Spurwechsel bei dichtem Verkehr auf Autobahn - Rechtslage?

6. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)
Spurwechsel bei dichtem Verkehr auf Autobahn - Rechtslage?

Hallo zusammen,

ich hätte da eine Frage bezüglich folgendes Sachverhalts:
2-spurige Autobahn, es herrscht dichter Verkehr, die Fahrgeschwindigkeit beträgt ca. 60 km/h.
Auf der linken Spur fließt der Verkehr etwas schneller als rechts.
PKW A fährt auf der linken Spur, Abstand zum Vordermann ausreichend, ca. 30m.
Auf der rechten Spur fährt u.a. PKW B, etwas langsamer als PKW A (ca. 40 km/h). Auf der rechten Spur stockt nun der Verkehr (dort ist eine Anschlussstelle/Auffahrt).
PKW B ist ca. 5m vor PKW A, setzt den Blinker und fährt gleichzeitig auf die linke Spur.
PKW A kann gar nicht so schnell reagieren, hupt und bremst, fährt ganz an den linken Rand der Fahrspur um eine Kollision zu vermeiden.
PKW B erkennt, dass dort PKW A fährt und fährt wieder nach rechts.

Nun, für mich ist die Rechtslage relativ eindeutig in diesem Fall- PKW B hätte hier die Schuld am Unfall gehabt.
Aber was passiert, wenn die Situation geringfügig anders ist, und PKW B noch vor PKW A fährt und bremst, und PKW A dann auf PKW B auffährt.
Ohne Zeugen wird die Sachlage schwierig?
Und welche Reaktionszeit darf PKW A maximal haben, um "schuldfrei" zu bleiben?
Nicht immer reagiert man ja so schnell, wie es nötig sein könnte.

Danke für eure Einschätzungen!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Aber was passiert, wenn die Situation geringfügig anders ist, und PKW B noch vor PKW A fährt und bremst, und PKW A dann auf PKW B auffährt.


Das ist von der Situation her genau gleich zu bewerten. Wer die Spur wechselt darf den nachfolgenden Verkehr nicht gefährden und ihn zu einer Vollbremsung zwingen

Zitat:
Ohne Zeugen wird die Sachlage schwierig?


Sollte es doch bei der Konstellation (Stockender Verkehr) reichlich geben

Zitat:
Und welche Reaktionszeit darf PKW A maximal haben, um "schuldfrei" zu bleiben?


Ermessenssache in meinen Augen.

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#2
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Danke für die Einschätzung.
Also das mit den "Zeugen" stelle ich mir irgendwie doch schwierig vor. Bei leichtem "Blechschaden" wird ja wohl eher niemand unbeteiligtes anhalten? Ich war glücklicherweise noch nicht in so einer Situation, aber im Eifer des Gefechts wird man sich ja auch eher nicht die Kennzeichen der anderen Fahrzeuge merken?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119513 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Ohne Zeugen wird die Sachlage schwierig?

Durchaus ja.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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