Sixt Schaden tzotz Übergabeprotokoll

22. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
CarlRassler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sixt Schaden tzotz Übergabeprotokoll

Guten Tag,
ich habe einen Transporter für 2 Tage bei Sixt gemietet. Als ich ihn abgab, wurden keine Neuschäden festgestellt. Protokoll liegt vor.
Doch bald darauf teilte mir Sixt per Email mit, ich möge zu einem Neuschaden Stellung nehmen. Ich antwortete, keinen Schaden verursacht zu haben und verwies auf das Protokoll. Ein paar wochen später bekam ich eine Rechnung mit Fotos einer Stoßstange mit dem Kennzeichen und einer Rechnung über knapp 500 Euro. Ich ignorierte es. Bald darauf die Zahlungserinnerung. Ich rief bei Sixt an, und man sagte mir, ich sei im Recht und möge aus formalen Gründen nur noch einmal schriftlich, per Email, widersprechen, um den Vorgang abzuschliesen. Ich verwies also per Email erneut auf das Protokoll und erhielt die Antwort, dass das Protokoll nicht von Belang sei, sondern die nachträgliche audführliche Serviceüberprüfung in meiner Abwesenheit.

Ist da was dran?

Viele Grüße

-- Editier von CarlRassler am 22.09.2015 22:42

-- Editier von CarlRassler am 22.09.2015 23:03

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Ich sag' mal ganz zurückhaltend: Es hat schon häufiger Anfragen gegeben über genauso gelagerte Fälle bei genau diesem Autovermieter, dessen Namen Du übrigens nicht erwähnen sondern umschreiben solltest.

Ich persönlich (Laie!!!) würde mich in dieser Situation nur fragen, ob ich den Unsinn ignorieren soll, oder eine Negative Feststellungsklage in Gang bringen. Meine Wut über anscheinend wider besseres Wissen erhobene Forderungen würde zur zweiten Alternative weisen, aber dazu braucht man andererseits wieder Ressourcen, die man vielleicht sinnvoller einsetzen könnte...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

einmal per einschreiben mit rückschein der forderung widersprechen, eine kopie des übergabeprotokoll beifügen und bei weiteren forderungen wirst du einen anwalt beauftragen. was die da schreiben is der pure blödsinn. las dich auf nix ein und harre der dinge. die müssen ja vor gericht ziehen. spätestens da wirds dann sehr eng für die. sollte ein gelber brief kommen vom gericht mit einer geldforderung unbedingt widersprechen ankreuzen und zurück damit.
rechtschutz evtl?

-- Editiert von ohmeingott am 22.09.2015 23:47

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CarlRassler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank, sehr beruhigend. Aber warum sollte ich den Namen der Autovermietung hier nicht nennen? Könnte doch sinnvoll sein, damit andere dort gar nicht erst mieten.

-- Editiert von CarlRassler am 23.09.2015 00:39

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.01.2016 16:27:12
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von CarlRassler):
Aber warum sollte ich den Namen der Autovermietung hier nicht nennen?
-- Editiert von CarlRassler am 23.09.2015 00:39


Damit wäre ich aus diesem Grund vorsichtig, als dies, da du dies in der Öffentlichkeit tust, von denen (Autovermietung) als im (Privatbereich) genannten Rufmord gedeutet und zur Anzeige gebracht werden kann und dies wiederum von Polizei und später vom Gericht bejaat werden könnte, da sich zum jetzigen Zeitpunkt jede Partei im Recht fühlt und somit noch kein rechtskräftiges Urteil feststeht.

Ich würde Raten diesbezüglich Haltung zu waren und dich zu erkundigen wie du in diesen Fall aus rechtlicher Sicht das Richtige tust um gegen diesen Vorgang vorzugehen. Falls aus finazieller Sicht ein Anwalt nicht in erwägung gezogen wurde, rate ich zu einen Beratungshilfeschein deines ortigen Amtsgericht. Solltest du hierfür doch noch zviel verdienen wäre ein Versuch bei einen Bürgerservice oder anderen kostenlosen Servicetelefonen nach zu hacken.

Was ich jedoch auf jedenfall Prüfen würde ist der Mietvertrag unter dem Punkt wo das Übergeben des Fahrzeugs gelistet ist ,ob dort steht, dass das Übergabeprotokoll bindent bezüglich eines später auftretenden Schadens ist. Außerdem wundert es mich doch sehr, dass solch ein wichtiges Dokument nicht per Einwurf-/ Übergabeeinschreiben versandet wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CarlRassler
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, mein Anwalt hat mir schon bei der ersten Forderung geraten, bis zur ersten gerichtlichen Forderung abzuwarten, Das habe ich nur aus Wut über die Dreistigkeit nicht getan. Aber jetzt mache ich es so.

0x Hilfreiche Antwort

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