //[color=green][/color]) und somit, in verbindung gängiger annahmen über verzögerung etc., ein erfolgreiches bremsmanöver unmöglich war.

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