Smartphone am Steuer verboten - Instagram?

12. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Vivid
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)
Smartphone am Steuer verboten - Instagram?

Hallo zusammen,

ich meine mal gehört zu haben, dass Smartphones am Steuer (während der Fahrt) verboten sind. Und eigentlich wird das ja auch mit Bußgeld und Punkten geahndet. Ziel dabei ist es, den Straßenverkehr sicherer zu machen.

In den letzten Jahren nehme ich auf Instagram aber immer mehr "Influencer" (klingt in diesem Kontext nochmal negativer) wahr, die sich beim Autofahren selbst oder die Umfeld mit dem Smartphone filmen. Finde ich persönlich noch gefährlicher als telefonieren am Steuer.

Nun meine Frage: Kann die Polizei nicht Mal dagegen vorgehen und z.B. die Konten solch großer Influencer durchgehen, um diese abzumahnen? Dieser Trend ist irre gefährlich für die Umfeld. Und die bekannten Profile haben ja auch meist ihre Webseite mit Impressum angegeben.

Kann mir einfach nicht vorstellen, dass sowas in Ordnung ist. Wie ist da die Rechtslage wenn man sowas der Polizei meldet?

Gruß
Vivi

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Vivid):
Kann die Polizei nicht Mal dagegen vorgehen und z.B. die Konten solch großer Influencer durchgehen, um diese abzumahnen?

Nö.

Zum einen weil die ehe schon ausgelastet sind mit schlimmeren Straftaten, zum anderen weil eine Abmahnung nicht die Aufgabe der Polizei ist.



Zitat (von Vivid):
Wie ist da die Rechtslage wenn man sowas der Polizei meldet?

Kommt darauf an was und wie man meldet.
Wenn man nur meldet "Es gibt viele Instagramer die Handys im Auto benutzen" wird nichts passieren.
Wenn man Anzeige erstattet mit entsprechenden Beweise, könnte es schon eher was werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Wenn man Anzeige erstattet mit entsprechenden Beweise, könnte es schon eher was werden.


Dazu sollte man aber auch beweisen können, wann die Aufnahmen erstellt wurden. Wenn die älter als 3 Monate sind, dann ist die Sache nämlich verjährt.

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#3
 Von 
Vivid
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja schon richtig. Aber wenn Leute posten "Hey, ich bin gerade auf dem Weg zum Festival XYZ..." Dann ist das recht eindeutig.

Es gibt Anwälte die sich auf Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen, etc. spezialisieren. Wieso macht nicht mal ein Anwalt etwas sinnvolles und schreitet hier an der Stelle an. Täglich wird der Straßenverkehr durch diese "Influencer" gefährdet.

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#4
 Von 
recht1993
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 33x hilfreich)

ich bin da voll auf deiner Seite. Finde das geht garnicht während des Fahrens ein video von sich zu machen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Vivid):
Wieso macht nicht mal ein Anwalt etwas sinnvolles und schreitet hier an der Stelle an.

Weil er einen Auftraggeber (=Mandant) benötigt.
Also frisch ans Werk, such Dir einen Anwalt und leg los.
Musst nur genug Geld haben, um den Anwalt und eventuelle Gerichtsverfahren zu bezahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Vivid):
Wieso macht nicht mal ein Anwalt etwas sinnvolles und schreitet hier an der Stelle an.
Weil ein Anwalt damit kein Geld verdienen kann. Von der fehlenden Rechtsgrundlage mal ganz zu schweigen.

Die Benutzung des Telefons ist gestattet, so lange es dazu nicht in die Hand genommen wird. Somit sind weder das Telefonieren noch das videografieren verboten. Wo nun ist das Problem?

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#7
 Von 
Vivid
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Zitat (von Vivid):
Wieso macht nicht mal ein Anwalt etwas sinnvolles und schreitet hier an der Stelle an.
Weil ein Anwalt damit kein Geld verdienen kann. Von der fehlenden Rechtsgrundlage mal ganz zu schweigen.

Die Benutzung des Telefons ist gestattet, so lange es dazu nicht in die Hand genommen wird. Somit sind weder das Telefonieren noch das videografieren verboten. Wo nun ist das Problem?


Ernsthaft? Ich könnte im Nu 20-30 Videos finden, wo Leute erst sich und dann die Straße beim Autofahren filmen. Ich würde gerne sehen, wie man das Gerät im Auto befestigen muss, damit man während der Fahrt so etwas ohne die Hände hinbekommt. Ich rede hier nicht von einer Dashcam-Aufnahme oder sowas... Es sind Aufnahmen von Menschen, denen es ausschließlich darum geht, sich selbst und die Umgebung zu demonstrieren. Oder Aufnahmen, wo sie den Tacho bei über 200 km/h filmen und dann zeigen, wie toll sie andere überholen.

Aber ja, wahrscheinlich sitzt da die Katze auf dem Kopf des Fahrers und filmt ihn. Als Dank für die super Pflege daheim.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Vivid):

ich meine mal gehört zu haben, dass Smartphones am Steuer (während der Fahrt) verboten sind.

Der Gebrauch von Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung ist während der Fahrt für den Fahrer verboten.
Zitat:

In den letzten Jahren nehme ich auf Instagram aber immer mehr "Influencer" (klingt in diesem Kontext nochmal negativer) wahr, die sich beim Autofahren selbst oder die Umfeld mit dem Smartphone filmen. Finde ich persönlich noch gefährlicher als telefonieren am Steuer.

Wenn sie das Smartphone oder die Kamera ans Armaturenbrett pappen (dafür gibt's extra Halterungen mit verschiedenster Technik), dann ist das erlaubt.
Zitat:

Nun meine Frage: Kann die Polizei nicht Mal dagegen vorgehen und z.B. die Konten solch großer Influencer durchgehen, um diese abzumahnen?

"Abmahnen" sowieso nicht, das ist Zivilrecht.
Per Rückschluss aus den Instagram-Fotos zu sagen "Hier wurde eine Ordnungswidrigkeit begangen!" scheitert schon daran, daß die Polizei nicht weiß, wann genau und wo genau die Aufnahme gemacht wurde. Und das sind notwendige Informationen für ein Bußgeldverfahren.
Auch würde es schwierig werden, anhand des Fotos nachzuweisen, daß das Fahrzeug während der Aufnahme nicht gestanden hat und der Motor aus war...

Da verwendet die Polizei ihre Ressourcen dann lieber für Dinge, die unaufwendiger nachweisbar sind.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Vivid):
Ja schon richtig. Aber wenn Leute posten "Hey, ich bin gerade auf dem Weg zum Festival XYZ..." Dann ist das recht eindeutig.

Nicht wirklich. Dann sagt der Betreffende: Ach was, das war nur ein Spruch.
Zitat:

Es gibt Anwälte die sich auf Abmahnungen wegen DSGVO-Verstößen, etc. spezialisieren. Wieso macht nicht mal ein Anwalt etwas sinnvolles und schreitet hier an der Stelle an. Täglich wird der Straßenverkehr durch diese "Influencer" gefährdet.

Weil das eine Zivilrecht ist, und das andere Ordnungsrecht.
Außerdem fehlt bereits der hinreichend sichere Tatverdacht, daß das Aufnahmegerät tatsächlich nicht irgendwo befestigt war, sondern in der Hand gehalten wurde.

-- Editiert von eh1960 am 13.08.2018 20:12

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Vivid):
Wieso macht nicht mal ein Anwalt etwas sinnvolles und schreitet hier an der Stelle an.

Weil er einen Auftraggeber (=Mandant) benötigt.
Also frisch ans Werk, such Dir einen Anwalt und leg los.
Musst nur genug Geld haben, um den Anwalt und eventuelle Gerichtsverfahren zu bezahlen.

Er benötigt sogar noch ein bißchen mehr.

Er benötigt einen Mandanten, der wenigstens grundsätzlich abmahnberechtigt ist...

Abmahnberechtigt sind nur Geschädigte (bei Urheberrechtsverletzungen z.B.), oder Wettbewerber, wenn der Verstoß im Geschäftsverkehr stattfindet (Geschäftsverkehr meint nicht Straßenverkehr), oder zugelassene Organisationen zum Schutz des lauteren Wettbewerbs, aber auch da geht das nur bei geschäftlichem Handeln.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Er benötigt einen Mandanten, der wenigstens grundsätzlich abmahnberechtigt ist...

Abmahnberechtigt ist jeder - auch "Hans Wurst von umme Ecke"
Es braucht nicht mal einen Anwalt dazu um eine Abmahnung zu schreiben.



Zitat (von eh1960):
Abmahnberechtigt sind nur Geschädigte (bei Urheberrechtsverletzungen z.B.), oder Wettbewerber,

Dafür gibt es nur keine Rechtsgrundlage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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