Spiegel ab - Fahrerflucht

30. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Harley2013
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 159x hilfreich)
Spiegel ab - Fahrerflucht

Schönen guten Abend, vor 2 Monaten musste ich dringend zu einer Behörde und parkte meinen Wagen in einer Parkbucht seitlich an der Straße. Ich hatte den Motor schon ausgestellt und wollte gerade aussteigen, als es einen Riesenknall gab. Im gleichen Moment sah ich, dass mein Außenspiegel an der Fahrerseite abgefahren worden war und der Verursacher, ein hellgrau-metallic-farbenes Fahrzeug weiterfuhr. Ich schaffte es gerade noch, mir das Autokennzeichen zu notieren. Dann suchte ich nach evtl. Zeugen. Dabei stieß ich auf ein älteres Ehepaar. Die Frau sagte, dass sie den Knall gehört habe und gesehen habe, wie ich danach aus meinem Wagen ausstieg. Den Verursacher habe sie nicht gesehen. Sie wollte aber als Zeugin aussagen. Sofort bin ich zur Polizei und habe Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet. Der Verursacher wurde aufgrund des Kennzeichens schnell gefunden. Dieser behauptete jedoch, von dem Unfall nichts bemerkt zu haben. Anscheinend fand man auch an seinem Fahrzeug keine Spuren. An meinem Fahrzeug auch nicht. Ich ließ mein Auto reparieren und bezahlte den Schaden.
Heute bekam ich Post von der Staatsanwaltschaft. Sie teilte mir mit, dass das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 ABS.2 der Strafprozessordnung eingestellt wurde.

Folgender Wortlaut:

Sehr geehrte(r)..................,
das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
Vorsatz im Sinne des § 142 StGB ist mit einer zur Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht nachzuweisen, da die Einlassung des Beschuldigten, er habe den Unfall nicht bemerkt, nicht zu widerlegen ist.

Im Hinblick auf Art und Umstände des Unfalls sowie Art und Umfang der Schäden kann nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass der Beschuldigte den Unfall bemerkt haben muss.

Soweit eine Ordnungswidrigkeit in Betracht kommt, habe ich das Verfahren bzgl................(.Verursacher) an die zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben.

Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.

Auf die nachfolgende Rechtsmittelbelehrung weise ich hin...............................................................................................................................................................................





Den Schaden habe ich selbst bezahlt, mich aber vorsorglich mit der Haftpflichtversicherung des Verursachers in Verbindung gesetzt, welche aber abwarten wollte, da der Verursacher den Schaden noch nicht zugegeben hatte. Das Geld wurde mir bis zum heutigen Tag jedoch nicht erstattet.

- Wie verfahre ich nun nach dem o.g. Schreiben? Soll ich mich nochmals an die Versicherung wenden? Oder welche Schritte würden Sie mir raten?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar






10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8601 Beiträge, 4096x hilfreich)

Hallo,

erstmal eine Frage vorweg, wäre eine Rechtsschutz vorhanden?

Wen nicht, dann würde sich mir die sehr grosse Frage stellen, lohnt das noch da weiter nachzuhaken!?

Du kannst nur was auf dem zivilrechtlichen Weg erreichen, wenn überhaupt. Gut stehen die Chancen nicht, würde ich sagen. Wenn sich an besagtem Auto keinerlei Spuren haben finden lassen, dann ist das auch ein sehr gutes Argument für den Beschuldigten in einem Zivielverfahren...

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#2
 Von 
Harley2013
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 159x hilfreich)

Daran habe ich auch schon gedacht. Ich habe eine Rechtschutzversicherung, aber mit Selbstbeteiligung. Ich glaube nicht, dass es sich lohnen würde diese einzusetzen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130548 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat:
Der Verursacher wurde aufgrund des Kennzeichens schnell gefunden. Dieser behauptete jedoch, von dem Unfall nichts bemerkt zu haben.

Kann passieren, aber unglaubwürdig.
Ist aber auch egal.



Zitat:
mich aber vorsorglich mit der Haftpflichtversicherung des Verursachers in Verbindung gesetzt, welche aber abwarten wollte, da der Verursacher den Schaden noch nicht zugegeben hatte.

Ob der Verursacher den Schaden zugegeben hat, ist egal. Denn versichert ist das Fahrzeug.

Das Problem ist eher das hier:
Zitat:
Anscheinend fand man auch an seinem Fahrzeug keine Spuren. An meinem Fahrzeug auch nicht.


Damit hat man eher schlechte Karten ...




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Harley2013):
Anscheinend fand man auch an seinem Fahrzeug keine Spuren. An meinem Fahrzeug auch nicht. Ich ließ mein Auto reparieren und bezahlte den Schaden.

Das es wohl keine Beschädigung gab, frage ich mich was Repariert werden musste?

Ansonsten, die Beschädigung, welche angeblich hier entstanden ist. An die Versicherungs des vermutlichen Verursacher melden. Das Kennzeichen ist ja bekannt. Daher über den Zentralruf der Autoversicherer melden, 0800 - 250 2600. Hier die Versicherung des angeblichen Verursacher bekommen. Und den Schaden dort einreichen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130548 Beiträge, 41543x hilfreich)

@Au-dee
Die Meldung an die Versicherung ist längst erfolgt.
Es ist hilfreich vor dem Antworten die Postings ganz zu lesen...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harley2013
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 159x hilfreich)

Naja, vielleicht sollte ich mich ja doch nochmal an die Versicherung wenden. Aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft geht ja nur hervor, dass der Verursacher nichts bemerkt haben will und es demnach keine Fahrerflucht gibt. Er streitet aber anscheinend nicht ab, dass er den Unfall bzw. Schaden verursacht haben könnte. Darüber hinaus schreibt ja die Staatsanwaltschaft, dass sie die Angelegenheit an die zuständige Behörde weitergegeben hat wegen einer eventuellen Ordnungswidrigkeit.
Vielleicht macht es wenig Sinn, mich noch einmal an die Versicherung zu wenden, aber ein -versuch wäre es ja wert, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8601 Beiträge, 4096x hilfreich)

Zitat:
Er streitet aber anscheinend nicht ab, dass er den Unfall bzw. Schaden verursacht haben könnte.
Doch genau das tut er doch! Würde er anderes einräumen, würde er sich ja auch angriffbar machen sür die Staatsanwaltschaft...

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Harley2013
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 159x hilfreich)

Ja, ich verstehe. Ich glaube, ich habe auch nur versucht,mir eine für mich positive Sichtweise einzureden.
Ich danke Euch ganz herzlich für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 663x hilfreich)

Zitat (von Au-dee):
Das es wohl keine Beschädigung gab, frage ich mich was Repariert werden musste?


Er schreibt doch:

Zitat (von Harley2013):
. Anscheinend fand man auch an seinem Fahrzeug keine Spuren


Er spricht nicht von dem Schaden, sondern von den Spuren...
Eine Spur wäre beispielsweise ein zerkratzter Außenspiegel am Fahrzeug des Flüchtigen.
Dass es eine Beschädigung am Fahrzeug des TE gab, ist doch auch ganz klar ersichtlich.

2x Hilfreiche Antwort

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