Sreckenverbot außerhalb geschlossener Ortschaft

18. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Rodo3005
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sreckenverbot außerhalb geschlossener Ortschaft

Ich fahre außerhalb geschlossener Ortschaft (Tempolimit 70), was wird aus dem Streckenverbot wird, wenn man über die Kreuzung oder Einmündung geradeaus weiterfährt.

In der Verwaltungsvorschrift der StVO wird verlangt, dass in solchen Fällen das Schild wiederholt wird. Was ja auch logisch ist, denn einbiegende Fahrer könnten das Zeichen ja sonst nicht sehen. Was ist wenn kein Schild dort steht, darf ich schneller als 70 fahren?

Rodo :-)

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-- Editiert Rodo3005 am 18.07.2012 08:34

-- Editiert Rodo3005 am 18.07.2012 08:35

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo Rodo3005,

quote:
Was ist wenn kein Schild dort steht, darf ich schneller als 70 fahren?
Nein, Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten solange, bis sie wieder aufgehoben oder durch andere ersetzt werden.

quote:
denn einbiegende Fahrer könnten das Zeichen ja sonst nicht sehen.
Das hilft dir als Geradeausfahrer aber nichts, du hast das Schild gesehen, also gilt es auch.
Ob es sogar für den einbiegenden Fahrer gilt, ist eine andere - und sehr umstittene - Frage.

MfG Stefan

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

vorallem, solltest du Ortsansässig sein, dann wird einem soagr unterstellt von der Beschränkung zu wissen. Sollte man also als Ortsansässiger auf die besagte STrasse einbieten, dann evtl geblitzt werden, so hat man keine Chance mit dieser Ausrede zu kommen, da einem wie gesagt unterstellt wird die Beschränkung genau zu kennen...

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
vorallem, solltest du Ortsansässig sein, dann wird einem soagr unterstellt von der Beschränkung zu wissen. Sollte man also als Ortsansässiger auf die besagte STrasse einbieten, dann evtl geblitzt werden, so hat man keine Chance mit dieser Ausrede zu kommen, da einem wie gesagt unterstellt wird die Beschränkung genau zu kennen...
Genau das meinte ich mit "eine andere - und sehr umstittene - Frage".

Eine Ausrede ala "heute morgen habe ich ausnahmsweise mal diesen Umweg über die Seitenstraße genommen" zieht also nicht; selbst wenn es wirklich so war.

MfG Stefan

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#4
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Nett abgeschrieben dein zweiter Satz.
Hättest du weiter gelesen dann folgendes:

quote:
Streckenverbote sind nach dem Abbiegen nicht mehr gültig, denn es handelt sich nicht mehr um dieselbe Strecke.

ergo... wenn du weiter dem "geraden" (kann auch mal ne Kurve haben) Streckenverlauf folgst bleibt das Streckenverbot bestehen bis ein Zeichen(!) kommt.
Dieses mal ganz grob und kindgerecht interpretiert.


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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo muran,

und wieder, ich hatte "eine andere - und sehr umstittene - Frage" geschrieben.
Ich bin voll und ganz deiner Meinung, mir sind aber gegenteilige Urteile bekannt.

Aber wie auch immer, die ursprüngliche Frage ist wohl eindeutig beantwortet.

MfG Stefan

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